Wann beginnt der IV-Rentenanspruch gegenüber der Pensionskasse?
Optionen
Wann beginnt der IV-Rentenanspruch gegenüber der Pensionskasse?
0
Antworten
-
Der Anspruch auf eine Invalidenrente entsteht wie in der IV erst, wenn die versicherte Person während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch arbeitsunfähig gewesen ist. Ein wesentlicher Unterbruch wird angenommen, wenn eine Person für längere Zeit (in der Regel mindestens drei Monate) wieder voll arbeitsfähig geschrieben wird.
Die Gerichtspraxis hat festgehalten, dass für die Pensionskassen grundsätzlich der Entscheid der IV über den Beginn des Rentenanspruches massgebend ist.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 995 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 105 Chronische Erkrankungen
- 144 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 147 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 30 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 15 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 761 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 65 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 114 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 9 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 753 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 343 Recherche