Muss ein Auto eines behinderten Fahrers imme mit einem speziellen Schild/Aufkleber gekennzeichnet se

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  • Nein, dafür gäbe es auch keinen Grund. Nur zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes muss man den blauen Parkausweis sichtbar hinter der Scheibe platzieren.
  • Hallo Pajass,


    so ein Aufkleber mit Rolli-Symbol ist schon sinnvoll, da andere Autofahrer wissen, dass Du mehr Platz zum Ein- und Aussteigen brauchst. In Deutschland ist das aber keine Pflicht. Kann mir nicht vorstellen das dies in der Schweiz anders ist. Habe davon in der Schweiz noch nie gehört.

    Gruss Karin
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