Nein, dafür gäbe es auch keinen Grund. Nur zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes muss man den blauen Parkausweis sichtbar hinter der Scheibe platzieren.
Nein, dafür gäbe es auch keinen Grund. Nur zur Benutzung eines Behindertenparkplatzes muss man den blauen Parkausweis sichtbar hinter der Scheibe platzieren.