Tipps zur Anerkennung von Ausfällen/verminderter Leistugnsfähigkeit als Wissenschaftlerin

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Guten Tag,

ich bin neu hier und habe eine recht spezielle Frage. Ich leite eine Forschungsgruppe an einer Universität und muss mich immer wieder auf Stellen, Grants (finanzielle Förderung von Forschungsprojekten) und Preise bewerben. Bei vielen Ausschreibungen gibt es altersgrenzen bzw. Zeitlimits nach dem Erwerb der Promotion. Ich habe mehrere Autoimmunerkrankungen und daher immer wieder kurze (Student/Tage) aber auch längere (Wochen, z.T. Monate) Arbeitsausfälle. Gerade die kurzen Ausfälle sind sehr schwer zu belegen/dokumentieren und die ständigen Schmerzen und Müdigkeit sowieso nicht. Ich habe immer wieder versucht, die krankheitsbedingten Ausfälle anerkennen zulassen und damit z.B. Fristverlängerungen (wie Standart und völlig unkompliziert bei Geburt von Kindern) oder einfach geringere Produktivität anerkennen zu lassen. Der erfolg war bisher eher gering und die Versuche mit sehr viel Arbeit verbunden. Es frustriert mich, weil ich sehr gut in meinem Beruf bin und ich finde, dass die Qualität meiner Arbeit mehr gewertschätzt werden sollte, als wie schnell ich sie machen kann. Vor Allem bei so etwas wie Grundlagenforschung.

Hat hier vielleicht jemand Tips? Ich habe z.B. überlegt, ob eine Einstufung des Behindertengrades die Dokumentation erleichtern könnte?

Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo @maple,

    wir haben deine Frage an eine Fachperson weitergeleitet und hoffen, dass du bald eine Antwort oder auch Erfahrungswerte erhälst.

    Viele Grüße

  • Hallo @maple , hallo und willkommen im Forum!

    Deine Frage ist absolut berechtigt: Hilft ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) tatsächlich dabei, dass Förderstellen oder Preisjurys deine Krankheit anerkennen und Fristen verlängern?

    ➡ Rechtlich klar:

    Ein GdB oder sogar ein Schwerbehindertenausweis verpflichtet Fördergeber (z. B. Stiftungen, Wissenschaftspreise, Drittmittelgeber) nicht automatisch dazu, Fristen zu verlängern oder Sonderregeln einzuführen. Es gibt kein Gesetz, das ihnen das zwingend vorschreibt – anders als z. B. im Arbeitsrecht, wo schwerbehinderte Menschen bestimmte Ansprüche auf Nachteilsausgleiche haben.

    ➡ Warum es trotzdem helfen kann:

    • Ein GdB-Bescheid oder Ausweis ist ein offizieller Nachweis, dass eine chronische Erkrankung mit Einschränkungen vorliegt. Damit musst du nicht jedes Mal ärztliche Atteste oder einzelne Krankmeldungen einreichen.
    • Viele Förderinstitutionen, Unis oder Jurys können auf dieser Grundlage von sich aus Fristverlängerungen oder Sonderregelungen gewähren – ähnlich wie sie es bei Elternzeiten tun. Es gibt aber keine einheitliche Pflicht, sondern jede Stelle entscheidet das selbst.
    • Für dich bedeutet das: Ein GdB macht die Gespräche mit Fördergebern einfacher, weil er formell anerkennt, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen – aber er ersetzt nicht die individuelle Anfrage oder den Antrag auf Verlängerung.

    📌 Fazit:

    Ein GdB löst dein Problem nicht automatisch – aber er ist ein starker Hebel, um deine Situation glaubhaft zu machen und die Diskussion über Fristverlängerungen zu erleichtern. Ob die jeweilige Institution das akzeptiert, hängt am Ende von deren Richtlinien ab.

    👉 Mein Rat: Beantrage einen GdB, wenn deine Erkrankung dich dauerhaft einschränkt. Damit hast du einen amtlichen Nachweis in der Hand, mit dem sich solche Gespräche deutlich einfacher führen lassen – auch wenn du zusätzlich immer individuell um Fristverlängerungen bitten musst.