Wohnungsgröße GdB 100 und PG4

Hallo zusammen, ich habe eine Frage, die mir in den letzten 2 Jahren leider niemand beantworten konnte.

Mein Mann ist 67 Jahre alt, PG 4, GdB 100 mit Merkzeichen aG und B, komplett auf den Rollstuhl angewiesen.

Zur Zeit wohnen wir in einer Wohnung in der 1. Etage ohne Fahrstuhl. Seit 3 Jahren kann mein Mann die Wohnung nicht mehr verlassen. Arztbesuche nur mit Krankentransport, also keine Freizeitaktivitäten, Spaziergänge, frische Luft usw. Auf den Balkon kann er aufgrund der Schwelle auch nicht mehr. Duschen geht seit 1 Jahr auch nicht mehr, weil wir eine Duschwanne mit 20cm Höhe haben.

Wir suchen nun seit über 2 Jahren eine barrierefreie Wohnung, was sehr schwierig ist. Mein Mann bekommt eine kleine Rente + Grundsicherung + Pflegegeld und ich bekomme aufgrund der Pflege Bürgergeld.

Eine Sozialberaterin sagte uns vor einem Jahr mein Mann dürfte den Satz für Bürgergeld plus 50% bekommen. Dazu finde ich nirgends ein Gesetz. Die Ämter sagen mir, das ist Ermessenssache.

Meine Frage ist nun, wieviel qm dürfen wir haben und wie hoch darf die Miete sein?

LG Mikado

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