anneliese

Der Fall ist folgender: Aufgrund einer psychischen Erkrankung bezieht ein Mann eine geringfügige Erwerbsminderungsrente und im Rahmen der Grundsicherung Mietkosten. Der Mann möchte heiraten, seine zukünftige Ehepartnerin wohnt ebenfalls zur Miete in einer anderen Wohnung. Sie ist Pensionistin. Der Mann möchte aufgrund seiner Erkrankung, die es ihm nicht erlaubt länger als 1 Stunde mit anderen Menschen zusammen zu sein, seine Wohnung nach der Eheschließung weiter bewohnen. Die Frage ist nun folgende: Kann er weiterhin Grundsicherung für die Wohnung erhalten? Unter welchen Voraussetzungen?

Antworten

  • Giulia_EnableMe
    bearbeitet 25. Mar 2025

    Hallo @anneliese

    Schön hast du den Weg in unsere Community gefunden.

    Leider, weiss ich dazu selber keine Antwort. Vielleicht antwortet noch jemand der Erfahrung dazu hat. Trotzdem habe ich folgendes herausgefunden:

    Grundsätzlich wird bei einer Heirat das Einkommen beider Ehepartner berücksichtigt – auch wenn sie in getrennten Wohnungen leben. Das bedeutet: Wenn die Ehefrau über ausreichend Einkommen verfügt (z. B. durch eine Pension), kann der Anspruch auf Grundsicherung entfallen.
    In besonderen Fällen – etwa wenn eine anerkannte psychische Erkrankung das Zusammenleben unmöglich macht – kann ein sogenannter Härtefall vorliegen. Dann ist es eventuell möglich, weiterhin Leistungen für die eigene Wohnung zu erhalten. Dafür braucht es in der Regel ein ärztliches Attest und eine individuelle Prüfung durch das Sozialamt.
    Tipp: Am besten frühzeitig beim zuständigen Amt nachfragen und die Situation offen erklären. So lässt sich klären, ob eine Ausnahme möglich ist.

    Beste Grüsse

  • Vielen Dank für die rasche Antwort. - Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile für diesen Fall?

  • @anneliese

    Ich kenne keine öffentlichen Fälle. Vielleicht findest du aber etwas hier: https://openjur.de/

    Hattest du schon mit dem Sozialamt darüber gesprochen? Vielleicht können, sie dir raten - wie du am besten vorgehen kannst, damit dir nichts gekürzt wird.

  • Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Ich möchte nur gerne auf das Gespräch schon vorbereitet sein, wenn möglich eben mit einem diesbezüglichen Urteil. Danke, dass du mich unterstützt.