Als Schweizer einen deutschen Schwerbehindertenausweis beantragen

Hallo!

Ich wohne seit 2018 in Deutschland, habe aber eine volle schweizer IV-Rente. Bisher wagte ich mich nicht daran mich mit dem deutschen Sozialsystem auseinanderzusetzen, primär weil ich ein wirklich schlechtes Bild von und Erlebnisse mit der deutschen Bürokratie habe, und sekundär weil ich nicht ausversehen was falsches tun möchte und dann noch mehr Aufwand betreiben muss.
Nun wäre es nach den Jahren vielleicht sinnvoll doch mal meine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, und auch nach lesen der Artikel auf EnableMe entsprechend wären meine Fragen:
- Muss ich mit meinem deutschen Hausarzt zusammenarbeiten?
- Wird es ein neues, deutsches Gutachten geben müssen?
- Kann man irgendwas davon abkürzen (anhand meiner schweizer Dokumentationen & Dokumente?)
- Gibt es irgendwo Hilfestellungen, damit ich diesen Prozess nicht alleine durchgehen muss? (In der Schweiz hatte ich das Glück, Hilfe bei der Caritas zu finden, die mir mit der schweizer Bürokratie zur Seite stand - in Deutschland hatte ich keine solche Hilfe in erreichbarer Nähe finden können, bzw. da, wo ich um Hilfe fragte, war man mit meinem Status (Schweizer in Deutschland) überfordert)

Falls jemand Erfahrungen hat wäre ich sehr Dankbar darum, entsprechend vorbereitet zu sein, bevor ich das angehe =)

Getaggt:

Kommentare

  • Hallo @Morielen,

    gerne können wir deine Frage an eine Fachperson weiterleiten. Auch in Deutschland gibt es Stellen, die beim Ausfühllen eines Antrages unterstützen können. EUTBs helfen hier oft weiter.

    Viele Grüße

  • Vielen Dank für die Antwort!
    Eine Fachperson wäre sehr hilfreich. Ich habe die EUTB-Seite gespeichert, leider sind die nächsten Beratungsstellen für mich schlecht erreichbar (ich bin an Öffis gebunden und Lebe aktuell auf dem Land) - Video und Anrufe derweil stellen für mich zwar keine Unmöglichkeit aber eine extrem hohe Hemmschwelle dar. Da muss ich drüber nachdenken ob ich diese Optionen in Erwägung ziehen möchte.
    Text und in Person sind für mich die liebsten Optionen.

  • Nadine_EnableMe
    bearbeitet 18. Mar 2025

    Hallo @Morielen

    Wir haben deine Frage an eine Fachperosn weitergeleitet und hoffen, dass du bald eine Antwort erhälst. Vielleicht ist diese Information noch interessant. Ich weiß, dass das einige EUTBs vor einige Zeit auch "Hausbesuche" durchgeführt haben, wenn man aufgrund von Barrieren die Beratungsstelle nicht aufsuchen konnte.

    Ansonsten zur Überbrückung ist diese Seite vielleicht eine kleine Hilfestellung Schwerbehindertenantrag

  • Hallo @Morielen hier meine Einschätzung zu den Fragen:

    1. Muss ich mit meinem deutschen Hausarzt zusammenarbeiten?

    Ja, es ist empfehlenswert, mit dem deutschen Hausarzt zusammenzuarbeiten. Dieser kann aktuelle medizinische Befunde erstellen, die für den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) erforderlich sind. Der Hausarzt kann zudem als Ansprechpartner für das zuständige Versorgungsamt dienen.

    2. Wird es ein neues, deutsches Gutachten geben müssen?

    In der Regel fordert das Versorgungsamt aktuelle medizinische Unterlagen an. Es ist möglich, dass vorhandene schweizerische Gutachten anerkannt werden, sofern sie den Anforderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) genügen. Entscheidend ist, ob die Unterlagen ausreichend aussagekräftig sind und insbesondere eine klare Einschätzung zu den tatsächlichen Teilhabe-Einschränkungen enthalten. Dennoch kann das Versorgungsamt weitere Untersuchungen oder Gutachten von deutschen Ärzten verlangen, falls die eingereichten Dokumente nicht ausreichen oder spezifische Teilhabe-Auswirkungen nicht hinreichend dargelegt sind.

    3. Kann man irgendwas davon abkürzen (anhand meiner schweizerischen Dokumentationen & Dokumente)?

    Schweizerische medizinische Dokumentationen können dem Antrag beigefügt werden und den Prozess unterstützen. Ob dies ausreicht, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob die Dokumente eine fundierte medizinische Beurteilung enthalten und nach den Kriterien der VersMedV eine Bewertung des Grades der Behinderung ermöglichen. Es ist daher ratsam, alle relevanten medizinischen Dokumente einzureichen, insbesondere solche, die eine direkte Aussage zur Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Teilhabe enthalten. Falls dies in den schweizerischen Unterlagen nicht klar formuliert ist, kann es hilfreich sein, eine zusätzliche ärztliche Stellungnahme in Deutschland einzuholen.

    4. Gibt es irgendwo Hilfestellungen, damit ich diesen Prozess nicht alleine durchgehen muss?

    Ja, es gibt verschiedene Stellen, die Unterstützung bieten:

    • Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB): Diese bieten kostenlose und agentenunabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung. Sie unterstützen insbesondere bei Fragen zur Antragstellung und zu Teilhabeleistungen. Eine Übersicht über die EUTB-Stellen gibt es unter www.teilhabeberatung.de.

    • Behindertenverbände und Sozialverbände: Organisationen wie der Sozialverband VdK oder der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

    • Integrationsämter: Diese bieten ebenfalls Unterstützung und Beratung für Menschen mit Behinderung.

    • Kommunale Behindertenbeauftragte: In vielen Städten gibt es Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die beratend zur Seite stehen können.

    • Caritas und andere Wohlfahrtsverbände: Diese bieten ebenfalls Unterstützung und Beratung an.

    Es ist empfehlenswert, sich an lokale Beratungsstellen zu wenden, um individuelle Unterstützung zu erhalten. Oftmals kennen diese Stellen die regionalen Besonderheiten und können gezielt helfen.


    Ich hoffe das hilft weiter.

  • Nochmals vielen Dank für die Antworten! Vor allem die ausführlichen Antworten helfen mir durchaus weiter, @Weidenoberpfalz
    Ich werde versuchen mir etwas Zeit zu nehmen um die lokalen Hilfsstellen zu beschnuppern und mich entsprechend ausreichend zu Informieren, und zeitnah auch einen Termin bei meinem Hausarzt erfragen.
    Ich fühle mich jetzt etwas besser vorbereitet =)