Kann meine Rente mit Schwerbehinderung nachträglich gekürzt werden?

Hallo liebe Community,

ich hatte bis 2023 aufgrund einer Krebserkrankung einen GdB von 80. Nach Ablauf der Heilbewährung ergab die Neubewertung nach Wiederspruch einen GdB von 30. Daraufhin habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Bis zu einem Urteil (welches noch nicht gefällt wurde) gilt immer noch mein GdB von 80.

Inzwischen bin ich seit 11/2024 vorzeitig mit 63 in Rente mit weniger Abzügen aufgrund der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Schwerbehinderung von 80% durch die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelf. Nun hat mir das ZBFS ein Vergleichsangebot mit 40%, allerdings rückwirkend zum 5.6.2023.

Wenn ich dieses Vergleichsangebot annehme, kann das Auswirkungen auf meine Altersrente haben, da ich ja dann im Nachhinein nicht mehr einen GdB von mindestens 50 habe?

Oder ist ausschließlich der vorherrschende GdB zum Renteneintritt massgeblich?

Vielen Dank für fundierte Antworten im voraus.

Ralf

Antworten

  • Hallo @DaRalf,

    vielen Dank für deine Frage. Wir haben auch unsere Fachpersonen kontaktiert und hoffen, dass du bald schon Antworten und Erfahrungen erhälst.

    Viele Grüße

  • DerSchwbProfi
    DerSchwbProfi ✭✭
    bearbeitet 25. Feb 2025

    Hallo Ralf,

    schau mal unter diesem Link:

    Hier ist dieses Thema sehr schön beschrieben.

    Gruß DerSchwbProfi

  • domino
    domino ✭✭✭✭

    Hallo @DaRalf,

    unabhängig davon solltest du unbedingt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rücksprache halten, um sicherzustellen, dass es keine nachträglichen Auswirkungen gibt. Es wäre wichtig zu klären, ob eine rückwirkende Änderung des GdB zu einer nachträglichen Überprüfung oder Anpassung deiner Rente führen könnte.

    Hast du bereits rechtliche Beratung in Anspruch genommen? Ein Fachanwalt für Sozialrecht könnte dir genau sagen, ob die Annahme des Vergleichs für dich Risiken birgt.

    Bleibt schön gesund...

    Viele Grüße aus dem wunderschönen Harz

    vom Frank alias domino! 😎

  • Hallo DerSchwbProfi,

    vielen Dank für die schnelle und auch kompetente Hilfe. Ich glaube auch, dass es für die Altersrente ausschlaggebend ist, welcher GdB zum Renteneintritt besteht. Ich sehe nur noch ein Restrisiko darin, dass ich bei dem angebotenen Vergleich den GdB von 40% rückwirkend zum 05.03.2023 akzeptieren würde und ich somit am 01.11.2024 nicht mehr meine 80% Prozent angerechnet bekomme. So ein konkreter Fall ist leider nirgends beschrieben. Wenn irgendwo stehen würde, dass der angewendete GdB zum Renteneintrittsdatum nicht mehr geändert werden kann, also für alle Zeiten Bestand hat, würde ich mich sicher fühlen. Ist glaube ich ein spezieller Fall bei mir, oder hat jemand im Forum konkrete Erfahrungen?

    Dir jedenfalls vielen Dank für den Link, er hat mich etwas zuversichtlicher gemacht.

    Grüße

    DaRalf

  • Hallo Frank alias Domino,

    vermutlich hast du recht und ich kann nur entgültige Gewissheit erlangen, wenn ich einen Fachanwalt für Sozialrecht o.ä. kontaktiere. Die Kosten wollte ich halt einsparen - so dicke ist ja die gesetzliche Rente leider nicht……

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Grüße

    Ralf

  • Hallo Nadine,

    danke für deine Nachricht!

    Vielleicht ist unter den Fachpersonen ja jemand, der konkret in meinem Fall Auskunft geben kann, dass ich mir die Anwaltskosten sparen könnte.

    Grüße

    Ralf

  • Ich würde mir unbedingt eine schriftliche Stellungnahme der DRV zu diesem Sachverhalt geben lassen. Damit es später nicht heisst, du bist deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen. In solchen Fällen kann die Rente rückwirkend neu festgestellt werden - mit allen Konsequenzen, auch einer Rentenminderung.

    Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der DRV bist du auf der sicheren Seite.