100% IV-Rente + selbständige Erwerbstätigkeit: go oder no go?

Ich (w, 42) beziehe seit über 10 Jahren eine 100% IV-Rente & EL (Autismus Spektrum Störung, Depression, Angst- & Zwangsstörung)

Vor 4 Jahren fing ich an zu nähen, spezialisierte mich dann auf das Nähen von hochwertigen Taschen. Von Bekannten in meinem Umfeld wurde ich motiviert, meine Kreationen zu verkaufen. Seit 1,5 Jahren biete ich meine Taschen auf einer Online Verkaufsplattform an. Im vergangen Jahr (2024) habe ich ca. CHF 13`000 damit verdient.

Aktuell kämpfe ich mit Ängsten & Schlaflosigkeit. Mir ist bewusst, dass ich die Einnahmen bei der IV/EL melden muss, fürchte aber die Konsequenzen welche ich nicht einschätzen kann. Gleichzeitig merke ich, wieviel Freude, Stabilität & Selbstvertrauen mir das Nähen gibt. Gerne würde ich einen eigenen Online Shop erstellen, mich selbständig machen.

Aber geht das überhaupt, eine IV Rente & selbständige Erwerbstätigkeit? Werden die Leistungen der IV/EL gänzlich gestrichen oder reduziert? Wieviel darf ich dazuverdienen bei einer 100% Rente, einer 50% Rente? Und was passiert, sollte es mir gesundheitlich plötzlich wieder schlechter gehen und ich nicht mehr in der Lage wäre zu nähen?

Ich drehe mich im Kreis und weiss nicht wie weitermachen... danke für jeglichen hilfreichen Input!

Antworten

  • Hallo @Dahlia,

    wir haben zu einer ähnlichen Frge mal eine Antwort von unserem Fachexperten bekommen:

    Wir werden unseren Fachexperten kontaktieren und hoffen, das du bald eine Antwort erhälst.

    Viele Grüße

  • Hallo @Dahlia


    Wir hatten kürzlich eine fast identische Frage und damals habe ich wie folgt geantwortet:


    ———————-

    Selbstverständlich ist das erlaubt, Sie müssen Ihrer IV-Stelle allerdings Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse melden.

    Natürlich dürfen Sie auch als selbstständigerwerbende Person nicht „schwarz“ arbeiten. D.h. unter anderem, dass Sie auf Ihr Einkommen korrekt Sozialversicherungsbeiträge einzahlen müssen.

    Wenn Sie sich in diesem Sinne transparent und korrekt verhalten, ist alles in bester Ordnung.

    Aber klar: Wenn Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit mehr verdienen (und das müssen Sie ja der IV-Stelle melden), dann wird die IV-Stelle Ihren Rentenanspruch neu prüfen bzw. den IV-Grad neu berechnen.

    ———————-


    Ich empfehle Ihnen, sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons zu melden und transparent zu sein.

    Freundliche Grüsse

    Thomas Pfiffner

  • Dahlia
    Dahlia
    bearbeitet 30. Jan 2025

    • Falsch gepostet, sorry!
  • Danke für die Antworten @Nadine_EnableMe @Thomas_Pfiffner

    Mir ist bewusst, dass ich die veränderten Einkommensverhältnisse melden muss. Ich möchte mich korrekt verhalten und nicht "schwarz" arbeiten. Und doch habe ich grosse Angst vor den Auswirkungen einer Meldung bei der IV, da ich nicht einschätzen/einordnen kann, welche Konsequenzen dies mit sich bringt.

    Für mich wäre es sehr hilfreich zu wissen, wie sich eine Neuberechnung des IV-Grads konkret auswirken würde. Angenommen meine 100%-Rente würde in eine 50%-Rente umgewandelt, halbieren sich dann automatisch auch die Renten/EL-Beiträge? Es geht mir einfach darum verstehen zu können, welchen Betrag ich nach einer Herabstufung selbst erwirtschaften müsste um finanziell über die Runden zu kommen.

    Zudem: verstehe ich es richtig, dass ich bei einer 50%-Rente einem 50%-Arbeitspensum nachgehen darf und dabei maximal die Hälfte des Valideneinkommens erzielt werden darf? Bei CHF 60`000 Valideneinkommen also max. CHF 30`000 Einkommen und dieses wird dann wiederum zu 2/3 mit der EL verrechnet?

  • Hallo @Dahlia

    Ich verstehe Ihre Fragen und es ist gut, dass Sie sich diese Fragen stellen.

    Die Antworten auf Ihre Fragen können aber nicht in diesem Chat erfolgen, da sie komplex und sehr individuell sind.

    Es ist meines Erachtens am besten, wenn Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer IV-Stelle vereinbaren.

    Beste Grüsse

    Thomas Pfiffner