Betreff Selbständigkeit und IV

Hallo ich habe eine Frage : Ich bekomme eine halbe IV Rente und arbeite 50% in einer Firma.

Mit dem 50% Job erreiche ich nicht das Jahres einkommen wo ich zur Verfügung habe.

Ich würde mich gerne Selbständig mache , ist das erlaubt ?

Danke für ein Feedback

Antworten

  • Hallo @Nadia de Martin

    Herzlich willkommen bei EnableMe und danke für deine Frage. Wir leiten sie an einen unserer Fachexperten weiter und hoffen, du erhältst bald eine Antwort.

    Liebe Grüsse

    EnableMe

  • Hallo @Nadia de Martin


    Selbstverständlich ist das erlaubt, Sie müssen Ihrer IV-Stelle allerdings Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse melden.

    Natürlich dürfen Sie auch als selbstständigerwerbende Person nicht „schwarz“ arbeiten. D.h. unter anderem, dass Sie auf Ihr Einkommen korrekt Sozialversicherungsbeiträge einzahlen müssen.

    Wenn Sie sich in diesem Sinne transparent und korrekt verhalten, ist alles in bester Ordnung.

    Aber klar: Wenn Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit mehr verdienen (und das müssen Sie ja der IV-Stelle melden), dann wird die IV-Stelle Ihren Rentenanspruch neu prüfen bzw. den IV-Grad neu berechnen.

    Freundliche Grüsse

    Thomas Pfiffner