Betreff Selbständigkeit und IV
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Hallo @Nadia de Martin
Selbstverständlich ist das erlaubt, Sie müssen Ihrer IV-Stelle allerdings Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse melden.Natürlich dürfen Sie auch als selbstständigerwerbende Person nicht „schwarz“ arbeiten. D.h. unter anderem, dass Sie auf Ihr Einkommen korrekt Sozialversicherungsbeiträge einzahlen müssen.
Wenn Sie sich in diesem Sinne transparent und korrekt verhalten, ist alles in bester Ordnung.
Aber klar: Wenn Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit mehr verdienen (und das müssen Sie ja der IV-Stelle melden), dann wird die IV-Stelle Ihren Rentenanspruch neu prüfen bzw. den IV-Grad neu berechnen.
Freundliche Grüsse
Thomas Pfiffner
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