Umschulung Invalidenversicherung
Mein Sachbearbeiter meint dass ich keine Zweitausbildung absolvieren darf, weil das die Iv nicht finanziert.
Nun habe ich gelesen aber, das man von der Iv eine Umschulung machen kann, wenn man im erlernten Beruf aufgrund von Krankheit/Unfall den bishserigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Zu mir: ich bin weiblich, 28 Jahre alt und habe eine Erstausbildung als Dekorationsnäherin, Wohntextilgestalterin EFZ absolviert. Daraufhin habe ich keine Arbeit gefunden, und die ein bis drei Jobangebote wo möglich gewesen wären habe ich nicht wahrnehmen können auf Grund meiner ängstlich vermeintlichen entwickelten Störung über die Jahre sozialer Isolation und aufgrund des Asperger Syndroms, sowie im Jugendalter entwickelte schizophrene Psychose aufgrund von Mobbing, Einsamkeit. Nach der abgeschlossenen Lehre habe ich eine neue begonnen als Bäckerin/Konditorin, welche ich abgebrochen hatte aufgrund eines Burnouts, Depressionen sowie Angstörungen. Zudem entwickelte ich eine schwere Weizenallergie welche mich schwer einschränkte auch, aus physischen Gründen die Zweitausbildung [selbständig gefunden] weiter auszuüben.
Nun die Frage, hatte der Sachbearbeiter der Invalidenversicherun Recht, das ich das nicht darf, eine Umschulung [Zweitausbildung zu machen] , oder lag er falsch?
Danke für das Feedback, liebe grüsse Jocelyn
Kommentare
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Hey @josy.m
ich habe den Weg der Umschulung bestritten, diese wurde von der Agentur für Arbeit bezahlt ca. 25000€.
Ich war gelernter Fahrzeuglackierer und habe mich Berufsunfähigkeit attestieren lassen, damit stellte ich ein Antrag auf Rehabilitation und habe mir die Umschulung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung ausgesucht. Dies wurde natürlich nicht direkt bewilligt, sondern musste eine Potenzialfestellung durchlaufen. Dies beinhaltete einen Intelligenz-/Psychologische Test ca 2h und 2 Wochen täglich an einer Maßnahme teilzunehmen, um zu sehen ob man in der Lage ist regelmäßig zu erscheinen. Am letzten Tag gab es ein Abschlussgespräch mit Auswertung der Tests und Entscheid, ob man in der Lage ist den gewünschten Beruf zu erlernen.
Bei mir war es erfolgreich und ich durfte mir einen Träger für die Umschulung aussuchen. Dann war es 1 Jahr Vollzeit Schule und im Anschluss 1 Jahr Betrieb, bis zur Abschlussprüfung.
Meiner Erfahrung nach, kann man alles bekommen, auch wenn es manchmal ein paar Umwege benötigt.
Wenn du es noch detaillierter Wissen möchtest oder Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne jederzeit melden.
Alles gute Dir
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Hallo Jocelyn,
Dein Sachbearbeiter von der IV trifft diese Entscheidung nicht allein. Diese beruht meiner Erfahrung nach auf der ärztlichen Stellungnahme des RAD. Diese Stellungnahme darfst du einfordern und Einblick darin nehmen.
In erster Linie wird geschaut ob eine Wiedereingliederung in deinem erlernten Beruf möglich ist. Wenn das nicht möglich ist, erst dann wird entschieden ob eine Umschulung möglich und nötig ist. Soweit ich weiss, durchläuft diese Entscheidung mehrere Instanzen der IV und beruht nicht auf die alleinige Meinung eines Sachbearbeiters.
Ich befinde mich selbst gerade in dem Prozess. Als gelernte Pflegefachfrau mit spätdiagnostizierter ADHS und ASS wurde auch erst geprüft, ob eine adäquate Beschäftigung in meinem Betrieb möglich ist. In meinem ärztl. Bericht vom RAD steht, dass ich nicht mehr am Patienten schaffen darf, da ansonsten eine dauerhafte 100%tige Arbeitsunfähigkeit droht.Mein Betrieb hat keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit für mich, weshalb ich nun eine Umschulung machen darf - nach fast 25 jähriger Berufserfahrung in meinem erlernten Beruf.
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