Vermeidung von Sanktionen durch die Arbeitslosenkasse?
Gibt es für Invalide eine Möglichkeit, Sanktionen der Arbeitslosenkasse wie Einstelltage zu vermeiden? Ich bin befristet angestellt und werde bald arbeitslos sein. Leider habe ich es nicht geschafft 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit Bewerbungen zu senden, da ich neben der Arbeit keine Energie mehr dafür habe.
Zur Vorgeschichte: Die IV hat sich bis zum Entscheid sehr viel Zeit gelassen. Die Verfügung über die Rente kam als ich wieder befristet angestellt war, da wurde mir während der Zeit der letzten Arbeitslosigkeit eine 100% Rente zugesprochen, für die Zeit danach wurde die Rente entsprechend des Lohns reduziert. Die befristete Stelle wurde mir vom Arbeitgeber angeboten, bei dem ich bereits vor meiner letzten Phase der Arbeitslosigkeit beschäftigt gewesen war. Ich musste diese Stelle annehmen, weil ich keine Chance gehabt hätte, eine andere Stelle zu erhalten und wäre ausgesteuert geworden.
Jetzt ist so, dass ich erst EL erhalten kann, wenn die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft sind, weil ich nur eine Teilrente habe.
Gibt es Möglichkeiten, Sanktionen zu vermeiden, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung vor der Arbeitslosigkeit nicht in der Lage war, sich intensiv um Arbeit zu bemühen?
Antworten
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Hallo @Blueroses
Vielen Dank für deine Frage. Wie werden sie einer Fachperson weiterleiten und hoffen, dass du bald eine hilfreiche Antwort erhältst.
Schöne Grüsse
Florence von EnableMe
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Hey @Blueroses
Im Grunde bist du dazu verpflichtet, alles dir mögliche zutun, um wieder ins Arbeitslebe zu kommen (laut Agentur). Nun muss man auch das System dahinter verstehen, was sie verlangen und was du erfüllen musst. Es gibt keinen Wert, der die Anzahl der Bewerbungen, den Zeitraum usw. misst oder ein vorgeschriebenes Verfahren. Das heißt wo und wie du dich bewerben solltest, ist dir überlassen, das heißt auch, dass du dich nicht zwingen auf die Stellen die dir zugesendet werden bewerben musst, sondern alternativen wie Jobportale nutzen kannst. Bei Portalen wie Stepstone, Indeed und co. hast du Stellen die du per "schnell bewerben" mit drei Klicks durch bist und zählt natürlich ebenfalls als Bewerbung. Somit kannst du mit relativ wenig Aufwand deine "Pflicht" erfüllen.
Eine weitere Lücke bietet die Anforderung "zur aktuellen Zeit verfügbar für den Arbeitsmarkt" zu sein, dass heißt, man muss körperlich und psychisch in der Lage sein an einer Beschäftigung teilzunehmen, was natürlich nicht gegeben ist, sobald ein Arzt ein Attest für einen Zeitraum ausstellt.
Ebenso bist du aus der Pflicht raus, solange du an einer Maßnahme teilnimmst. Diese können ebenfalls Offline, sowie Online erfolgen.
Hoffe ich konnte dir einen kleine Hilfestellung und Möglichkeiten aufzeigen, um dir etwas Druck zu nehmen.
Alles Gute Dir
Jamie
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