Vermeidung von Sanktionen durch die Arbeitslosenkasse?

Gibt es für Invalide eine Möglichkeit, Sanktionen der Arbeitslosenkasse wie Einstelltage zu vermeiden? Ich bin befristet angestellt und werde bald arbeitslos sein. Leider habe ich es nicht geschafft 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit Bewerbungen zu senden, da ich neben der Arbeit keine Energie mehr dafür habe.

Zur Vorgeschichte: Die IV hat sich bis zum Entscheid sehr viel Zeit gelassen. Die Verfügung über die Rente kam als ich wieder befristet angestellt war, da wurde mir während der Zeit der letzten Arbeitslosigkeit eine 100% Rente zugesprochen, für die Zeit danach wurde die Rente entsprechend des Lohns reduziert. Die befristete Stelle wurde mir vom Arbeitgeber angeboten, bei dem ich bereits vor meiner letzten Phase der Arbeitslosigkeit beschäftigt gewesen war. Ich musste diese Stelle annehmen, weil ich keine Chance gehabt hätte, eine andere Stelle zu erhalten und wäre ausgesteuert geworden.

Jetzt ist so, dass ich erst EL erhalten kann, wenn die Arbeitslosentaggelder ausgeschöpft sind, weil ich nur eine Teilrente habe.

Gibt es Möglichkeiten, Sanktionen zu vermeiden, wenn eine Person aufgrund einer Behinderung vor der Arbeitslosigkeit nicht in der Lage war, sich intensiv um Arbeit zu bemühen?

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Antworten

  • Hallo @Blueroses

    Vielen Dank für deine Frage. Wie werden sie einer Fachperson weiterleiten und hoffen, dass du bald eine hilfreiche Antwort erhältst.

    Schöne Grüsse

    Florence von EnableMe