Besteht die Möglichkeit, die IV-Ansprechsperson zu wechseln? (Themenbereich trans, Autismus)
Hallo zusammen,
Das wichtigste in Kürze: Mein stellvertretender IV-Berater handelt nicht in meinem besten Interesse und das schadet meiner Gesundheit. Was kann ich tun?
Und hier die lange Version:
Ich bin seit knapp einem Jahr bei der IV angemeldet. Bisher verlief der Prozess positiv und ich wurde gut betreut. Seit diesem Sommer ist meine Ansprechperson allerdings im Mutterschaftsurlaub. Ich weiss nicht, wann sie wieder zurück sein wird.
Die Kommunikation mit ihrem Stellvertreter hat sich als herausfordernd erwiesen. Ich bin trans (bereits seit 2 Jahren in Hormontherapie, seit 1 Jahr operativ angeglichen), konnte aber aus persönlichen Gründen die amtliche Namensänderung noch nicht vornehmen. Der IV-Berater weigert sich allerdings trotz mehreren Anfragen und Erklärungen, im Mailkontakt und in Gesprächen meinen Namen zu verwenden.
Ich habe dies seither einfach hingenommen und war dankbar dafür, wenigstens Unterstützung nach meinem autistischen Burnout zu erhalten. Leider hat es da nicht aufgehört. Einer der Hauptgründe für mein Burnout war mein Arbeitsumfeld im Grossraumbüro. Meine vom IV verordnete psychiatrische Gutachterin hat dies im Gespräch bestätigt. Sie sagte mir, dass ein Grossraumbüro für mich kein geeigneter Arbeitsplatz ist. Im Bericht hat sie geschrieben, dass ich eine reizarme Umgebung brauche. Mein IV-Berater hat mich daraufhin zu einem Arbeitsaufbau in einem Grossraumbüro geschickt. Ich habe ihm meine Bedenken dazu mitgeteilt und ausführlich erklärt. Er meinte, dass ich zu vorschnell urteile, und dass ich es wenigstens probieren soll.
Seit knapp über einem Monat bin ich nun also im Grossraumbüro am Arbeitsaufbau. Da ich öfter Pause brauche aufgrund von Reizüberflutung und Überforderung mit dem Umfeld, habe ich bereits mehrere krankheitsbedingte Abwesenheiten. Dies ist dem IV-Berater aufgefallen, und ich habe von ihm ein Schreiben erhalten, das mich auffordert, mich umgehend in einen geeigneten (ev. ASS-spezifischen) Therapieplatz zu begeben. Mein aktueller Therapeut ist noch in Ausbildung (deswegen aus Sicht der IV ungeeignet), ist aber sehr unterstützend und trägt massgeblich zu meiner psychischen Stabilität bei. Ich kann mir nicht vorstellen, den Therapeut zu wechseln - einerseits weil die Suche nach einem Therapieplatz mit viel Aufwand, Stress und Frustration verbunden ist. Andererseits, weil ich bei meinem aktuellen Therapeuten ein sehr gutes Vertrauensverhältnis habe und grosse Fortschritte mache.
Ausserdem wirkt es für mich offensichtlich, dass der Grund für meine Abwesenheiten nicht eine mangelnde therapeutische Begleitung ist. Es ist das logische Ergebnis meiner Tätigkeit im Grossraumbüro. Auch die beste psychologisch-psychiatrische Begleitung wird den Autismus nicht "heilen" und die Reizüberflutungen nicht verhindern.
Inzwischen traue ich mich nicht mehr, dem IV-Berater meine Bedenken mitzuteilen. Er hat bisher stets mit Unverständnis und Rücksichtslosigkeit reagiert. Da er mich nicht einmal mit meinem richtigen Namen anspricht, versuche ich, den Kontakt zu ihm auf ein Minimum zu reduzieren.
Bezüglich des Therapieplatz-Wechsels habe ich bereits einiges an Rat erhalten. Ich würde aber gerne wissen, ob ich mich in einem grösseren Rahmen wehren oder beschweren kann. Es fühlt sich nicht richtig an, dass er mich (und vermutlich auch andere) völlig ohne Konsequenzen so behandeln kann. Was ist die Rechtsgrundlage für Anordnungen der IV? Gibt es eine Möglichkeit, den IV-Berater zu wechseln?
Antworten
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Hallo @Lio
Dass auf deine Anforderungen nicht eingegangen wird und du missgendert bzw. dein Death Name benutzt wird tut mir leid zu hören.
Ich habe hier 2 Links rausgesucht. Vielleicht helfen die dir schon etwas weiter.
Viele Grüße
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Hallo @Lio
Ich fange mal hinten an: Die „Rechtsgrundlage für Anordnungen der IV“, wie Sie es nennen, ist das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Weder dieses, noch die dazugehörige Verordnung sieht ein Recht auf freie Wahl oder des Wechsels der zuständigen IV-Fachperson vor. Das heisst: Rechtlich kommen Sie da wohl nicht weiter.
Aber das ist „nur“ die juristische Ebene.
Die IV-Stellen verstehen ihre Versicherten als Kunden. Ich weiss, dass dies manchmal nicht so wirken kann.
Trotzdem empfehle ich Ihnen, freundlich und selbstbewusst in die Rolle des Kunden (und nicht des Opfers) zu gehen (sofern Ihnen das möglich ist) und bei der IV-Stelle zu reklamieren, wenn Sie im direkten Gespräch mit Ihrer Eingliederungsfachperson nicht weiter kommen. Diese Person hat Vorgesetzte und wenn Sie Ihre Situation „weiter oben in der Hierarchie“ kundtun, wird sich das sicher jemand anderes in der IV-Stelle ansehen.
Ob Sie danach zufrieden sein werden, kann ich Ihnen nicht garantieren. Aber Sie können so das Abhängigkeitsverhältnis von einer Person aufbrechen, wenn eine andere, vorgesetzte Person, sich das ansieht.
Ich möchte Sie trotz den Schwierigkeiten ermutigen, Ihre berufliche Eingliederung weiter voranzutreiben und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg!
Freundliche Grüsse
Thomas Pfiffner
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