Unentgeltliche Bildung bei Heimaufenthalt von Autisten
Wer hat ein autistisches Kind, das in ein Heim eingewiesen wurde und seine obligatorische Schulbildung dort absolvieren muss?
In einigen Kantonen müssen die Eltern diese Schul- und Heimkosten mitfinanzieren, indem auf der Grundlage ihres steuerbaren Einkommens hohe Beiträge erhoben werden.
Dies ist nicht nur ungerecht und lebenserschwerend, sondern verstösst (unter anderem) auch gegen Bundesrecht (Grundsatz der unentgeltlichen Schulbildung; BV 61). Nun will ich als betroffener Vater rechtlich dagegen vorgehen. Drei Rechtsgutachten stützen meine Position, die Erfolgschancen sind hoch.
Wer möchte sich mit mir vernetzen und helfen, meine Anwaltskosten mitzutragen? Ich danke allen für Eure Unterstützung.
Bild als Thumbnail von der Redaktion eingefügt
Bild von Maicon Fonseca Zanco auf Pixabay
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