Antrag auf Merkzeichen B: Begleitperson

Hallo,

Ende 2023 habe ich auf Anraten in einer Reha Maßnahme einen Antrag auf Erhöhung des Grades meiner Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Daraufhin wurde mir der GdB 100 genehmigt. (Vorher hatte ich GdB 80 mit Merkzeichen G).

Jetzt hat sich im Laufe des Jahres 2024 mein Gesundheitszustand auch im psychischen Bereich sehr verschlechtert.

Dadurch fällt es mir auch immer schwerer, meinen Alltag alleine zu bewältigen.

Außerdem haben meine körperlichen Beschwerden (spastische Behinderung rechts) sehr zugenommen.

Was muss ich machen, oder nachweisen, dass ich einen Antrag auf Begleitperson und Merkzeichen AG stellen kann?

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank.

Gruß

Andreas

Antworten

  • ksaimir
    ksaimir expert
    bearbeitet 30. Sep 2024, 19:27

    Bei Verschlechterung der bestehenden Behinderungsarten bzw. bei neu hinzukommenden Erkrankungen kannst du einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen, u.a. mit dem Antrag auf Eintragung des Merkzeichens aG. Allerdings wird dabei auch der bestehende Bescheid erneut überprüft. Ich rate ich dir deshalb zur Vorsicht, zu einer Beratung durch einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) oder durch einen Sozialverband.

  • Hallo Andreas,

    bei GDB100 ist es eigentlich selbstverständlich, dass da das B ohne gesonderten Antrag bewilligt wird.

    Ich würde die ausstellende Behörde anrufen und fragen, wie das auf einfache Weise geregelt werden kann. Da wird m.E. kein neues Gutachten erforderlich

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Hallo @Andreas1976,

    einige ANtworten hast du ja schon erhalten. Gerne würde ich dir zu deiner Frage Rund umd as Merkzeichen aG auf unseeren Artikel verweisen und die VOraussetzungen zum Erhalt des Merkzeichens:

    "Das Merkzeichen aG wird immer erteilt bei:

    1. Querschnittslähmung

    UND: erheblichen Gehbehinderungen, die mit einer Querschnittslähmung gleichgestellt werden können

    2. Amputationen des Oberschenkels

    Doppeloberschenkelamputationen

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und keiner Möglichkeit, eine Beinprothese tragen zu können

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und nur der Möglichkeit, eine Beckenkorbprothese tragen zu können

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und einer zusätzlichen Unterschenkel- oder Armamputation

    3. Doppelunterschenkelamputationen

    Amputation beider Unterschenkel

    4. Hüftexartikulationen

    Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde

    "

    https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-ag-10674

    Auch den Artikel zum Merkzeichen B hänge ich mich an:

    https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-b-10684

    Viele Grüße

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭
    bearbeitet 2. Okt 2024, 11:55

    Hallo @Andreas1976

    Du kannst einen Antrag auf Verschlechterung stellen.Besonders auf das Merkzeichen B. Lass dir von deinen Ärzten bescheinigen, dass die es befürworten das du aufgrund der Verschlechterung deiner Gesundheit eine Begleitung angesagt ist. Und lass die Verschlechterungen durch die Ärzte dokumentieren. Dann sollte es eigentlich klappen.

    Du kannst aber auch im Vorfeld dort anrufen und das ganze mündlich abklären. Hilft manchmal auch. Die sehen dich ja nicht. Beim mir, beidseitig Unterschenkel amputiert, wollte man den Schein auf 3 Jahre begrenzen. Habe angerufen und denen gesagt das meine Beine nicht nachwachsen werden.

    Man hat sich entschuldigt und mir den Schein unbefristet gegeben.

    Also rufe doch einmal an, wenn du kannst.

    Viel Erfolg

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo,

    zuerst einmal vielen Dank an Alle, die mir so schnell und ausführlich Anntworten gsendet haben.

    Ich habe jetzt eine E-Mail an das Versorgungsamt gesendet und nochmal darauf hingewiesen, dass die Punkte Anfallsleiden etc. im Bezug auf das Merkzeichen B nicht berücksichtigt wurden.

    Eine Antwort steht noch aus. Allerdings habe ich dazu nochmal eine Frage, und zwar:

    zum einen würde mich interessieren, ob mit Merkzeichen B die Steuerermäßigung beim KFZ bei 50 % bleibt und ob mit dem Merkzeichen B auch automatisch H mit im Behindertenausweis eingetragen wird?

    Vielen Dank.

    Gruß

    Andreas

  • Hallo Andreas

    Zum Auto.

    Kfz-Steuerermäßigung von 50 Prozent

    Diese erhalten Menschen mit Behinderung, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Das Gleiche gilt auch für Menschen mit dem Merkzeichen "GL" (gehörlos).

    Die Betroffenen haben ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, muss der Betroffene auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Eine zukünftige Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht. Es kann jederzeit von der Kfz-Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.

    Um sicherzustellen, dass Begünstigte nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, vermerkt der Zoll eine Kfz-Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweisbeiblatt.

    Beachte bitte die Einschränkungen.

    Das Kennzeichen H ist für Personen, die keinerlei sich wiederholende Verrichtungen in Ihrem täglichen Leben machen können und die ständig auf Hilfe durch dritte angewiesen sind.Wenn ich es deinem Schreiben es richtig entnommen habe, fällst du nicht darunter.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)