Antrag auf Merkzeichen B: Begleitperson

Hallo,

Ende 2023 habe ich auf Anraten in einer Reha Maßnahme einen Antrag auf Erhöhung des Grades meiner Behinderung beim Versorgungsamt gestellt. Daraufhin wurde mir der GdB 100 genehmigt. (Vorher hatte ich GdB 80 mit Merkzeichen G).

Jetzt hat sich im Laufe des Jahres 2024 mein Gesundheitszustand auch im psychischen Bereich sehr verschlechtert.

Dadurch fällt es mir auch immer schwerer, meinen Alltag alleine zu bewältigen.

Außerdem haben meine körperlichen Beschwerden (spastische Behinderung rechts) sehr zugenommen.

Was muss ich machen, oder nachweisen, dass ich einen Antrag auf Begleitperson und Merkzeichen AG stellen kann?

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank.

Gruß

Andreas

Antworten

  • ksaimir
    ksaimir expert
    bearbeitet 30. Sep 2024

    Bei Verschlechterung der bestehenden Behinderungsarten bzw. bei neu hinzukommenden Erkrankungen kannst du einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen, u.a. mit dem Antrag auf Eintragung des Merkzeichens aG. Allerdings wird dabei auch der bestehende Bescheid erneut überprüft. Ich rate ich dir deshalb zur Vorsicht, zu einer Beratung durch einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) oder durch einen Sozialverband.

  • Hallo Andreas,

    bei GDB100 ist es eigentlich selbstverständlich, dass da das B ohne gesonderten Antrag bewilligt wird.

    Ich würde die ausstellende Behörde anrufen und fragen, wie das auf einfache Weise geregelt werden kann. Da wird m.E. kein neues Gutachten erforderlich

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • Hallo @Andreas1976,

    einige ANtworten hast du ja schon erhalten. Gerne würde ich dir zu deiner Frage Rund umd as Merkzeichen aG auf unseeren Artikel verweisen und die VOraussetzungen zum Erhalt des Merkzeichens:

    "Das Merkzeichen aG wird immer erteilt bei:

    1. Querschnittslähmung

    UND: erheblichen Gehbehinderungen, die mit einer Querschnittslähmung gleichgestellt werden können

    2. Amputationen des Oberschenkels

    Doppeloberschenkelamputationen

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und keiner Möglichkeit, eine Beinprothese tragen zu können

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und nur der Möglichkeit, eine Beckenkorbprothese tragen zu können

     

    SOWIE: einseitiger Oberschenkelamputation und einer zusätzlichen Unterschenkel- oder Armamputation

    3. Doppelunterschenkelamputationen

    Amputation beider Unterschenkel

    4. Hüftexartikulationen

    Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde

    "

    https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-ag-10674

    Auch den Artikel zum Merkzeichen B hänge ich mich an:

    https://www.enableme.de/de/artikel/merkzeichen-b-10684

    Viele Grüße

  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭✭
    bearbeitet 2. Okt 2024

    Hallo @Andreas1976

    Du kannst einen Antrag auf Verschlechterung stellen.Besonders auf das Merkzeichen B. Lass dir von deinen Ärzten bescheinigen, dass die es befürworten das du aufgrund der Verschlechterung deiner Gesundheit eine Begleitung angesagt ist. Und lass die Verschlechterungen durch die Ärzte dokumentieren. Dann sollte es eigentlich klappen.

    Du kannst aber auch im Vorfeld dort anrufen und das ganze mündlich abklären. Hilft manchmal auch. Die sehen dich ja nicht. Beim mir, beidseitig Unterschenkel amputiert, wollte man den Schein auf 3 Jahre begrenzen. Habe angerufen und denen gesagt das meine Beine nicht nachwachsen werden.

    Man hat sich entschuldigt und mir den Schein unbefristet gegeben.

    Also rufe doch einmal an, wenn du kannst.

    Viel Erfolg

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)