Ist die Einnahme von Medikamenten eine Basis bei einem Gutachten der DRV?

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Hallo,

meine Frage mag sich komisch anhören, ich weiß aber nicht, wie ich das anders formulieren kann.

Mir geht es darum, ob die Einnahme von Medikamenten bei einem Gutachten als Vorraussetzung gilt, um die Arbeitsleistung zu erhalten? Oder ob die Gutachten auf der Basis erstellt werden, wie die Arbeitsfähigkeit ohne die entsprechende Einnahme aussieht?

Vorgeschichte:

Aufgrund meiner kaputten Wirbelsäule soll ich (GdB von 60) überwiegend im Sitzen arbeiten. Bis hierher alles ok. Jetzt habe ich aber eine neue und zusätzliche Diagnose bekommen, weil ich immer mehr Probleme beim sitzen habe und das nur noch mit Medis auf Langzeit möglich ist.

Ich soll jetzt einen neuen Antrag auf Teilhabe stellen und daher würde mich das interessieren, wie die Grundlage dieser Gutachten ist. Meine aktuelle medizinische Situation ist völlig widersprüchlich. Auf der einen Seite Arbeit überwiegend im Sitzen, aber langes sitzen nur mit speziellen Medikamenten möglich, die sehr stark abhängig machen.

Ich würde ja gerne arbeiten, doch unter diesen Bedingungen ist das echt schwierig einen passenden Job finden zu wollen und ich glaube nicht, dass mir die Teilhabe helfen kann.

Hat da jemand ein tieferes Wissen dazu?

Gruß