anspruch auf leistung zur mobilität

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ich erhalte bislang vom Sozialamt Leistungen zur Bezahlung meiner Pflegeheimkosten, da mein Einkommen nicht ausreicht um die Kosten für die Selbstbeteiligung zu decken. Da sich ab 01.01 der Zuschuss für die Selbstbeteiligung erhöht, ändert sich das nun, so das das Sozialamt diese Leistung nun einstellt und ich in Zukunft die Heimkosten wieder selbst tragen muss. Ich frage mich nun ab welchem Differenzbetrag ( Einkommen - Heimkosten) ich Anspruch auf welche Leistungen (Taschengeld, Kleidergeld, Taxifahrten) habe? bislang erhalte ich ja zusätzlich zur Übernahme der Heimkosten diese 3 Leistungen.

Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.

P. S. always look on the bright Side of Life! 😍

Antworten

  • Hallo @Prian0815,

    schön, dass du dich mit deienr Frage an die EnableMe Community wendest. Ich hoffe, dass du hier viele hilfreiche Tipps bekommst. Wenn du dich zu der Thematik weiter beraten möchtest kannst ud dich an eine EUTB-Stelle in deienr nähe wenden.

    Viele Grüße

    Nadine