Musterfeststellungsklage / Sammelklage Rentenrecht

Optionen

Hallo

Ich bin auf Grund einer Behinderung EM Rentenempänger.

Das Rentenrecht wurde 2000 zur Benachteiligung Behinderter die nicht mehr arbeiten können verändert.

Nach dem neuen Rentenrecht haben Behinderte, wenn sie vor der Antragstellung auf Em Rente keine 5 Jahre rentenversichert gearbeitet haben und davon mindestens 3 in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt haben, lediglich einen Anspruch auf einen Sozialbetrag in Höhe von 238,72 Euro.

Heißt: Wenn man vor dem Absolvieren der Beitragszeit von 5 Jahren die Em Rente beantragt, lediglich die 238,72 Euro erhält.

Somit ist es für alle Behinderten nur ratsam keine EM Rente zu beantragen, da man dann in die Falle der geminderten EM Rente hereinfällt. Man hat dann mit dieser Rente keine Aussicht auf irgendeine Rentenerhöhung. Der Betrag bleibt bei 238,72 Euro.

Bei mir sind es nun seit über 20 Jahren 238,72 Euro. Mein Problem ist, dass Das Gesetz 2000 geändert wurde zum Negativen für viele Behinderte.

Hätte ich damals eine solche Änderung erahnen können, hätte ich in der Zeit meiner Ausbildung und Vollzeit-Beschäftigung keine Rente in Anspruch genommen.

Auf Grund dessen, dass ich damals bereits Rente bezogen habe, habe ich nun eine Beitragszeit von 20 Jahren zu erfüllen.

Ich habe von 240 Monaten (20 Jahre) 153 Monate erreicht. Für mich wären es also noch gut 8 Jahre die mir fehlen.

Laut Rentenstelle kann man keine Rentenbeiträge einzahlen um diese Zeit auszugleichen.

Im Gesetz geht man hauptsächlich von Behinderten aus, die in Behindertenwerkstätten arbeiten.

Es spielt für die Rentenkasse keine Rolle ob man 10 Euro im Monat verdient oder Vollzeit beschäftigt ist. Nur die Beitragszeit ist entscheidend.


Ich suche nun auf einem passenden Weg (Website oder wie auch immer) andere Betroffene und Angehörige, um eine Sammelklage anzusteben.

Ich bin im VdK und habe versucht dort entsprechende Hilfe zu erhalten. Ein Mitarbeiter hat auch it jemanden der Rentenversicherun gesprochen und hat nur die Antwort erhalten, er solle von meinem Fall lieber die Finger lassen, da es zu kompliziert ist und ich eigentlich nicht dem Rentenbezieher entspreche, wie er im Gesetz angedacht ist (Behinderte in einer geschützten Werkstatt).


Vielleicht kann mir ja der ein oder andere ein paar Tips geben.


Danke Mario

Kommentare

  • Slowrider
    Optionen

    Hallo Mario K

    Wir haben das Thema ja schon im Juni des Jahres gehabt.Und ich kann deinen Frust verstehen..Hier mal eine Information, die dir vermutlich nicht gefallen wird.

    Eine Sammelklage gegen das gültige Rentengesetz ist nach dem deutschen Sozialrecht nicht möglich. Das bedeutet, dass jeder Betroffene individuell Klage einreichen muss, wenn er mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden ist. Allerdings können Verbände wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) stellvertretend für ihre Mitglieder Musterklagen führen, die beispielhaft für alle Betroffenen an verschiedenen Gerichten verhandelt werden. Wenn eine solche Musterklage erfolgreich ist, dann kann das allen Erwerbsgeminderten oder anderen Rentnern zugutekommen, die in einer ähnlichen Situation sind. Eine Musterklage kann beispielsweise die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, der Rentenabschläge oder der Stichtagsregelung in Frage stellen. Um eine Musterklage zu unterstützen, muss man Mitglied in einem der Verbände sein und sich an deren Beratungsstellen wenden.(Antwort KI gestützt)

    Vom VDK hast du ja schon eine negative Antwort bekommen.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • MarioK
    Optionen

    Ich habe vom VdK nicht wirklich eine negative Antwort bekommen.

    Sie hatten nur gerade erst eine Musterfeststellungsklage mit einem ähnlichen Fall. Dabei ging es um die Zeiten.

    Daher hat der VdK nicht wirklich Lust nochmals solch einen ähnlichen Fall vor das Gericht zu bringen.

    Also werde ich um eine eigene Klage nicht herumkommen.

  • Slowrider
    Optionen

    Hallo MarioK

    Dann wünsche ich dir und allen die davon betroffen sind viel Erfolg bei eurem Vorhaben.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • MarioK
    Optionen

    Danke.


    Ich habe nun die Seite change.org gefunden.

    Auf dieser sind viele ebenfalls von der Ungleichbehandlung durch das Gesetz Betroffene, die zu Petitionen zur Änderung des Gestetzes aufrufen.

    Es wird Zeit, dass sich etwas ändert.


    LG Mario