GdB von 60 ohne Nachteilsausgleichen

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Hallo,

ich habe aufgrund einer Krebserkrankungen einen Antrag auf GdB gestellt.

Letzte Woche habe ich den Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales erhalten.


"Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 60.

Gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilausgleichen liegen nicht vor.

Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis."


Bedeutet der Ausschluss des Nachteilsausgleich, dass man einfach die "normalen" Vorteile von einem GdB von 60 ohne Merkzeichen hat wie z.B. besonderer Kündigungschutz , 5 Tage Zusatzurlaub usw oder wird da alles ausgeschlossen.

Wenn dadurch alles ausgeschlossen ist, wäre die Feststellung von GdB 60 sowie der Ausweis eigentlich "unnötig" oder?

Vielleicht gibt es hier User die damit Erfahrung haben. Vorab vielen Dank.


Viele Grüße

Peter

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  • Slowrider
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    Hallo Peter

    Die Nachteilsausgleiche gelten nur bei G=Gehbehindert,B=Blind ect..Also bei den Sonderzeichen wenn du so willst,

    Da du die nicht hast gelten für dich nur die Basis Ausgleiche wie Kündigungsschutz,Zusatzurlaub usw.

    Es ist also nicht alles ausgeschlossen.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • OT

    @Slowrider, nur btw.: entschuldige, dass ich dich korrigiere. B= begleitpersson, Bl= blind.

    schöne grüße

  • Slowrider
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    Hallo Annev

    Stimmt.Hast recht.Man sollt sowas auch nicht im Halbschlaf schreiben 😴

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)