Habe ich Recht auf Schwerbeschädigtenausweis (Diabetikerin, spritze 4x tgl.)

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  • Karlinchen
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    Hallo Nofrete,

    bei einem Behinderungsgrad von mind. 30 kannst Du die Gleichstelllung zu Schwerbehinderten stellen.

    Dazu frag dann die Dame vom Versorgungsamt.

    Den Antrag selbst musst Du bei der Agentur für Arbeit stellen.

    Aber zuvor hast du ja noch die Option beim Versorgungsamt, wenn Du 50 nicht bekommst.

    Dieser Widerspruch ist dann aber ein reiner Verwaltungsakt ohne Gutachter. Es kommt also darauf an, was Du schreibst.

    Aber jetzt warte erstmal, die 50 müsstest du eigentlich bekommen.

    Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 29. Jun 2023, 11:09
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    @Karlinchen ein widerspruch ist KEIN verwaltungsakt. amtliche bescheide sind es! google bitte mal, was ein verwaltungsakt ist, hier kommt einiges durcheinander.

    btw. hör bitte auf mit den DAMEN vom versorgungsamt. das ist doch quatsch. ☹️

  • Vielen Dank an alle und für die guten Hinweise. Ich habe mich sehr gefreut und wartenjetzt mal ab, was da so noch auf mich zukommt. Mit der Gleichstellung werde ich m ich auch beschäftigen.

  • Wessi
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    Hallo @Nofretete,

    wenn ich fragen darf!!. was ist den herausgekommen??.

    LG Rene

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.

    Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )

    Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, 
    sondern ein Geschenk das jedem, 
    jederzeit genommen werden kann.
    
    ( Richard von Weizsäcker )   
    

    🙈🙉🙊