Habe ich Recht auf Schwerbeschädigtenausweis (Diabetikerin, spritze 4x tgl.)
Antworten
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@Nofretete Hallo Nofretete,
sei willkommen in unserer Community. Schön, dass du dabei bist und dich hier mit deiner Frage einbringst.
Hast du schon gesehen, dass wir auf unserer Internetseite einige informative Fachartikel zu den Themen Diabetes und Schwerbehindertenausweis haben, wie z. b. diesen hier?
Einen interessanten und Produktiven Austausch mit den anderen Mitgliedern wünscht
Annemarie
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Hallo Nofretete,
Willkommen hier im Club!.
Ich denke schon, wenn du regelmäßig zum Arzt gehst!.
Frage!!. Warum hast du erst jetzt, und nicht früher einen Antrag gestellt??.
Weil du geschrieben hast. Du bist seit 51 Jahren Diabetikerin!.
Hast du den Typ 1? oder den Typ 2?.
Ich habe denn Typ 2 und muß Tabletten nehmen, ich habe einen einzel GdB von 20 Grad ( % ) bekommen.
LG wessi
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.
Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann. ( Richard von Weizsäcker )
🙈🙉🙊
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"Frage!!. Warum hast du erst jetzt, und nicht früher einen Antrag gestellt??"
@Wessi ich finde diese frage ist ja nun mehr als überflüssig und irgendwie auch anmaßend. 😯
@Nofretete ich würde jetzt mal abwarten. persönlich kann ich die aussichten für den gdb leider nicht einschätzen.
viele grüße
anne
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Hallo,
du bekommst für eine einfache Diabetes ein GdB von 30 oder 40. Interessant ist aber der GdB 50 weil du dann als schwerbehindert gilts und 2 Jahre eher in Rente gehen kannst und mehr Urlaub bekommst. Diesen bekommt man aber nur für einen "schwer einstellbaren Diabetes". Dafür musst du detailiert aufführen, wo dich der Diabetes einschränkt. Ich habe zB. angegeben das ich bei der Arbeit Kundengespräche unterbrechen muss, wenn ich Unterzucker habe. Auch kann ich nicht allein arbeiten wegen der Gefahr eine Hypo etc.. Also du musst da alle Einschränkungen angeben, die Diagnose wie früher reichtda nur noch für GdB 30 oder 40. Auch andere Erkrankungen werden nicht addiert zum GdB sondern es zählt immer nur die schwerste Behinderung. Der GdB 50 ist nicht mehr so leicht zu bekommen, da er viele Begünstigungen hat.
VG
Holly
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Ich war 11 Jahre als ich Diabetes, Typ 1, bekam. Als sich jünger war, hat mich der Diabetes überhaupt nicht behindert. Selbst bei Stress auf der Arbeit hatte ich selten Probleme. Nun bin ich 62 Jahre alt. Jetzt habe ich Riesenprobleme. Ich trage einen Sensor von Free Style Libre 3 und der hat mir mein Leben schon enorm erleichtert. Ich habe noch keine Nebenwirkungen durch meinen langjährigen Diabetes. Meine Ärztin hat mir gerade jetzt erst wieder Topwerte übermittelt. Ich passe schon täglich (und auch nachts) auf meinen Diabetes auf. Die Alarmwerte, die ich auf diesem Messgerät einstellen kann, sind für mich eine riesige Hilfe.
Ich bekam Bescheid, dass ich 30 % Schwerbehinderung zugesprochen bekomme, bin in Widerspruch gegangen und muss jetzt warten. Aber ich werde dann auch noch einen Anwalt einschalten.
Denn es belastet mich psychisch schon sehr im Alltag.
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Nein, ich habe Widerspruch eingelegt (vor 4 Wochen) und ich habe nur einen Zwischenbescheid bekommen mit den Worten "ihr Antrag ist in Bearbeitung".
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Hallo Nofretete,
wer hat denn den Bescheid unterschrieben?
einfach nur eine Dame vom Amt, oder war es beim Gutachter?
Hast du mit Deinen Ärzten gesprochen und sie angegeben, damit sie vom amt aufgefordert ein gutachten schreiben.
Dein eigenes wort zählt da meist nichts!
Im Rahmen des Widerspruchs kannst das ja noch in richtige Bahnen leiten.
Die gutachter arbeiten bundesweit und haben 6Monate dafür Zeit
Ich drück Dir die Daumen!
Karin
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Hallo Karlinchen, vielen Dank für deine Antwort. Den Bescheid hat eine Sachbearbeiterin unterschrieben, es befindet sich noch ein Stempel vom Landratsamt darauf. Meine Ärztin ( Diabetologin) hat natürlich ein Gutachten geschrieben, aber leider war ich mit den Angaben nicht zufrieden, weil sie unrichtig waren.
Ich habe Widerspruch eingelegt und warte jetzt auf den Bescheid.
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Oh,
das hört sich nicht gut an.
Da hättest du früher mit der Ärztin reden müssen. Du gegen die Ärztin...
Sie muss doch aber einen Grund gehabt haben?
Du hast doch andere Ärzte, Diabetis ist doch nich allein
Wenn Du jetzt nochmal einspruch einlegst, entscheidet das eine behörde, also ein Verwaltungsakt
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Danke Gustav, werde ich brauchen.
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Ich habe es ja von der Sachbearbeiterin erfahren, welche Angaben meine Diabetologin gemacht hat. Sie hat geschrieben, ich würde 4x am Tag Blutzucker messen, ich messe aber mindestens 25x. Natürlich habe ich mit ihr darüber gesprochen, aber leider ohne Erfolg. Natürlich habe ich noch einen Hausarzt. Aber die hat von längjährigem Diabetes leider überhaupt keine Erfahrung. Nebenwirkungen habe ich (gott sei dank) noch keine. Das ist natürlich nicht gut für meinen Schwerbehindertenausweis. Abetr sehr gut für mich.
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Dann lass Dir mal nix gefallen und kämpfe!
Eine andere Ärztin viellicht auch Hausarzt mit komplexerem denken wäre auch sinnvoll.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Karin
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Hallo Karin, ich bin eine Kämpferin, manchmal hat man Erfolg und manchmal nicht. Aber ich werde dann auch einen Anwalt einschalten.
Für Dich auch alles Gute.
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nicht so schnell Anwalt.
Du kannst ja dann die Gleichstellung 50 beantragen
alles Gute
Karin
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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Hallo Karlinchen, ich muss nochmals nerven, was ist "Gleichstellung 50".
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Hallo Nofrete,
bei einem Behinderungsgrad von mind. 30 kannst Du die Gleichstelllung zu Schwerbehinderten stellen.
Dazu frag dann die Dame vom Versorgungsamt.
Den Antrag selbst musst Du bei der Agentur für Arbeit stellen.
Aber zuvor hast du ja noch die Option beim Versorgungsamt, wenn Du 50 nicht bekommst.
Dieser Widerspruch ist dann aber ein reiner Verwaltungsakt ohne Gutachter. Es kommt also darauf an, was Du schreibst.
Aber jetzt warte erstmal, die 50 müsstest du eigentlich bekommen.
Karin
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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@Karlinchen ein widerspruch ist KEIN verwaltungsakt. amtliche bescheide sind es! google bitte mal, was ein verwaltungsakt ist, hier kommt einiges durcheinander.
btw. hör bitte auf mit den DAMEN vom versorgungsamt. das ist doch quatsch. ☹️
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Vielen Dank an alle und für die guten Hinweise. Ich habe mich sehr gefreut und wartenjetzt mal ab, was da so noch auf mich zukommt. Mit der Gleichstellung werde ich m ich auch beschäftigen.
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.
Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann. ( Richard von Weizsäcker )
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