Pflegegrad Erhöhung abgelehnt
Hallo bei mir wurde jetzt vor ein paar Wochen der Pflegegrad Erhöhung abgelehnt wegen noch nicht mal fünf Punkte bis im Pflegegrad 2. Die Gutachterin hat einfach so viel Punkte falsch einschätzt erstens beim Anziehen hat sie eingeschätzt dass ich den Oberkörper ganz alleine anziehen kann was nicht stimmt ich brauche hilfe bei Pullover und bei der der Jacke anziehen weil ich mein linken Arm nicht mehr hoch kriege. Bei Anziehen des Unterkörper habe ich nur ein Punkt bekommen obwohl ich keine Socken und Schuhe mehr alleine anziehen kann. Bei Risiko und gefahren Einschätzung habe ich auch keine Punkte bekommen obwohl ich ein Gutachten habe vom Arzt das belegt dass ich durch eine starke chronische Erschöpfung die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sehr stark eingeschränkt ist. Das sind nur ein paar Punkte diese falsch einschätzt hat wir sind jetzt Widerspruch gegangen haben auch alle mögliche Gutachten von Ärzten, anderthalb Seiten aufgeschrieben von Dingen die ich nicht mehr alleine machen kann, paar Seiten vom Pflegetagebuch abkopiert und die ganzen Punkte wo wir die Meinung sind dass das nicht richtig ist aufgeschrieben und gegründet.
Die gutachtung war übers Telefon.
Wie ist eure Meinung wird der Widerspruch jetzt endlich meinen gewünschten Pflegegrad zwei oder drei erreichen?
Falls ihr noch wissen wollt meine krankungen sind MS,Cfs, Diabetes Typ 2, Beinverkürzung, Beckenschiefstand und Skoliose, leichte Intelligenzminderung und Verdacht auf Rheumaerkrankung
Durch meine Erkrankungen habe ich eine starke Gangstörung kann nur mit Rollator laufen weitere Schrecken benötige ich einen Rollstuhl. Durch starke Schmerzen ist meine Bewegung sehr stark eingeschränkt.
Liebe Grüße
Beste Antworten
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Hallo, wir hatten schon mal im Dezember Kontakt zu deiner Frage der Pflegegraderhöhung.
Heute liegt für mich das Hauptproblem bei der Begutachtung am Telefon.
Ich fürchte, deshalb wird es auch kein in irgendeiner Weise vorliegendes Gesprächsprotokoll geben? Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier auch der "Formfehler" vor, denn nach dem Telefonat wurde dir bestimmt keine Ausfertigung der Begutachtung mit dem Resultat und der mgl. Rechtsmittel, die du dagegen einlegen kannst, zugeschickt, was einen weiteren Formfehler darstellt.
Kurzum: Du legst Widerspruch ein wg. Formfehlers, und forderst eine erneute Begutachtung durch den MDK mit Besuch, denn der mgl. Grund, Corona, für die telefonische Begutachtung liegt ja heute nicht mehr vor. (Seit Oktober '22 Quelle: Verbraucherzentrale)
Begutachtung per Telefon nur noch in besonderen Fällen!
Da du schon Widerspruch eingelegt hast, erweiterst du den einfach mit dieser Begründung. Damit wird das Ziel erreicht, das Ergebnis des ersten Gutachtens für nichtig zu erklären.
Und dann klappt das schon!
Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel
Gib Alles, bloß nicht auf!
3 -
Natürlich geht das. Solange @Vivijane überhaupt fristgerecht ihren Widerspruch eingelegt hat, hat sie immer die Möglichkeit, für sie begünstigende Informationen und Dokumente nachzureichen. Idealerweise schreibt man das auch so abschließend in den ersten Widerspruch, der ja in erster Linie der Fristwahrung gilt. Das ist aber nicht tragisch, wenn es unterlassen wurde. Die durch den Bescheid benachteiligte Person, @Vivijane, ist ja außer an die Schriftform und die Fristwahrung an sonst keine weitere Form der Widerspruchsausführung gebunden, da sie ja keine jurastudierte Person ist. Der Sachverhalt muss daraufhin sowieso geprüft werden, weil der Widerspruch ohnehin aufschiebende Wirkung entfaltet. Wenn jetzt aber mal doch der in Deutschland undenkbare Fall eintritt, und es erginge zügig ein ablehnender Widerspruchsbescheid, widerspricht sie eben diesem sie benachteiligendem Bescheid wieder mit dieser weiteren Begründung. ((§ 20 SGB X), der BürgerIN muss nicht schlauer sein als ein SachbearbeiterIN.) Das bedeutet, dass ein Widerspruch gar nicht begründet werden muss.
Aber das gesamte gutachterliche Verfahren ist wg. Formfehlers nichtig, überhaupt "war da am Telefon tatsächlich eine für das Gutachten autorisierte Person?" Das war für @Vivijane gar nicht überprüfbar ersichtlich! Wie hat die sich legitimiert?
Also -
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Gib Alles, bloß nicht auf!
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Antworten
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hallo @Vivijane, du hast zu dem thema ja bereits einen thread (s.oben).
zu deiner frage, ob dein widerspruch erfolg haben wird? ich finde, das ist schwer einzuschätzen.
jedenfalls wünsche ich dir viel glück 😉
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"Da du schon Widerspruch eingelegt hast, erweiterst du den einfach mit dieser Begründung"
hallo, mir stellt sich die frage: kann man einen bereits eingelegten widerspruch erweitern? falls ja, wie?
vg
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Danke für die Antwort ich werde mit erweiterten Widerspruch versuchen. Wünsche euch allen einen schönen Start in die neue Woche.
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@Vivijane dann toi toi toi. 😉 du bist ja offensichtlich "im training" mit anträgen usw.
ebenfall einen guten wochenstart
vg anne
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Hallo kleines Update wegen der Pflegegrad Erhöhung es hat lange gedauert bis es zu einem neuen Termin kam aber jetzt habe ich endlich den kommenden Freitag den gutachtungstermin und diesmal über Hausbesuch hoffe dass lange Warten hat sich gelohnt drück mir die Daumen mit freundlichen Grüßen
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Kleines Update zu meinem Pflegegrad wurde wieder wegen paar Punkten (25) abgelehnt aber ich denke ich werde den Widerspruch aufrechterhalten werde aber erstmal mit der Chefin vom Pflegedienst nummer reden.
Alle guten Dinge sind ja drei mit freundlichen Grüßen
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hallo @Vivijane, es tut mir leid, dass dein antrag erneut abgelehnt wurde. 😥
lg jenner
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Ja aber ich denke ich werde es weiter versuchen werde erstmal mit der Chefin reden von Pflegedienst dass wir den Entlastungsbetrag anders nutzen könnten und ob es die Möglichkeit geben würde vielleicht die Hilfe zur Pflege zu beantragen
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toi toi toi 😉
lg jenner
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Ab heute mit der Chefin von meinem Pflegedienst geredet den Widerspruch lassen wir aufrecht und wir setzen uns Anfang Januar mal zusammen um erstmal auszumachen wie es dann mit der Pflege weitergeht mir wäre es lieb wenn Sie mir wenigstens bei Socken Schuhe und Jacke anziehen helfen früh von Montag bis Freitag wäre nach Katalog 4,30 Euro und dafür erstmal die Haushaltshilfe für einmal das Monats machen würden dann müsste es nach meinen Rechnungen auch mit den 125 Euro reichen mit freundliche Grüße
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"den Widerspruch lassen wir aufrecht"
hallo @Vivijane, danke für die rückmeldung.
mir ist allerdings als laie nicht ganz klar, wie man einen widerspruch aufrecht erhalten kann (du hast zwei ablehnungen für die pflegegelderhöhung bekommen). müsstest du jetzt nicht klagen?
lg jenner
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Hallo jenner ja die AOK wollte wissen ob wir den Widerspruch zurückziehen weiß er jetzt schon das zweite Mal abgelehnt wurde und das machen wir nicht das meine ich mit aufrecht halten mit freundlichen Grüßen
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danke für die info.
lg jenner
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