Pflegegrad Erhöhung abgelehnt

Hallo bei mir wurde jetzt vor ein paar Wochen der Pflegegrad Erhöhung abgelehnt wegen noch nicht mal fünf Punkte bis im Pflegegrad 2. Die Gutachterin hat einfach so viel Punkte falsch einschätzt erstens beim Anziehen hat sie eingeschätzt dass ich den Oberkörper ganz alleine anziehen kann was nicht stimmt ich brauche hilfe bei Pullover und bei der der Jacke anziehen weil ich mein linken Arm nicht mehr hoch kriege. Bei Anziehen des Unterkörper habe ich nur ein Punkt bekommen obwohl ich keine Socken und Schuhe mehr alleine anziehen kann. Bei Risiko und gefahren Einschätzung habe ich auch keine Punkte bekommen obwohl ich ein Gutachten habe vom Arzt das belegt dass ich durch eine starke chronische Erschöpfung die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr sehr stark eingeschränkt ist. Das sind nur ein paar Punkte diese falsch einschätzt hat wir sind jetzt Widerspruch gegangen haben auch alle mögliche Gutachten von Ärzten, anderthalb Seiten aufgeschrieben von Dingen die ich nicht mehr alleine machen kann, paar Seiten vom Pflegetagebuch abkopiert und die ganzen Punkte wo wir die Meinung sind dass das nicht richtig ist aufgeschrieben und gegründet.

Die gutachtung war übers Telefon.

Wie ist eure Meinung wird der Widerspruch jetzt endlich meinen gewünschten Pflegegrad zwei oder drei erreichen?

Falls ihr noch wissen wollt meine krankungen sind MS,Cfs, Diabetes Typ 2, Beinverkürzung, Beckenschiefstand und Skoliose, leichte Intelligenzminderung und Verdacht auf Rheumaerkrankung

Durch meine Erkrankungen habe ich eine starke Gangstörung kann nur mit Rollator laufen weitere Schrecken benötige ich einen Rollstuhl. Durch starke Schmerzen ist meine Bewegung sehr stark eingeschränkt.

Liebe Grüße

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  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 27. Mär 2023, 12:14 Antwort ✓

    @Vivijane

    Hallo, wir hatten schon mal im Dezember Kontakt zu deiner Frage der Pflegegraderhöhung.

    Heute liegt für mich das Hauptproblem bei der Begutachtung am Telefon.

    Ich fürchte, deshalb wird es auch kein in irgendeiner Weise vorliegendes Gesprächsprotokoll geben? Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier auch der "Formfehler" vor, denn nach dem Telefonat wurde dir bestimmt keine Ausfertigung der Begutachtung mit dem Resultat und der mgl. Rechtsmittel, die du dagegen einlegen kannst, zugeschickt, was einen weiteren Formfehler darstellt.

    Kurzum: Du legst Widerspruch ein wg. Formfehlers, und forderst eine erneute Begutachtung durch den MDK mit Besuch, denn der mgl. Grund, Corona, für die telefonische Begutachtung liegt ja heute nicht mehr vor. (Seit Oktober '22 Quelle: Verbraucherzentrale)

    Begutachtung per Telefon nur noch in besonderen Fällen!

    Da du schon Widerspruch eingelegt hast, erweiterst du den einfach mit dieser Begründung. Damit wird das Ziel erreicht, das Ergebnis des ersten Gutachtens für nichtig zu erklären.

    Und dann klappt das schon!

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 26. Mär 2023, 18:41 Antwort ✓

    @jenner

    Natürlich geht das. Solange @Vivijane überhaupt fristgerecht ihren Widerspruch eingelegt hat, hat sie immer die Möglichkeit, für sie begünstigende Informationen und Dokumente nachzureichen. Idealerweise schreibt man das auch so abschließend in den ersten Widerspruch, der ja in erster Linie der Fristwahrung gilt. Das ist aber nicht tragisch, wenn es unterlassen wurde. Die durch den Bescheid benachteiligte Person, @Vivijane, ist ja außer an die Schriftform und die Fristwahrung an sonst keine weitere Form der Widerspruchsausführung gebunden, da sie ja keine jurastudierte Person ist. Der Sachverhalt muss daraufhin sowieso geprüft werden, weil der Widerspruch ohnehin aufschiebende Wirkung entfaltet. Wenn jetzt aber mal doch der in Deutschland undenkbare Fall eintritt, und es erginge zügig ein ablehnender Widerspruchsbescheid, widerspricht sie eben diesem sie benachteiligendem Bescheid wieder mit dieser weiteren Begründung. ((§ 20 SGB X), der BürgerIN muss nicht schlauer sein als ein SachbearbeiterIN.) Das bedeutet, dass ein Widerspruch gar nicht begründet werden muss.

    Aber das gesamte gutachterliche Verfahren ist wg. Formfehlers nichtig, überhaupt "war da am Telefon tatsächlich eine für das Gutachten autorisierte Person?" Das war für @Vivijane gar nicht überprüfbar ersichtlich! Wie hat die sich legitimiert?

    Also -

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

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