Pflegegerad Erhöhung

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Hallo ihr lieben

Ich habe mal ein paar Fragen zur Pflegegrad-erhöhung.

Erstmal ein paar Infos zu mir. Ich habe MS, Cfs, leichte geistige Behinderung, Fehlstellung des Körpers wie z.B Beinverkürzung, Beckenschiefstand und Skoliose und noch mehr. Ich bin größtenteils körperlich eingeschränkt kann nur mich mit Rollator wegbewegen. Zur Zeit habe ich noch Pflegegrad 1. Aber werde jetzt eine Erhöhung beantragen weil ich jetzt immer mehr Unterstützung brauche. Ich hoffe dass ich auf Pflegegrad 2 oder 3 komme. Aber das dürfte eigentlich kein Problem sein weil ich ja noch niemals alleine Wasserflaschen aufkriege oder mir wäre es einschütten kann am schlechten Tagen ist es ja auch so schlimm dass ich noch niemals alleine in und raus aus der Badewanne komme obwohl ich ein Badewannenlifter habe. Zeit ein paar Tagen habe ich das das mobile hausnotus-system von Deutschen Roten Kreuz Sachsen nun ist es so wenn der Pflegedienst ausrücken muss müsste ich jedes Mal 16 € bezahlen und ich stürze sehr viel. Nun zu meinem fragen.

Denkt ihr dass ich einen Anspruch auf Pflegegrad 2 oder 3 hab?

Wenn der Pflegedienst ausrücken muss kann ich das auch dann über die kombileistung abrechnen lassen?

Beste Antwort

  • Weidenoberpfalz
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    Guten Morgen @Vivijane ,

    erst mal vielen Dank für Ihre Frage. Welchen Pflegegrad Sie bekommen hängt, wie Sie ja selber schon erkannt haben immer von den persönlichen Voraussetzungen ab. Diese werden im Rahmen der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Dieser verschafft sich bei dem Begutachtungstermin immer einen Überblick über die aktuelle Lage und den Unterstützungsbedarf. Das bedeutet, nur was er an diesem Tag bei der Begutachtung sieht, kann der medizinische Dienst auch bewerten. Sachverhalte, die zum Begutachtungszeitpunkt nicht vorhanden oder ärztlich dokumentiert sind, finden in ein Gutachten keinen Eingang. Eine Möglichkeit, um sich einen Überblick über mögliche Pflegegrad zu verschaffen ist ein so genannter Pflegegradrechner. Ich stelle Ihnen hier einmal einen Link ein, von einem Pflegegradrechner, von dem ich persönlich der Meinung bin, er kommt im Begutachtungsbogen des MDK am nächsten. (https://meine.pflege.de/service/pflegegradrechner)

    Zu Ihrer Frage mit dem Hausnotrufsystem und der Abrechnung, kann ich nur sagen, dass hier verschiedene Vertragsgestaltungen möglich sind. Das handhaben die einzelnen Anbieter unterschiedlich. Hier sollten Sie bei Ihrem Anbieter noch einmal genau nachfragen.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Überblick geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Weidenoberpfalz

Antworten

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 20. Dez 2022, 14:29
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    @Vivijane

    Ich kann dir versichern, dass du Anspruch auf Pflegegrad II hast. Ich bin sogar vorsichtig überzeugt, dass es auch PG III sein müsste wg. der Sturzgefahr, und wg. des Rolllators. Hast du schon mit deiner Kasse gesprochen? Es erfolgt ja nach der Beantragung, und hier würde ich gleich PG III beantragen, statt hinterher noch eine Erhöhung, die Begutachtung durch den MDK, der Medizinische Dienst d. Krankenkassen. Dafür ist es empfehlenswert, eine Person deines Vertrauens dabei zuhaben, alle Diagnosen, Berichte, Gutachten a.d. Vergangenheit.

    Welcher GdB steht in deinem S- ausweis?

    Viel Erfolg!

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 20. Dez 2022, 14:02
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    @Pitjes einen rollstuhl hat sie nicht, sondern einen rollator.

    ich weiß nicht genau, ob man überhaupt einen bestimmten pflegegrad beantragen kann oder nur einen antrag stellen kann, zwecks erhöhung/neueinstufung des pg.


    schönen gruß

    anne

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 20. Dez 2022, 14:26
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    @annev

    Wie Recht du hast. So ist das mit den im Handy gespeicherten Worten.

    Man stellt einen Antrag auf einen Pflegegrad; welchen man bekommt, hängt vom Gutachter ab. Erfahrungsgemäß ist die Bezifferung gleich mit dem Antrag sinnvoll. Sie kann ja erwähnen, ihre Behandler hätten das so gesagt. Danach fragen die aber nicht.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Vivijane
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    Hallo vielen Dank für die Antwort doch einen Rollstuhl habe ich auch

  • Vivijane
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    Vielen Dank für die Antwort dann werde ich erstmal mit Pflegegrad 3 Versuchen ich habe GdB von 90 mit G und B

  • @Vivijane das geht aber aus keinen deiner beiträge hervor, ist aber wichtig!


    vg

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 20. Dez 2022, 16:03
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    @Vivijane

    Das begünstigt stark die Begutachtung, also wenn derjenige oder diejenige vom MDK kommt. Denn dann solltest du da drin sitzen. Man darf sich nie ehrlicherweise fitter darstellen als man ist! 👩‍🦽

    Wenn gefragt wird, ob du mal aufstehen kannst, greifst du nach dem Gehstock, den du dir eh besorgen solltest per Attest vom Hausarzt aus dem Sanishop, zahlt die Kasse. Hast du überall Handgriffe?

    Mit GdB 90 und Merkzeichen G & B haben du und deine Begleitperson Anspruch auf die kostenlose Beförderung im ÖPnV vom Versorgungsamt deiner Stadt. Neben den vielen Vergünstigungen, musst du vielleicht mal dort nachfragen. Die Kassen geben auch gerne Auskunft.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • "Mit GdB 90 und Merkzeichen G & B haben du und deine Begleitperson Anspruch auf die kostenlose Beförderung im ÖPnV"


    kostenlos ist diese alledings nicht. du kannst eine wertmarke beim amt erwerben (ich weiß momentan leider nicht wie teuer diese z.zt. ist, da müsstest du nachfragen oder danach googeln, bzw. jemand aus dem forum kennt den preis spontan).


    wg. sonstiger vergünstigungen wie kino, theater, schwimmbad usw. solltest du dich beim betreiber erkundigen da dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird.


    lg

  • Vivijane
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    Danke Leute für die ganzen Tipps ich habe jetzt auch noch mal mit meinem Pflegedienst geredet und wir werden es mit Pflegegrad drei Versuchen

  • Karlinchen
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    @Vivijane

    du beantragst keinen bestimmten Pflegegrad sondern eine Erhöhung.

    Ich denke da auch an Pflegegrad4

    Du hast doch vom Pflegegrad1 deine Beantwortung der 28Fragen bekommen.

    Die kannst doch nochmal durchgehen und selbst berechnen

    Es sind meines wissens immer die gleichen Fragen

    schöne weihnachten

    Karin

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)