Habe ich nach so vielen Krankheiten anrecht au IV
Hallo zusammen
Ich hatte 2006 Blasendumor und musste in einem Jahr 3 x Operieren.
2015/16 2x Lungenentzündung mit einer späteren OP am Herzen (Herzklappe)
2021 Streifung der rechten Seite. Wieder OK
2023 Bauchspeicheldrüse Entzündung mit Lungenembolide.
Seit dem muss ich zusätzlich Blutverdünnung einnehmen und meine Leistungen ist eingeschränkt und bin Schneller Müde.
Nun möchte ich ein Teil IV beantragen.
Was meint ihr dazu?
Herzlichen dank für eure Antworten
L.G. Marcel
Antworten
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@marcel70 Hallo marcel70, sei willkommen in unserer Community. Schön, dass du dich hier mit deiner Frage einbringst.
Das Thema interessiert sicher auch andere.
Hast du schon gesehen, dass wir auf unserer Webseite einige informative Fachartikel zum Thema IV habe, wie z. B. den hier
und den hier
und den hier
Außerdem gibt es in unserer Community sicher einige Mitglieder die gerne ihre Erfahrungen mit dir austauschen.
Viele Grüße
Annemarie
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Hallo @marcel70
Vielen Dank für deinen Beitrag und die Frage. Ich finde es eine gute und richtige Überlegung, dass du dich bei der IV anmeldest.
Ob du einen Anspruch auf Leistungen der IV hast, hängt nicht direkt mit den Diagnosen zusammen, die man hat, sondern es geht in erster Linie um die (verbleibende) Arbeitsfähigkeit. Du schreibst, dass du durch die verschiedenen Krankheiten nicht mehr so leistungsfähig bist wie vorher. Die IV klärt dann ab, wie hoch deine Arbeitsfähigkeit in deiner sogenannten "angestammten", also in der bisherigen beruflichen Tätigkeit noch ist. Dann schaut die IV auch, wie hoch deine Arbeitsfähigkeit in einer "angepassten" Tätigkeit ist. Es kann dann sein, dass die IV z.B. eine Umschulung finanziert, wenn diese notwendig ist, damit du wieder leistungsfähiger bist, oder die IV kann mit einer Arbeitsvermittlung helfen. Wenn alle diese integrativen oder beruflichen Massnahmen geklärt und/oder abgeschlossen sind, dann muss die IV prüfen, ob du einen Anspruch auf eine Rente/Teilrente hast.
Du siehst, das IV-Verfahren ist in der Regel lange, aber es bietet auch verschiedene Möglichkeiten. Daher rate ich dir auf jeden Fall auch zur IV-Anmeldung und falls du während des Verfahrens Hilfe oder Beratung brauchst, wende dich am besten frühzeitig an eine Beratungsstelle wie z.B. die Lungenliga (Sozialberatung) Pro Infirmis oder Procap.
Ich wünsche dir alles Gute.
Liebe Grüsse
Pamela
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Guten Tag @marcel70
Eigentlich habe ich den hervorragenden Ausführungen von @Pamela nichts hinzuzufügen. Sie hat es sehr gut erklärt. Ich würde es vereinfacht wie folgt zusammenfassen:
- Krankheiten oder Unfälle führen nicht direkt zu IV-Leistungen, sondern gegebenenfalls die Erwerbsausfälle, die aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen.
- Die IV verfolgt konsequent die Regel "Eingliederung vor Rente". Dass heisst, die IV-Stelle wird mit Ihnen (zuerst) über berufliche Massnahmen sprechen und nicht über (Teil-)Rente.
Ich empfehle Ihnen, sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zu melden oder, wie es @Pamela richtig sagt, eine IV-Anmeldung zu machen. Sollte Ihnen die IV-Anmeldung für einen ersten Schritt zu aufwändig sein, können Sie als Alternative zuerst eine Früherfassungsmeldung machen. Dann erhalten Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der IV-Stelle, in dem man auf Ihre persönliche Situation eingehen kann.
Link zur Früherfassung: AHV-IV (admin.ch)
Link zur IV-Anmeldung: AHV-IV (admin.ch)
Ich wünsche Ihnen gute Genesung und gegebenenfalls eine erfolgreiche berufliche Integration!
Beste Grüsse
Thomas Pfiffner
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Hallo Pamela hallo Thomas
Lieben dank für eure schnelle Antwort.
Ich hatte die erste IV Anmeldung bereits 2016 nach der Herz OP und vorher Dumor und Lungenentzündungen. Daraufhin kam die IV und musste einen anderen Beruf ausüben.
Heute Arbeite ich als Baustoff Prüfer im Innenbereich.
Und das kann ich auch gut weiter ausüben.
Nur merke ich , dass ich Schneller Müde werde und nicht mehr 8 oder 9 Stunden arbeiten kann.
So möchte ich mit der IV das ich 60% arbeiten kann und 40% IV
Oder 50% / 50%
Am 27.3 habe ich nochmals Untersuchung und am 3.4 Herz- Ultraschall. Die Ärzte haben mir schonmal den Zeigefinger gezeigt das dies mit meiner Krankengeschichte nicht zu Spassen sei.
Werde dieses Jahr erst 53 Jahre. Aber ich merke es leider sehr.
Hoffentlich sehe ich in einer Zeit ein kleiner Erfolg:)
L.G. Marcel
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Hallo @marcel70
Sie können trotzdem wieder eine IV-Anmeldung machen und eine "Verschlechterung des Gesundheitszustandes" geltend machen.
Beste Grüsse
Thomas Pfiffner
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