Zumutbarkeit einer Tätigkeit

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Hallo.

wir sind ein 4 Personen Haushalt, mit w46, m48, m21 und w16 (Schülerin) und leider seit 2020 im Hartz 4 bzw. im jetzigen Bürgergeldbezug, da wir die Erwerbsunfähigenrente meines Mannes aufstocken müssen. Bei meinem Sohn wurden in 2017, mit damals 15 Jahren Asperger Autismus, sowie eine Wahrnehmungsstörung, erhebliche Depressionen, Aggressionen gegenüber Gegenständen und Personen und eine Intelligenzminderung festgestellt. Dies führte zu einer Anerkennung der Schwerbehinderung von 100% mit Merkzeichen GBH. Er erhielt den Pflegegrad 2. Wie kämpfen nun seit 3 Jahren vor dem Gericht um die Anerkennung des Pflegegrad 3. Er kann nichts allein, benötigt ganztägig Hilfe. Er wird in Kürze 21 Jahre alt, hat jedoch den Entwicklungsstand eines 14 Jährigen. Mein Ehemann ist seit Anfang 2020 sehr schwer und unheilbar, durch ein akutes Herzleiden erkrankt. Es wurde eine Schwerbehinderung von 90%, sowie ebenfalls der Pflegegrad 2 anerkannt. Er bezieht seitdem Erwerbsunfähigenrente. Ich pflege meine beiden Angehörigen täglich für 16 Stunden. Zudem benötigt mein Sohn Nachts mehrfach meine Hilfe. Durch den laufenden Stress ist bei mir seit Mitte 2022 eine, ärztlich diagnostizierte, Magen -und Darmerkrankung eingetreten. Das Jobcenter versucht mich, trotz der vollumfänglichen Pflege, in eine Arbeit zu vermitteln. Da ich mit der Pflege komplett ausgelastet bin, ist mir dies überhaupt nicht möglich. Somit wurde ich per Eingliederungsvereinbarung dazu verdonnert, mich laufend Krankschreiben zu lassen und diese monatlich vorzulegen. Dies geht nun seit Anfang 2020 so. Nun hat sich das Jobcenter einfallen lassen, mich einzuladen und mit mir über die Pflegesituation, sowie meine gesundheitliche Situation zu sprechen. Muss ich diesem Termin Folge leisten? Um den Termin wahrnehmen zu können muss ich jemanden beauftragen, für die Zeit meiner Abwesenheit, die Betreuung zu übernehmen. Schon im letzten Jahr teilte mir die Arbeitsvermittlung telefonisch mit, daß man mich evtl. auffordern wird, die Erwerbsunfähigenrente einzureichen. Ich weiß, das ich diese sicher nicht erhalten werde. Ist es mir überhaupt zuzumuten, mit zwei schwer erkrankten, pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt, einer Tätigkeit nachzugehen? Muss ich mich wirklich dauerhaft krankschreiben lassen, nur damit ich meine Angehörigen pflegen kann? Ich bin völlig ratlos und verzweifelt.

Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort auf meine Fragen. Besten Dank.

Antworten

  • EnableMe
    EnableMe mod
    bearbeitet 30. Jan 2023, 07:06
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    @Ostseenixe Guten Morgen Ostseenixe, sei willkommen in unserer Community.

    Toll, dass du dabei bist und dich mit deiner Frage einbringst.


    Ich habe deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter geleitet.

    Da manche Mitglieder nicht jeden Tag im Forum aktiv sind, wäre es gut, wenn du ein wenig Geduld mitbringst.


    Vielen Spaß weiterhin in unserem Forum und einen produktiven Austausch wünscht

    Annemarie

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  • Guten Morgen @Ostseenixe ,

    erst einmal bleibt festzuhalten, dass sie an den Terminen mitwirken müssen. Denn Bürgergeld kann nur erhalten, wer dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

    Bei Pflegegrad zwei wird davon ausgegangen, dass man dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich 6 Stunden zur Verfügung steht.

    Allerdings muss man bei Ihnen berücksichtigen, dass Sie zwei Angehörige haben welche Sie pflegen. Dies ist im Rahmen eines persönlichen Termins mit dem Jobcenter zu besprechen und der Pflegeaufwand durch die jeweiligen Gutachten des MDK nachzuweisen.

    Die Pflege ihrer Angehörigen zur Wahrnehmung eines Termins, kann im Rahmen der Verhinderungspflege zum Beispiel durch einen Pflegedienst abgedeckt werden. Dies ist Ihnen rein rechtlich betrachtet grundsätzlich zumutbar, wobei mir schon bewusst ist, dass gerade bei einem Autisten dies zu Problemen führen kann.

    Hier ist aber dann im Zweifelsfall ein entsprechender fachärztlicher Nachweis zu führen, dass dies so nicht möglich wäre.

    Der Antrag auf Erwerbsminderung ist, wenn das vom Jobcenter so gewünscht wird, im Rahmen ihrer Mitwirkung zu stellen. Auch wenn davon auszugehen, ist, dass dabei nichts rauskommt, dies ist unerheblich.

    Dass Sie nun wieder eingeladen werden, ist nicht ungewöhnlich, da die Pflegesituation regelmäßig zu besprechen ist. Ich würde Ihnen empfehlen alles an medizinischen Unterlagen zu dem Termin mitzubringen, welche dokumentieren, welche Pflege Aufwand zu erbringen ist.

    Wenn derzeit ein Verfahren auf Anerkennung des Pflegegrades drei läuft, sind auch entsprechende Unterlagen mit zu bringen, welche das belegen.

    Das mit der Krankschreibung ist aus meiner Sicht soweit in Ordnung. Denn wenn sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr zur Verfügung stehen, dann müssten sie Erwerbsminderungsrente eventuell in Kombination mit Grundsicherung beantragen. Denn nur Menschen, die grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen erhalten Bürgergeld. Es gibt hier zwar einige Ausnahmen, die sind aber sehr komplex.

    Ich würde Ihnen raten, den Termin wahrzunehmen und die Sache mit dem Berater des Jobcenters zu besprechen. Sollten Sie hier nicht weiterkommen, würde ich Ihnen aufgrund der Komplexität des Sachverhalts die Hinzuziehung anwaltliche Hilfe empfehlen.