Wer muss bei Diebstahl im Ausland das Hilfsmittel ersetzen?
Vor einigen Tagen hatte ich Besuch von meinem Versicherungsvertreter, um die Versicherungsdeckung neu anzupassen.
Da kam die Frage auf, wer bezahlt den Schaden oder einen Diebstahl eines Hilfsmittels bei einem Aufenthalt im Ausland?
Fällt es in die Zuständigkeit der allgemein Versicherung, wenn ja in welcher Kategorie oder wird es von der IV übernommen, da es von ihnen finanziert wurde und es sich um ein notwendiges Hilfsmittel handelt?
Ich bedanke mich schon jetzt bei euch für die Antworten.
Beste Antwort
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Hallo @1_sarina_0
Danke für deine Frage. Meines Wissens bezahlt die IV nicht für ein Hilfsmittel, wenn es gestohlen wurde, egal ob im In- oder Ausland. Die IV bezahlt die Erstanschaffung von Hilfsmitteln, die behinderungsbedingt notwendig und in der "Hilfsmittelliste" enthalten sind, und des Weiteren bezahlt die IV erneut, wenn das Hilfsmittel nach einer gewissen Zeit z.B. kaputt gegangen ist, nicht mehr passt oder repariert werden muss.
Ich rate dir, über deine persönliche Hausratversicherung eine Diebstahlversicherung der Hilfsmittel abzuschliessen.
Liebe Grüsse
Pamela
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Antworten
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@1_sarina_0 Hallo 1_sarina_0,
schön, dass du dich hier mit deiner Frage einbringst. Ich habe sie gerade an unsere Fachexperten weiter geleitet.
Sicher gibt es einige Mitglieder, die gern ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit in den Austausch einbringen.
Hast du übrigens schon gesehen, dass wir auf unserer Internetseite verschiedene Fachartikel zum Thema Die Versicherung von Hilfsmitteln haben?
Ein schönes Wochenende und weiter bringende Antworten wünscht
Annemarie
A collective EnableMe profile for former moderators' posts
Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren
Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs
Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів
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Du bist der Besitzer also mußt Du es auch versichern, wer es wie bezahlt hat spielt dabei keine Rolle.
In welcher Versicherung das Hilfmittel versichert wird muß Dir Dein Versicherungsvertreter sagen und nicht umgekehrt.
Lass Dir in einem Vertrag die Passagen zeigen die das Hilfmittel wie versichern.
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