Werde ich verarscht? Und wie soll ich mich nun weiter verhalten?

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Ich habe einen Arbeitsplatz gefunden und dort letzten Mittwoch angefangen zu arbeiten. Die Anstellung ist im Stundenlohn, mit einem vorgesehenen Pensum zwischen 40% und 50%. Letzte Woche habe ich am Mittwochvormittag und am Donnerstagvormittag je 4 Stunden gearbeitet. Diese Woche habe ich am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils 4 Stunden am Vormittag gearbeitet. Gestern bin ich noch davon ausgegangen, dass ich morgen Freitag auch wieder 4 Stunden am Vormittag arbeiten würde (damit käme ich diese Woche auf 40% der normalen Arbeitszeit verglichen mit den anderen Mitarbeitenden im Betrieb)


Also ganz allgemein bin ich zum Zeitpunkt der Einstellung davon ausgegangen, dass ich jede Woche mindestens 4 x 4 Stunden arbeiten würde, sich die Tage jedoch von Woche zu Woche ändern können.


Heute arbeite ich nicht, da ich nicht verschiebbare behinderungsbedingte Termine wahrnehmen muss. Nun habe ich heute einen Anruf von der neuen Arbeitsstelle erhalten, dass ich erst am Dienstag wieder zur Arbeit kommen soll.


Des Weiteren suche ich zurzeit eine Wohnung im Kanton Zürich und erfahre bei der Wohnungssuche Diskrimierung aufgrund meiner Lebensumstände. Mit der neuen Arbeitsstelle war ich von Anfang an sehr transparent, nicht nur im Bezug auf arbeitsrelevante Tatsachen, sondern auch im Bezug auf alle anderen Umstände und meine persönlichen Zukunftspläne. Meine direkte Vorgesetzte ist mir grundsätzlich sehr sympathisch.


Da das Unternehmen in der Immobilienbranche tätig ist, habe ich auch meine Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche gegenüber meiner direkten Vorgesetzten erwähnt. Meine direkte Vorgesetzte hat mir daraufhin angeboten, im Umfeld des Unternehmens nach geeigneten Wohnungen Ausschau zu halten. Zu diesem Zweck habe ich ihr die Kriterien mitgeteilt, die die Wohnung zwingend erfüllen müsste und auch, was mein Budget ist.


Nun habe ich heute den Anruf bezüglich der Arbeit erhalten. Am Telefon war nicht meine direkte Vorgesetzte, sondern eine andere Mitarbeiterin, die mit mir eng zusammenarbeitet. Im gleichen Anruf hat sie mir auch mitgeteilt, dass meine direkte Vorgesetzte mit mir am Dienstag nach meinem Arbeitseinsatz eine Wohnung in einer der Liegenschaften besichtigen möchte, die zum Unternehmen gehört. Ich habe sie gefragt, ob sie wisse, wie hoch die Miete wäre. Die Antwort war exakt am oberen Ende meines Budgets.


Nun habe ich folgende Sorgen:

  1. Versucht das Unternehmen, mir weniger Arbeitsstunden als vertraglich vereinbart zu geben? Oder kann es sein, dass sich das in den nächsten Wochen noch einpendelt? Ich möchte nicht zu früh reklamieren, zumal meine Chance, einen anderen Arbeitsplatz zu finden, praktisch null ist und eigentlich ist das Verhältnis zu meiner direkten Vorgesetzten sehr gut.
  2. Bereichert sich das Unternehmen an der Tatsache, dass ich (nicht zuletzt aufgrund meiner Behinderung, aber nicht ausschliesslich deswegen) bei der Wohnungssuche diskriminiert werde, indem es die Miete exakt am oberen Ende meines Budgets ansetzt?
  3. Wie kann ich herausfinden, ob die Miete einer Wohnung dem tatsächlichen Marktwert entspricht oder ob diese künstlich angehoben wurde? Soll ich fragen, wie viel der Vormieter gezahlt hat, um zu sehen ob der Anstieg im gerechtfertigten Rahmen liegt? Wie hoch darf der prozentuale Mietanstieg einer Wohnung im Kanton Zürich sein, die vor Einzug des neuen Mieters frisch gestrichen wurde? (sie stand ein paar Wochen leer)


Nun weiss ich nicht, wie ich mich weiter verhalten soll und ob ich eine eventuell angebotene Wohnung annehmen soll. Tatsache ist, dass ich meine jetzige Wohnung spätestens Anfang Oktober verlassen muss und dass meine neue Bleibe im Kanton Zürich sein muss, damit ich die Therapieangebote in Anspruch nehmen kann, die ich gerne würde. Würde ich eine angebotene Wohnung ablehnen, kann es sein, dass ich keine andere Wohnung finde. Eine angebotene Wohnung wäre zumindest sicher, auch wenn sie vielleicht überteuert wäre.


Egal wie meine Reaktion ist, ich möchte das Verhältnis zu meiner direkten Vorgesetzten und damit meinen Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen.


Zu meiner Person: Ich bin Asperger-Autistin und habe Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung. Ich verfüge über eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau.


Da die oben beschriebenen Dinge ernstgemeinte Sorgen meinerseits sind, bitte ich um ernstgemeinte Antworten. Danke.

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  • Badilatti
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    Guten Tag


    Ich würde Dir zum 1. Punkt empfehlen, ein Gespräch mit der Vorgesetzten zu suchen (Du schreibst ja, das Verhältnis sei gut). Es geht ja nicht darum, zu reklamieren. Wenn Du Ich-Botschaften sendest (Du beschreibst, wie es Dir geht, was Du brauchst, was Du Dir wünschst etc. ohne den Betrieb anzugreifen) , kannst Du beispielsweise sagen, dass Dich die Vorgehensweise betreffend Stunden oder die Diskrepanz zwischen den geleisteten Stunden und den vertraglich abgemachten Prozenten irritiert. Du kannst auch erwähnen, dass Du gerne Sicherheit haben möchtest (und diese auch dringend brauchst!) und es Dich verunsichert, wenn Du nicht genau weisst, wie die Handhabung diesbezüglich ist. Du darfst auch ganz direkt sagen, dass Du von 4X4 Stunden ausgegangen seist...


    Mit einem Gespräch lassen sich solche Situationen oft gut klären.


    Liebe Grüsse

    Corinna

  • Martibu
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    Liebe OK


    Ich unterstütze die Antwort von Corinna.


    Habe mir noch überlegt, dass es für eine Immobilienfirma in Zürich nicht schwierig ist eine Wohnung zu vermieten und dass ich daher schon denke, dass der Arbeitgeber dich unterstützen und nicht noch Profit aus der Situation schlagen möchte. Dies würde ich persönlich nicht in Frage stellen. Das mit den Stunden aber unbedingt ansprechen, v.a. wenn du sagst, dass du transparent warst und der AG weiss wie es bei dir aussieht. Es ist wichtig, dass du eine klare Struktur hast und weisst woran du bist.


    Weiterhin viel Erfolg und liebe Grüsse

    Martina

  • Hallo OK


    Ich schliesse mich den Kommentaren von Martina und Corinna an: Bei Unsicherheit frag bei deiner Vorgesetzten nach.


    So, wie du die Situation beschreibst, scheint mir, dass sich deine Arbeitgeberin fair verhält. Bei einer Anstellung im Stundenlohn mit einem vorgesehenen Pensum von 40% bis 50% können die Stunden wohl von Woche zu Woche abweichen. Warte doch ab, wie sich deine Einsätze entwickeln.


    Es ist schwierig, in Zürich eine Wohnung zu finden. Die Wohnung, die du anschauen kannst, liegt preislich zwar an der oberen Grenze deines Budgets, aber immerhin liegt sie noch im Budget. Auch hier scheint mir die Immobilienfirma fair zu sein.


    Soviel ich weiss, bekommst du im Kanton Zürich mit dem Mietvertrag ein Formular "Anfangsmietzins". Darin ist aufgeführt, wie viel Miete der Vormieter oder die Vormieterin bezahlt hat. Ist dein Mietzins höher, muss es begründet sein.


    Ich wünsche dir viel Erfolg mit der Arbeitsstelle und der Wohnung!

    Lukas

    Lukas Fischer

    Leitung Grafikwerkstatt & Kommunikation, Mathilde Escher Stiftung

    L.Fischer@mathilde-escher.ch

    https://mathilde-escher.ch/

  • OK
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    Ergänzungsfrage zu Mietzinserhöhungen:


    In welchem Rahmen wäre eine Erhöhung angemessen, bei der Begründung, dass die Wohnung frisch gestrichen wurde? Eventuell könnten auch die aktuellen Energiepreise eine Begründung für die Mitzinserhöhung sein?


    Welche prozentuale Mietzinserhöhung wäre bei den obengenannten Begründungen in Ordnung?


    @lukas_fischer

  • hallo @OK, ich bin zwar nicht lukas_fischer, möchte nur zu der frisch gestrichenen wohnung schreiben:

    nach dem mietrecht in deutschland darf dies niemals ein grund für eine höhere miete sein. das kann höchstens bedeuten, dass du die wohnung bei einem auszug auch frisch gestrichen wieder übergeben müsstest. dies müsste aber auch im mietvertrag festgehalten stehen.


    liebe grüße

    jenner

  • OK
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    Hallo @jenner vielen Dank für deinen Kommentar. Meine Frage bezieht sich spezifisch auf den Kanton Zürich in der Schweiz, da die dortige Rechtslage diejenige ist, mit der ich mich auseinandersetzen muss. Trotzdem bedanke ich mich für den Input.

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 22. Aug 2022, 15:02
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    ja, liebe OK. das ist mir schon klar. mein rechtsempfinden und logisches denken sagt mir nur, dass eine einmalige renovierung (streichen der wände) keinesfalls auswirkung auf dauerhafte mtl. miete haben kann.


    lg

  • OK
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    Schlussendlich kommt es nicht auf mein Rechtsempfinden an, sondern auf die tatsächliche Rechtslage.

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 23. Aug 2022, 11:46
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    hallo OK, hast selbstverständlich recht. ich wünsche dir, dass du weiterkommst.

    ich kann natürlich nur von D ausgehen. es gibt nicht für alle gegebenheiten des täglichen lebens gesetzliche regelungen.


    lg jenner

  • @ Gustav


    Da können sie noch soviel LOL drücken.

    Oder sind sie jetzt schon Schweiz Experte?