EM-Rente

Hallo zusammen,

Ich möchte mich gerne mit euch bezüglich meinem Antrag zur EM-Rente austauschen. Ich würde mich über einen Rat von Euch sehr freuen.

Ich bin 57 Jahre alt und bin schwerhörig grenzend an Taubheit. Ich wurde vor ca. 2 Jahren beidseitig mit Hörgeräten versorgt. Leider leide ich unter massiven Schwindel. Mein Alltag wird durch den permanenten Schwindel bestimmt. Ich kann leider nicht mehr arbeiten und erhalte kein Geld mehr. Ich lebe nun von den Einkünften meines Mannes. Mein HNO Arzt kann für mich nichts mehr tun, da alle Therapiemöglichkeiten aus seiner Sicht (Kortison, Betahistin etc.) ausgeschöpft sind. Ich war in mehreren Krankenhäusern und habe mir verschiedene Meinungen eingeholt. Angeblich wäre mein Gleichgewichtsorgan zerstört und müsse damit jetzt leben. Außerdem bin ich letztendlich schon in psychatrischer Behandlung, da ich damit nicht mehr zurecht komme. Meine EM-Rente wurde auch nicht genehmigt, nun befinde ich mich in der Instanz dass ich ein neutrales Gutachten für ca. 2000€ erstellen lasse.

Habt Ihr Erfahrungen oder mögliche Tipps bzgl. EM-Rente / Therapiemöglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus.

Antworten

  • @Einhorn1964 Hallo Einhorn1964,

    schön, dass du in unserer Community Austausch suchst. Das Thema Erwerbsminderungsrente interessiert sicher auch noch einige andere Mitglieder.

    Wir haben auf unserer Internetseite einige informative und interessante Fachartikel zur EM Rente.


    Ich wünsche dir einen baldigen positiven Bescheid.


    Viele Grüße

    Annemarie

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  • @Einhorn1964 hallo, es würde mich interessieren, warum du ein neutrales gutachten benötigst.

    geht die "sache" (du schreibst von instanz) nach ausschöpfung von widerspruch u.ä. nun vor das sozialgericht?


    vg jenner

  • Es wurden 3 Gutachten vom Gericht angefordert, leider sind die Gutachten negativ gegen mich ausgefallen. Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt, sodass die nächste Instanz ein neutrales Gutachten ist.

    Was ist eure Meinung dazu?

  • @Einhorn1964 danke für die antwort.

    hoffenlich kann dir in diesem sehr speziellen fall jemand seine*ihre meinung mitteilen.

  • Ich wäre sehr dankbar.

  • Hallo Einhorn64,


    du schreibst, dass du nicht mehr arbeitest und ihr von den Einkünften deines Mannes lebt. Dann bist du sicher über deinen Mann in der sogenannten Familienversicherung krankenversichert. Aber worüber bist du denn momentan rentenversichert? Seit wann arbeitest du bereits aufgrund Krankheit nicht mehr?


    Meine nächste Frage betrifft die Nichtgewährung der EM-Rente. Da stellen sich mir gleich mehrere Fragen, nämlich wann wurde der Antrag durch wen gestellt? Wann hast du die Ablehnung der EM-Rentengewährung bekommen und vor allem mit welcher Begründung? Das ist erst mal wichtig zu wissen. 


    Wie ist dein Fall zum Gericht gekommen, durch Widerspruch auf den abschlägigen Rentenbescheid?

    Wer vertritt dich denn vor Gericht?


    Nächste Frage: Bist du schwerbehindert? Hast du eine Anerkennung eines Behindertengrades? Oder gar einen Ausweis? Der Rentenantrag geht meiner Meinung nach besser durch, wenn man vom Versorgungsamt bereits einen Bescheid hat.


    Nächste Frage betrifft die Reha. Warst du bereits jemals aufgrund der beschriebenen Erkrankung in einer Reha-Maßnahme, berufliche bzw. medizinische Reha? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wortlaut. Kann man im Reha-Bericht vielleicht nützliche Argumente finden? Wenn du noch nie bei einer medizinischen Reha warst, bekommst du EM-Rente oft erst danach, nach dem Grundsatz 'Reha vor Rente'.


    Hast du immer deine Arztberichte, Atteste usw. gesammelt um deine Einschränkungen jederzeit nachweisen zu können? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat eigene Gutachter nämlich den Medizinischen Dienst der DRV. Eigentlich benötigt man keinen neutralen Gutachter für soviel Geld, welchen die DRV sowieso nicht akzeptieren muss. Gab es dieses Gutachten (der DRV) in der Vergangenheit bereits schon mal?

    Leider müsste man deinen speziellen Fall besser kennen um dir belastbare Tipps geben zu können. 


    Ich selbst leide unter Gleichgewichtsverlust, Gangunsicherheit, einseitiger Taubheit und noch ganz vielen andere Einschränkungen. Autonom fortbewegen kann ich mich nur noch mit dem Rollator.


    Grüße Sumsi

  • [Deleted User]
    bearbeitet 12. Aug 2022, 19:53

    @Gustav

    Ich weiß das, genau deswegen wollte ich es von der Fragestellerin erforschen.

    Man kann auch ohne zu arbeiten noch Rentenversicherungsansprüche aufrecht erhalten. Nämlich, indem man bei der Arbeitsagentur gemeldet ist. Sie muss deswegen auch aufpassen, dass ihr die EM-Rentenansprüche nicht aus rentenrechtliche Gründen verwehrt werden.

    Grüße Sumsi

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 13. Aug 2022, 09:23

    @Sumsi rentenansprüche, die man mal erarbeitet hat, bleiben IMMER erhalten OHNE dass man bei der arbeitsagentur gemeldet ist. wenn man will, kann man sich theoretisch ein geruhsames leben machen.


    btw. @Einhorn1964 war heute nacht hier online. offensichtlich will oder kann sie aus irgendwelchen gründen nicht antworten.


    vg jenner

  • [Deleted User]
    bearbeitet 13. Aug 2022, 10:22

    Ja, Jenner, da hast du recht, dass Rentenansprüche erhalten bleiben, die man sich schon erarbeitet hat.

    Es geht aber um 'EM-Rente' über die Einhorn64 sich hier austauschen wollte, da gibt es ganz bestimmte Voraussetzungen, sonst wird sie schon aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Und darum geht es mir. Man kann Einhorn64 keinen belastbaren Rat geben, wenn grundlegende Angaben fehlen.

  • [Deleted User]
    bearbeitet 13. Aug 2022, 12:56

    Hallo,

    meine Gedanken waren, wenn die Fragestellerin anstrebt, wegen ihrer Erkrankungen in Erwerbsminderungsrente zu gehen, dass man ihr das weitergibt, was man selbst schon erlebt hat.

    Sie wollte sich ja genau über EM austauschen. Und ich dachte, dass wäre ernst gemeint.


    Und eben weil sie schrieb, dass sie nicht mehr arbeiten geht und von den Einkünften ihres Mannes lebt, muss man als Antwortgeber nun mal manche Eckpunkte wissen, z.B. wie lange und ob sie momentan noch sozialversichert ist über Resturlaub, Krankengeld, Arbeitslosengeld (oder warum nicht).

    (Stutzig gemacht hat mich die Aussage, dass sie ein teures Gutachten selbst zahlen soll.)


    Wenn man in EM-Rente gehen möchte, muss man die versicherungsrechtlichen Zeiten aber erfüllen, also in den letzten 5 Jahren vor EM-Rentenantrag mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben. Sie scheint aber zurzeit nicht rentenversichert zu sein, wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgeht bzw. Lohnersatzleistungen nicht bezieht. Notwendige bisherige Anrechnungszeiten bleiben bestehen, wenn man beispielweise bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist um beispielsweise Übergangsgeld zu beantragen. Zieht sich ihr Rentenverfahren weiter in die Länge, könnte es mit Ansprüchen eng werden.


    Falls aber der Fragestellerin aus rentenrechtlichen Gründen die EM-Rente schon abgelehnt wurde, braucht man alles Weitere nicht mehr zu erörtern bzw. könnte auf genannten Ablehnungsgründen der DRV die Antwort aufbauen.

    Aber in die Glaskugel können Andere bitte schauen.


    Die wissen es sicher besser. Bin dann auch raus.

    Grüße

  • [Gelöschter Benutzer]
    bearbeitet 13. Aug 2022, 15:11

    @Einhorn1964 hat sich ja nicht wieder geäußert (obwohl inzwischen hier heute online). daher braucht sich wohl niemand mehr (teilweise äußerst umfangreiche) gedanken zu machen und ins forum zu stellen. dies wäre "für die katz".