mit einer Schwerbehinderung von 50% ( keine G) und

Ich habe jetzt 44 Arbeitsjahre und müsste noch 2 Jahre arbeiten, ich bin im 64 Lebensjahr. Wenn ich 50% Schwerbehinderung habe,

kann ich a) ohne Abzüge in Rente und zweitens, eine Kollegin die ein Jahr jünger ist hat auch 50% SBH und bekommt 200 Euro mehr Rente.

Ist dies Grundsätzlich so oder stets individuell festgelegt, sie hat auch keine Gehbehinderung. Alles andere kenne ich ja. Lieben Dank für Eure Antworten.

Antworten

  • @Volker58 hallo, kann es nicht sein, dass deine kollegin in ihrem "arbeitsleben" mehr an rentenansprüchen erworben hat als du?

    200 € mehr als rente bekommt niemand aufgrund einer schwerbehinderung.


    vg jenner