mit einer Schwerbehinderung von 50% ( keine G) und
Ich habe jetzt 44 Arbeitsjahre und müsste noch 2 Jahre arbeiten, ich bin im 64 Lebensjahr. Wenn ich 50% Schwerbehinderung habe,
kann ich a) ohne Abzüge in Rente und zweitens, eine Kollegin die ein Jahr jünger ist hat auch 50% SBH und bekommt 200 Euro mehr Rente.
Ist dies Grundsätzlich so oder stets individuell festgelegt, sie hat auch keine Gehbehinderung. Alles andere kenne ich ja. Lieben Dank für Eure Antworten.
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Antworten
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@Volker58 hallo, kann es nicht sein, dass deine kollegin in ihrem "arbeitsleben" mehr an rentenansprüchen erworben hat als du?
200 € mehr als rente bekommt niemand aufgrund einer schwerbehinderung.
vg jenner
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