Bekomme eine Witwenrente und habe eine Behinderung von 50 Prozent, wenn ich vorzeitig in Rente gehen
Bekomme eine Witwenrente und habe eine Behinderung von 50 Prozent, wenn ich vorzeitig in Rente gehen sollte. Werden mir die Prozente nur von meiner Rente abgezogen oder auch von der Witwenrente?
0
Antworten
-
Hallo Jenner,
grundsätzlich wird die tatsächlich geleistete Altersrente auf die Witwenrente angerechnet.
Wird also eine vorzeitige Altersrente bezogen, deren Zugangsfaktor gemindert ist, so wird auch nur diese, geminderte Altersrente angerechnet.
Die Voraussetzungen und Berechnungen von Renten sind jedoch kompliziert und für jeden Einzelfall inividuell zu betrachten, so dass eine pauschale Beratung nicht möglich ist. Ich empfehle sich an die Deutsche Rentenversicherung zu weden. Meiner Erfahrung nach beraten die gut über die zu erwartende Rentenhöhe.
1 -
0
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 136 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 133 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 757 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 109 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 328 Recherche