Bekomme eine Witwenrente und habe eine Behinderung von 50 Prozent, wenn ich vorzeitig in Rente gehen
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Bekomme eine Witwenrente und habe eine Behinderung von 50 Prozent, wenn ich vorzeitig in Rente gehen sollte. Werden mir die Prozente nur von meiner Rente abgezogen oder auch von der Witwenrente?
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Hallo Jenner,
grundsätzlich wird die tatsächlich geleistete Altersrente auf die Witwenrente angerechnet.
Wird also eine vorzeitige Altersrente bezogen, deren Zugangsfaktor gemindert ist, so wird auch nur diese, geminderte Altersrente angerechnet.
Die Voraussetzungen und Berechnungen von Renten sind jedoch kompliziert und für jeden Einzelfall inividuell zu betrachten, so dass eine pauschale Beratung nicht möglich ist. Ich empfehle sich an die Deutsche Rentenversicherung zu weden. Meiner Erfahrung nach beraten die gut über die zu erwartende Rentenhöhe.
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