Zahlt die Krankenkasse den Umzug aus gesundheitlichen Gründen?

Hallo, um wieder etwas selbstständiger zu werden, müssten wir umziehen. Unsere momentane Wohnsituation führt dazu, dass ich das Haus nur noch mit meiner Frau zusammen verlassen kann, da wir im 2. OG wohnen und schon vor der Haustür Stufen sind und ich die Teile für den Rollstuhl nicht tragen kann und diesen auch nicht die Treppen hochgezogen bekomme. Zudem bekomme ich demnächst noch einen Restkraftverstärker an meinen Rollstuhl gebaut, der dann zusätzlich mit in der Wohnung oder im Keller untergebracht werden müsste und fieser macht den Rollstuhl dann auch um einiges schwerer, so dass meine Frau den Rollstuhl nicht mehr die Stufen hochgezogen bekommt. Wir hätten jetzt die Möglichkeit in eine Wohnung zu ziehen, wo der Eingangsbereich barrierefrei wäre und es einen Aufzug gäbe. Allerdings ist die Wohnung selbst nicht barrierefrei. Würde ich trotzdem von der Krankenkasse Geld für den Umzug bekommen und wenn ja, wieviel?


LG Flummy15

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  • Slowrider
    Slowrider ✭✭✭
    bearbeitet 26. Mär 2022, 12:24 Antwort ✓

    Hallo Flummy

    Okay.Jetzt wird ein Schuh draus.Die Verbreiterung kann man am Rad regulieren in dem man die Griffringe verstellt.Aber es geht grundsätzlich ja um die Gegebenheiten der Wohnung.

    Und da kommen wir dann auf die Antwort zurück "Ja.Der Umzug wird bezahlt da die Wohnung(alt)nicht für Rollifahrer geeignet ist"Hierzu bitte die in der Suche den Begriff"Umzug"eingeben und du erhälst alle nötigen Informationen rund um das Thema Umzug.

    Es ist so das der Umzug und ggf.die Umbau und Ausstattungskosten "einmalig"bis zu einem Höchstsatz von 4000.- übernommen werden.Der Antrag dazu muss"VOR"dem Umzug eingereicht werden und erst "NACH" der Genehmigung kannst du dann Umziehen.

    Schau direkt das du eine Wohnung findest die auch langfristig in Frage kommt.

    Aber steht alles im Text drin.Und noch viel mehr.Schau einfach mal rein.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • "Schau direkt das du eine Wohnung findest die auch langfristig in Frage kommt"


    @Flummy15 wenn - wie du geschrieben hast - die neue wohnung nicht barrierefrei ist, würde ich es mir an deiner stelle noch mal sehr überlegen, ob du nicht doch nach einer anderen suchen solltest (ich hatte es dir schon mal gepostet). diese müsste nicht nur barrierefrei, sondern auch rollstuhlgerecht sein (da ist ein unterschied!).


    viele grüße

«1

Antworten

  • @Flummy15 ich persönlich würde NIE, unter berücksichtigung dass du zumindest (bisher noch) nur teilweise auf den rollstuhl angewiesen bist in eine wohnung umziehen, die nicht barrierefrei ist. weißt du, wie sich dein handicap noch weiter entwickelt?


    ob du unter diesen umständen geld aus der pflegekasse bekommen würdest, weiß ich leider nicht, auch nicht wie viel das wäre. da musst du bitte mal die kk fragen.


    vg

  • @jenner Danke für deine Antwort! Leider weiß ich nicht, wie sich meine Erkrankung weiter entwickelt, da es eine Ausdchluss-Diagnose ist, gibt es auch keine wirklichen Therapien bzw. Behandlungsmethoden. Zudem entwickelt sich diese Erkrankung sehr unterschiedlich. Meine Pflegekasse will ich möglichst erst dann fragen, wenn ich in etwa weiß, wie so etwas gesetzlich geregelt ist, da ich seit dem ich im Rollstuhl sitze, alles abgelehnt bekomme, auch Sachen die vorher ohne Probleme bezahlt wurden.

  • [Gelöschter Benutzer]
    [Gelöschter Benutzer] de ✭✭✭✭✭
    bearbeitet 24. Mär 2022, 08:17

    @Flummy15 dann musst Du wohl solange warten bis Dir jemand die gesetzliche Regelung nennt.

    Gruß Gustav

  • Hallo


    Du brauchst nicht zu warten.Du kannst für den Umzug einmalig 4000.- bekommen.Wie gesagt.Einmalig!

    Hier ,unter dem Bereich Themen, bekommst du alle Infos zu dem Thema incl.Voraussetzung und Ansprechpartner genannt.

    Einfach Umzug in der Suche eingeben.


    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Es ist sehr wichtig, dass man nichts veranlasst, bevor das okay der Pflegekasse vorliegt.

    Deshalb ist der Satz von @Slowrider insofern u.U. falsch zu verstehen, wenn er schreibt:

    "Du brauchst nicht zu warten".


    VG Gustav

  • Hallo Flummy15,


    es gibt Hilfsmittel, mit denen man selbst große Pflegerollstühle samt Insassen ohne große Kraftanstrengung Treppen rauf und runter bekommt... wenn die Kombis denn durchs Treppenhaus paßt. Da Zusatzantirebe die nachträglich an Rollis verbaut werden dabei hinderlich sein können, will gut überlegt sein wie man vorgeht. Mitunter ist es wegen der Wohnsituation sinnvoller, einen E-Rolli zu suchen der selber Treppen steigen kann, oder eben mit so einem Hilfsmittel Treppen bewältigen kann. Wenn du den Rolli nicht slber oder durch Helfer die Treppe hoch u. runter bekommst, hast du Anspruch auf Hilfsmittel die das möglich machen. Also möglichst zuerst klären wie das mit deinem Rolli mit Restkraftverstärker ist.... paßt der an Treppensteighilfen.... oder was für ein anderer E-Rolli dafür nötig ist.


    :-) Helmut

  • @Helmut60 Danke für deine Antwort. Leider würde ich den Rollstuhl nicht in die Wohnung bekomme, da der Eingangsbereich dafür nicht geeignet ist. Aber trotzdem hilft mir deine Antwort. Das hätte ich nämlich nicht gewusst, dass dies auch von der Krankenkasse übernommen werden würde.

  • WEnn der Eingangsberich für Rollis nicht geeignet ist, bekommt man für den rolligerechten Umbau auch Unterstützung... Verbesserung des Wohnumfeldes. Das kann im Einzelfall... wenns tatsächlich zwingend nötig ist.... sehr weit gehen. Dafür sollten vorher alle anderen vor Ort möglichen Hilfe getestet haben. Das sollte man gemacht haben, bevor sich Helfer oder man selbst zu kaputt gemacht haben um noch helfen zu können. Je besser man sich eine nicht rolli gerechte Wohnung umbaut, um so eher klappt das mit einer rolligerechten anderen.


    :-) Helmut

  • @Helmut60 Es wäre schön, wenn es funktionieren würde funktioniert aber im Plattenbau genehmigt die Vermietung kein Umbau und daher ist der Umzug zwingend notwendig.


    Gruß Lucas

  • Helmut60
    Helmut60 ✭✭✭
    bearbeitet 24. Mär 2022, 23:06

    In dem Fall würde ich mir "gestalterische Angebote" für einen rolligerechten Umbau des Eingangsbereichs besorgen, die dem Vermieter vorlegen, und ihn auffordern,.... wenn er den Umbau.....den er ja nicht mal bezahlen müßte.... zuzustimmen, oder eine rolligerechte Erdgeschosswohnung bereit zu stellen. Andernfalls wird der Anspruch auf den Umbau mit Hilfe rechtlicher Schritte geltend gemacht, und gegen seinen Wunsch vollzogen.


    :-) Helmut

  • [Gelöschter Benutzer]
    [Gelöschter Benutzer] de ✭✭✭✭✭
    bearbeitet 29. Mär 2022, 07:22


  • Hallo Flummy


    Bevor wir uns jetzt verrennen noch eine Frage.Du schreibst das du einen Restkraftverstärker bekommst.

    Ein reiner E.Rolli braucht keinen Restkraftverstärker.Ich hab einen Restkraftverstärker an meinem Rolli von WheelDrive.Da wird nix breiter.Etwas schwerer wird er was aber klar sein dürfte.

    Also.Meine Frage wäre,was hast du?Einen reinen E.Roller oder einen Rolli (normal)mit Restkraftverstärker?

    Bevor wir hier überlegen deine Wohnung umzubauen oder Türen zu verbreitern ect.:)

    @ Gustav

    Du hast recht.Falsch ausgedrückt.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Es gibt sicher Hilfesuchende die davon träumen endlich die Hilfsemittel zu bekommen die sich tatsächlich brauchen. Aber wie das in Leben so ist, wird man wenn man träumt, oft hart aus den selben gerissen, und auf den Boden der Realität geholt. Die Realität ist meistens die, das davon Träumen und lieb danach zu fragen oft nicht reicht um das zu bekommen was man braucht.


    Was am ehesten hilft ist, ALLE Möglichkeiten schriftlich zu nutzen die sich bieten. Das fängt bei der Ankündigung beim Vermieter an, das man "einen rolligerechten Zugang" zur Wohnung.... oder eben eine rolligerechte aus seinem Bestand braucht.... geht über Erkundigungen darüber, welche Möglichkeiten es mit zugelassenen Hilfsmitteln gibt, mit einem Rolli Treppen bewätigen zu können. Dazu gehören dann auch Angebote von Garten u. Lanscharfts... oder Rollirampen u. Lifterbauern, welche Möglichkeiten die im Einzelfall sehen.


    Hat man so alle Infos zusammen, verschickt man die zusammen mit einer ggf. nötigen ärztlichen Verordnung, an alle in Frage kommenden Kostenträger. Geht man so vor, nehmen Alle Beteiligten das Vorhaben von vorn herein deutlich ernster, als wenn man zart fragt, ob man wohl diese oder jenes haben könnte, weil man es doch braucht. Allerdings sollte der Bedarf dann auch tatsächlich akut bestehen, und nicht in ein paar Jahren vielleicht nötig sein.


    Noch was zum Thema "einen Rolli nachträglich mit E-Antrieb zu versehen"..... dann kann es passieren, das man damit nicht mehr in Busse des ÖPNV, oder durch ankippen des Rollis hohe Bordsteinkanten rauf oder runter kommt ! Daher will sowas sehr gut überlegt sein !


    :-) Helmut

  • @Slowrider ich habe einen normalen Rollstuhl und habe vom Hausarzt einen Restkraftverstärker verschrieben bekommen. Allerdings weiß ich noch nicht, welches der beiden Modelle mir die Krankenkasse bewilligt. Auf jeden Fall wird der Rollstuhl auf jeder Seite um etwa die Breite der Greifringe verbreitert durch den Restkraftverstärker. Zudem habe ich eine Wohnung, die zwar eine Hausverwaltung hat, aber mein Vermieter hat nur diese eine Wohnung. Bautechnisch wäre ein Umbau auch nicht möglich, da es sich um Plattenbauten aus DDR-Beständen handelt. Hier hat jede Wohnung einen anderen Vermieter, die einem Umbau zustimmen müssten.

  • @Helmut60 Leider nützt mir deine Antwort nichts, da es mir nur um die Kostenübernahme für den Umzug in eine für mich geeignete Wohnung geht. Ich kann in meiner jetzigen Wohnung nicht dauerhaft wohnen bleiben mit meiner Erkrankung, da ich meine in naher Zukunft kaum noch benutzen kann. Ein Umbau ist in diesem Haus aus bautechnischen Gründen nicht möglich, da man sonst das Haus abreißen und neu aufbauen müsste. Das Ankippen des Rollstuhls ist mir noch nie möglich gewesen und für den Bus nutze ich die Rampe.