KFZ - Hilfe

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Hallo Zusammen,


ich habe im letzten Jahr (März 2021) einen Antrag auf KFZ - Hilfe bei der DRV-Bund gestellt und in diesem Jahr erst Bescheid bekommen (Gutachter Termin usw.) Dieser hat bestätigt, dass ich auf einen PKW angewiesen bin.

Antrag liegt zur Endgültigen Entscheidung vor und mich würde jetzt interessieren, ob ich nach der alten Bemessung berechnet werde (9500,00EUR) oder nach der neuen (22000,00 EUR). Gibt es da irgendeinen Stichtag oder wird nach dem Günstigkeitsprinzip nach der neuen Berechnung berechnet?

Wenn sich jemand damit auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen, da ich im Netz nichts dazu gefunden habe.


Vielen lieben Dank

Antworten

  • @Car_los Guten Morgen Car_los,

    willkommen in unserer Community. Sicher finden sich einige Forenuser:innen, die sich mit der KFZ Hilfe auskennen.

    Daneben haben wir interessante Fachartikel zum Thema auf unserer Webseite.

    Viel Spaß beim Lesen und Austauschen.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Zawatzky
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    Lieber Car_Ios,

    Es gilt der Tag der Bewilligung, bzw. genauer die gesetzliche Grundlage am Tag der Bewilligung. Also 22.0000 EURO!!!


    Mit freundlichen Grüßen     

     

    ANDREAS ZAWATZKY | GESCHÄFTSFÜHRER

    Dipl. Wirtschafts-Ing.(FH)

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Bemannsbruch 2 – 4, 74909 Meckesheim

    Telefon:   +49 (0) 6226 / 9217 - 17

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    Andreas Zawatzky

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Geschäftsführer

    www.zawatzky.de