Aufnahmekriterien stationäres/ambulantes Wohnen

Hallo,

ich studiere Soziale Arbeit und schreibe derzeit meine Bachelorarbeit über die Auswirkungen der Diagnose Geistige Behinderung/Intelligenzminderung. Ich möchte nicht allgemein die Auswirkungen einer Geistigen Behinderung beschreiben, sondern die Auswikurgen, wenn eine Geistige Behinderung nach ICD-10 F70-79 diagnostiziert wird. Hierzu möchte ich auch über den Themenbereich Wohnen schreiben. Jetzt stelle ich mir die Frage ob bzw. welche Aufnahmekriterien es für einen Wohnheimplatz gibt. Kann jede*r einen Wohnheimplatz beantragen oder muss dafür ein Gutachten bzw. Diagnose einer Geistigen Behinderung vorliegen?

Liebe Grüße und Danke für jede Antwort

Johanna

Antworten

  • @Johanna Hallo Johanna,

    willkommen in unserer Community. Toll, dass du dich für ein so interessantes Bachelorarbeitsthema entschieden hast.

    Viel Erfolg und Spaß beim Forschen und Schreiben.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Helmut60
    Helmut60 ✭✭✭
    bearbeitet 10. Dez 2021, 16:47

    Für die Aufnahme in eine Wohneinrichtung gibt es unterschiedlichste Aufnahmekreterien, die je nach Träger, dessen Tätäigkeitsfeld, und den finanziellen Möglichkeiten des Hilfesuchenden sehr unterschiedlich sind. Es gibt Einrichtungen, da werden "besorgte Bürger"... in möglicher Erwartung von Hilfebedarf, ohne akuten Pflegebedarf aufgenommen. Ebenso gibt es Einrichtungen und Anbieter von Ambulant-betreutem-wohnen, die die Aufnahme von Bewohnenern / Klienten, von der Art der Behinderung, vom Verhalten und dem Pflegebedarf des Betroffenen, den Möglichkeiten und kapazitäten des Personals... und dem Bedarf aus der Warteliste... abhängig machen. So gesehen kann man kaum allgemein sagen welche Regeln es da gibt.


    :-) Helmut