Erstattung vorab geleisteter Käufe von Dinge für die Erstausstattung

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Hallo liebes Forum,


vielen Dank für die Aufnahme.

Ich habe eine Frage:

Ich bin im Juni 2021 in eine sozialtherapeutische Wohngruppe eingezogen und habe das erste Mal eine Erstausstattung beantragt. Im Juli und August habe ich mir Gardinen und die Gardinenstangen angeschafft, die auch Geld gekostet haben. Am heutigen 17.09.2021 habe ich endlich den Antrag auf Erstausstattung gestellt. Kann ich die Anschaffungen aus Juli und August geltend machen?


Ich danke euch für Antworten und grüße aus Lübeck


Franz Edelmann

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  • @fjedelmann da würde ich raten, mich bei der stelle zu erkundigen, die die anschaffungen erstatten soll.

  • Helmut60
    Helmut60 ✭✭✭
    bearbeitet 17. Sep 2021, 15:20
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    Im allgemeinen gilt bei sowas : erst beantragen, prüfen und genehmigen lassen, dann erst kaufen. Für alles was man hat gibt der Staat kein Geld aus = erstattet wird kaum was. Dann kommt noch die Frage auf, aus was für einer Wohnsituation du ins Betreute Wohnen gezogen bist. Hattest du vorher schon eine eigene Wohnung mit selbstbeschafter Erstausstattung.... hattest du bereits eine "Erstausstattung", die man wie bei jedem normalen Umzug.... auch beim UMzug ins Betreute Wohnen mit nehmen kann. Es gibt Kostenträger die Prüfen wie das mit der Erstausstattung vor dem Betreuten wohnen war ! Das wichtigste ist also : den Kostenrträger Fragen wie das bei dir ist.

    :-) Helmut