Darf bei Antrag der Rechtsbeihilfe das Pflegegeld angerechnet werden

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Eine mir bekannte Rollstuhlfahrerin hat einen Antrag auf Beihilfe für Rechstsbeistand gestellt.. Darauf hin wurde ihr das Pflegegeld angerechnet. Sie bezieht wie ich die Grundsicherung für Alters- und Erwerbsminderung nach dem SGB XII und bei dieser darf es definitiv nicht angerechnet werden. Wie verhält es sich in diesem Fall?

Antworten

  • Hallo speedster70,

    nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 22.02.2006 ( Az.: 18 WF 14/06) werden Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei der Berechnung des Anspruches auf Gewährung von Przesskostenhilfe nicht angerechnet., weil der Einkommensbegriff in § 115 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sozialrechtlich geprägt ist und somit unberücksichtigt bleibt.

    Viele Grüße

    Haltom
  • Hallo Speedster,
    laut unserem Fachexperten für Recht ist die Antwort auf deinen Beitrag folgende

    „Sehr geehrtes Forenmitglied,

    wir haben uns Ihre Fragestellung angesehen. Das OLG Stuttgart hat dazu ausgeführt:

    „Die Beschwerdeführerin habe in die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens der Antragstellerin einen Betrag von monatlich 410,00 EUR auf Leistungen der Pflegeversicherung einbezogen.

    Gem. § 13 Abs. 5 SGB XI blieben Leistungen der Pflegeversicherung als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig sei, unberücksichtigt. Der Einkommensbegriff in § 115 Abs. 1 ZPO sei sozialrechtlich geprägt. Deswegen müssten Leistungen aus der Pflegeversicherung auch in diesem Rahmen unberücksichtigt bleiben (Zöller/Philippi, 25. Aufl., § 115, Rz. 15; Musielak, 4. Aufl., § 115, Rz. 6; Johannsen/Henrich/Thalmann, 4. Aufl., § 115 ZPO, Rz 18a).

    Von einem durch den Antragsteller glaubhaft zu machenden tatsächlichen Aufwand für die Pflegeleistung Dritter sei die Nichtberücksichtigung des Pflegegeldes im Rahmen des § 115 ZPO nicht abhängig.“

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2006, 18 WF 14/06

    Wir empfehlen zudem folgenden Link:
    https://www.pflege-durch-angehoerige.de/zuschuesse-erstattung/beratungshilfe/

    Wir weisen darauf hin, dass wir hier keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten können. Im Zweifel sollten Sie sich daher an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.“

    Viele Grüße
    Annemarie

    Apropros Hast du dich schon für unser neues Forum registriert? Wir ziehen am 07. April 2021 um.
    Infos gibt´s hier

    https://www.myhandicap.de/myhandicap/myhandicap-wird-zu-enableme/

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    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

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