Mein Sohn ist Asperger und hat einen GbG 60 seit Geburt unbefristet.

Optionen
Die Familienkasse fordert für Kindergeld ein aktuelles Gutachten an. Mein Sohn bekommt Hartz 4.
Mein Sohn möchte sich nicht neu begutachten lassen. Das Kindergeld wurde daraufhin gestrichen.
Was kann ich tun?

Antworten

  • Um Fristen zu wahren, wäre ein Widerspruch vermutlich ein notwendiger Schritt. Gut helfen kann in diesem Fall sicher auch 'Autismus Deutschland' oder auch ein Sozialverband.

    Laut Arbeitsagentur sollte auch eine ärztliche Bescheinigung ausreichen. Aus der ärztlichen Bescheinigung beziehungsweise dem Gutachten muss hervorgehen, dass eine Behinderung vorliegt und welche Auswirkungen diese auf die Erwerbstätigkeit hat. Falls Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, muss darin auch genannt werden, seit wann die Behinderung besteht.

    Viel Erfolg wünscht waldi

  • Hallo,

    nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG) wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten.

    Neben der zwingenden Voraussetzung, dass die Behinderung nachweislich bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres bestand ist für den weiteren Kindergeldbezug ausschlaggebend, dass die Behinderung der Grund dafür ist, warum dein Sohn selbst nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

    Bei Zweifeln an der Ursächlichkeit der Behinderung kann die Familienkasse auch den Medizinischen Dienst oder den Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit zur Begutachtung beauftragen.
    Ich bin mir sicher, dass mit der beabsichtigten Untersuchung eben diese Kausalität ermittelt werden soll.

    Die Weigerung deines Sohnes, sich einer Untersuchung zu unterziehen, stellt jedoch eine Verletzung seiner Mitwirkungspflicht gemäß § 62 SGB I dar. Nach dieser Vorschrift soll derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

    Die Einstellung der Kindergeldzahlung ist in diesem Zusammenhang zu betrachten.
    Nach meiner Beurteilung wird dein Sohn nicht umhinkommen, sich einer Untersuchung zu unterziehen, wenn das Kindergeld weiter gezahlt werden soll. Es sei denn, dass bereits Unterlagen vorliegen, die ausreichend belegen, dass dein Sohn behinderungsbedingt seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Auch nur für diesen Fall hätte ein Widerspruch gegen die Kindergeldeinstellung eine Erfolgsaussicht.

    Viele Grüße

    Haltom

  • Hallo Haltom,
    da ich nicht mit dem Forum umziehen werde, möchte ich mich gerne an dieser Stelle für deine informativen, fundierten und sachlichen Postings bedanken.
    Es war mir immer eine Freude, sie zu lesen.
    Da es zunehmend als Selbstverständlichkeit genommen wird, dass Menschen wie du sich die Mühe machen und die Zeit nehmen, ausführliche und hilfreiche Antworten zu formulieren, ohne auch nur ein "Dankeschön" zu bekommen, erlaube ich mir, nun auf deine letzten Einträge zu reagieren.
    Danke und alles Gute!
    WCFJ
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  • Hallo ihr Lieben,

    ich bedanke mich für eure Beiträge und Antworten und wünsche Allen trotz Corona ein besinnliches Osterfest.

    Liebe Grüße

    Engel0707 (Rita)