Behinderung in Bewerbung angeben - wie?

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  • einbein
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    Wenn du beim Bewerbungsgespräch feststellst, dass du nicht uns Gebäude kommst, hast du nichts verloren. Kommst du dich rein, kannst du gewinnen. Ohne Einladung besteht diese Chance aber nicht.

    Helmut60 hat geschrieben:
    einbein hat geschrieben:
    Was hast du für Chancen, was hast du zu verlieren?
    Bevorzugt wirst du sicher nicht.
    Gibst du die Behinderung an, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass du direkt aussortiert wirst.



    WEnn man das Gebäude kennt, in dem die Firma steckt, und weis das alles Rolligerecht ist, kann man vielleicht darauf verzichten anzugeben, das man Rollifahrer ist. Aber was passiert, wenn man sich wo bewirbt, woman das Gebäude nicht kennt, wird zum Gespräch eigeladen... und mußt dann sagen... Schön... aber komm ich da auch rein. ?

    😀 Helmut

  • Helmut60
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    einbein hat geschrieben:
    Wenn du beim Bewerbungsgespräch feststellst, dass du nicht uns Gebäude kommst, hast du nichts verloren. Kommst du dich rein, kannst du gewinnen. Ohne Einladung besteht diese Chance aber nicht.

    ......


    Sorry einbein....

    aber sowas kann man nicht "beim Bewerbungsgespräch" festellen.... wenn man nicht zum Gespräch in das Gebäude kommt. Hat man seine Rollstuhlgebundenheit in den Bewerbungsunterlagen, der Bewerbungsmappe verschwiegen, sollte man im Falle einer Einladung zum Gespräch vorher televonisch klären, wie das vor Ort.... und das mit der Ehrlichkeit in der Bewerbungsmappe ... so ist.

    Ich bin zwar nicht Rollstuhlgebunden, aber war durch Faliliere Umstände so eingeschränkt verfügbar, das ich allein dadurch als Handwerker nicht einsetzbar war. Hab ich in meiner Bewerbungsmappe nur meine Qualifikationen aufgezählt, ohne deutlich auf die Einschränkungen hin zu weisen, war der Arbeitgeber beim Gespräch immer ungehaltener über "meinen Nachtrag" als wenn ich zuerst meine Einschränkungen, und dann die Qualifikationen aufgezählt hab. Es gab sogar mehr Arbeitgeber die Verständnis zeigten, und es mit mir wegen meiner Offenheit versucht haben....

    Als rollstuhlgebundener Arbeitnehmer brauchst man einen Arbeitgeber der dazu steht, .... und das geht nur mit einem Arbeitnehmer, der ebenso zu seiner Situation steht. Nachträglich bekanntgegebenen Einschränkungen sind keine gute Grundlage für ein Vertrauensverhältnis.

    😀 Helmut
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