Behinderung in Bewerbung angeben - wie?
MyHandicap User
✭✭✭
Hallo zusammen,
nach Monaten des stillen Mitlesens (an dieser Stelle vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Tipps hier im Forum) habe ich mich nun auch getraut, mich hier zu registrieren 😺
Mein Name ist Maren, bin 25 Jahre alt und komme aus dem Ruhrgebiet. Vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Autounfall, seit dem sitze ich im Rolli (komplette Querschnittslähmung). Da ich mit meinem Studium so gut wie durch bin und so langsam anfangen möchte, Bewerbungen zu schreiben, stellt sich mir die Frage, wie ich mein Handicap am besten in der Bewerbung unterbringe. Könnt Ihr mir hier eventuell ein oder zwei Tipps geben? Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 😀
Liebe Grüße
Maren
nach Monaten des stillen Mitlesens (an dieser Stelle vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Tipps hier im Forum) habe ich mich nun auch getraut, mich hier zu registrieren 😺
Mein Name ist Maren, bin 25 Jahre alt und komme aus dem Ruhrgebiet. Vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Autounfall, seit dem sitze ich im Rolli (komplette Querschnittslähmung). Da ich mit meinem Studium so gut wie durch bin und so langsam anfangen möchte, Bewerbungen zu schreiben, stellt sich mir die Frage, wie ich mein Handicap am besten in der Bewerbung unterbringe. Könnt Ihr mir hier eventuell ein oder zwei Tipps geben? Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 😀
Liebe Grüße
Maren
0
Antworten
-
"Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?"
hallo maren, ich würde sagen es kommt darauf an auf was für eine stelle du dich bewirbst und inwiefern deine beeintächtigungen dort eine rolle spielen würden.
normalerweise muss man bei einer bewebung gar nicht angeben daß man ein handicap hat. insofern würde ich es - wenn überhaupt - auf einen nebensatz beschränken. nachfragen kann der potentieller arbeitgeber dann immer noch.
viel erfolg 😉
0 -
k.obus hat geschrieben:
"Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?"
hallo maren, ich würde sagen es kommt darauf an auf was für eine stelle du dich bewirbst und inwiefern deine beeintächtigungen dort eine rolle spielen würden.
normalerweise muss man bei einer bewebung gar nicht angeben daß man ein handicap hat. insofern würde ich es - wenn überhaupt - auf einen nebensatz beschränken. nachfragen kann der potentieller arbeitgeber dann immer noch.
viel erfolg 😉
Danke für Deine Rückmeldung.
Ich habe Wirtschaftsinformatik studiert und hätte insofern einen normalen Schreibtischjob. Nichts, was von besonderer Bedeutung wäre. Auch wenn ich weiß, dass Behinderungen grundsätzlich nicht angegeben werden müssen, halte ich es für richtig es zumindest zu erwähnen 😎
0 -
maren_o hat geschrieben:
Hallo zusammen,
nach Monaten des stillen Mitlesens (an dieser Stelle vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Tipps hier im Forum) habe ich mich nun auch getraut, mich hier zu registrieren 😺
Mein Name ist Maren, bin 25 Jahre alt und komme aus dem Ruhrgebiet. Vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Autounfall, seit dem sitze ich im Rolli (komplette Querschnittslähmung). Da ich mit meinem Studium so gut wie durch bin und so langsam anfangen möchte, Bewerbungen zu schreiben, stellt sich mir die Frage, wie ich mein Handicap am besten in der Bewerbung unterbringe. Könnt Ihr mir hier eventuell ein oder zwei Tipps geben? Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 😀
Liebe Grüße
Maren
Hallo Maren, da ein Rollistuhl mitunter Probleme mit sich bringt, die der Rollstuhlfahrer selbst kaum mit einem trockenen Nebensatz abtun kann, sollten so Betroffene entspr. offen mit den Problemen umgehen die so eine Behinderung mit sich bringt. Die Probleme fangen ja nicht erst mit einer Stufe in Eingangsbereich, oder einer passenden Toilette an, und hören mit der dafür oft zu engen Teeküche nicht auf. Folglich ist Offenheit im Umgang damit obersetes gebot. Es bringt keines beteiligten etwas, wenn man mit deinen Ausbildungen und Fähigkeiten glänzt, und dann zu Schluß zu erfahren das die Bewerberin "so schwer behindert ist", das das Gebäude für sie nicht geeignet ist. Es gibt Rollifahrer, die können einpaar Schritte laufen, und brauchen daher keine besondere Toilette,und kommen in einer kleinen Teeküche klar.... daher sollte man schon deutlich machen wie das ist.
Drukst man schon in der Bewerbung damit herum, kommt die Frage auf, bei welchen Gelegenheiten man wohl sonst offensichtliche Einschränkungen, für die Firma nicht unbedingt förderlich herunterspielt. Umgekehrt gefragt... was würdest du von einem Bewerber halten, der öffensichtliche Probleme erst hinten in der Bewerbung in einem trockenen Nebensatz darstellt.
😀 Helmut
0 -
Helmut60 hat geschrieben:maren_o hat geschrieben:
Hallo zusammen,
nach Monaten des stillen Mitlesens (an dieser Stelle vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Tipps hier im Forum) habe ich mich nun auch getraut, mich hier zu registrieren 😺
Mein Name ist Maren, bin 25 Jahre alt und komme aus dem Ruhrgebiet. Vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Autounfall, seit dem sitze ich im Rolli (komplette Querschnittslähmung). Da ich mit meinem Studium so gut wie durch bin und so langsam anfangen möchte, Bewerbungen zu schreiben, stellt sich mir die Frage, wie ich mein Handicap am besten in der Bewerbung unterbringe. Könnt Ihr mir hier eventuell ein oder zwei Tipps geben? Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 😀
Liebe Grüße
Maren
Hallo Maren, da ein Rollistuhl mitunter Probleme mit sich bringt, die der Rollstuhlfahrer selbst kaum mit einem trockenen Nebensatz abtun kann, sollten so Betroffene entspr. offen mit den Problemen umgehen die so eine Behinderung mit sich bringt. Die Probleme fangen ja nicht erst mit einer Stufe in Eingangsbereich, oder einer passenden Toilette an, und hören mit der dafür oft zu engen Teeküche nicht auf. Folglich ist Offenheit im Umgang damit obersetes gebot. Es bringt keines beteiligten etwas, wenn man mit deinen Ausbildungen und Fähigkeiten glänzt, und dann zu Schluß zu erfahren das die Bewerberin "so schwer behindert ist", das das Gebäude für sie nicht geeignet ist. Es gibt Rollifahrer, die können einpaar Schritte laufen, und brauchen daher keine besondere Toilette,und kommen in einer kleinen Teeküche klar.... daher sollte man schon deutlich machen wie das ist.
Drukst man schon in der Bewerbung damit herum, kommt die Frage auf, bei welchen Gelegenheiten man wohl sonst offensichtliche Einschränkungen, für die Firma nicht unbedingt förderlich herunterspielt. Umgekehrt gefragt... was würdest du von einem Bewerber halten, der öffensichtliche Probleme erst hinten in der Bewerbung in einem trockenen Nebensatz darstellt.
😀 Helmut
Hallo Helmut,
danke für Deine ausführliche Antwort. Ich denke, Du hast auch mit vielem Recht. Mein Gefühl sagt mir auch, bei dem Thema eher mit offenen Karten zu spielen.
Lieben Dank noch mal und liebe Grüße
Maren
0 -
maren_o hat geschrieben:
Ich habe Wirtschaftsinformatik studiert und hätte insofern einen normalen Schreibtischjob. Nichts, was von besonderer Bedeutung wäre. Auch wenn ich weiß, dass Behinderungen grundsätzlich nicht angegeben werden müssen, halte ich es für richtig es zumindest zu erwähnen 😎
danke für die rückmeldung. ich drücke dir die daumen daß du zu vielen vorstellungsgespächen eingeladen wirst und einen job findest.
0 -
Liebe Maren
Vielen Dank für deine Offenheit und das Vertrauen, dass du unserer Community mit deinem Beitrag schenkst.
Ich leide an einer starken Sehbeeinträchtigung und teile gerne meine Erfahrungen mit dir.
Ich bin etwa gleich alt wie du. Lange habe ich es nicht erwähnt. Erhielt dafür jedoch mehrfach die Quittung. Zitat: Hätten wir das gewusst, hätten wir Sie nicht eingeladen, warum verbergen Sie uns das...
Es kam der Zeitpunkt, an dem ich über meinen Schatten gesprungen bin.
Ich setzte ein Schreiben auf mit dem Titel: Wissenswertes.
Darin wollte ich offen und ehrlich über meine Einschränkung hinweisen.
Ausserdem versuche ich auf spezielle Kompetenzen und Fähigkeiten hinzuweisen, um das positive hervorzuheben.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Jobsuche! Liebe Grüsse Pascal
Pascal EnableMe
0 -
The user and all related content has been deleted.0
-
Was hast du für Chancen, was hast du zu verlieren?
Bevorzugt wirst du sicher nicht.
Gibst du die Behinderung an, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass du direkt aussortiert wirst.
Wirst du zum Vorstellungsgespräch eingeladen, kannst du immer noch schauen, ob und wie weit der Arbeitsplatz barrierefrei ist. Ist die Entscheidung zur Einladung gefallen, will man sich ernsthaft mit dir befassen. Eine Einstellung erfolgt immer aufgrund emotionaler Entscheidungen. Die „harten“ Entscheidungsfaktoren hast du bereits überwunden, wenn du zum Gespräch eingeladen wirst.
Gibst du deine Behinderung bei der Bewerbung an, läufst du Gefahr, deswegen bereits aussortiert zu werden.
Das ist meine Einschätzung. Ich habe bei meiner letzten Bewerbung meine Behinderung nicht angegeben. Es ist auch nicht so offensichtlich und ich wurde erst beim 2. Gespräch angesprochen, ob ich was am bein habe. Da war aber die Entscheidung bereits gefallen und das kein Thema mehr.
0 -
The user and all related content has been deleted.0
-
k.obus hat geschrieben:
"Ist die Behinderung in der Bewerbung ausführungsbedürftig oder reicht ein "trockener" Nebensatz dazu?"
hallo maren, ich würde sagen es kommt darauf an auf was für eine stelle du dich bewirbst und inwiefern deine beeintächtigungen dort eine rolle spielen würden.
normalerweise muss man bei einer bewebung gar nicht angeben daß man ein handicap hat. insofern würde ich es - wenn überhaupt - auf einen nebensatz beschränken. nachfragen kann der potentieller arbeitgeber dann immer noch.
viel erfolg 😉
0 -
The user and all related content has been deleted.0
-
einbein hat geschrieben:
Was hast du für Chancen, was hast du zu verlieren?
Bevorzugt wirst du sicher nicht.
Gibst du die Behinderung an, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass du direkt aussortiert wirst.
WEnn man das Gebäude kennt, in dem die Firma steckt, und weis das alles Rolligerecht ist, kann man vielleicht darauf verzichten anzugeben, das man Rollifahrer ist. Aber was passiert, wenn man sich wo bewirbt, woman das Gebäude nicht kennt, wird zum Gespräch eigeladen... und mußt dann sagen... Schön... aber komm ich da auch rein. ?
😀 Helmut
0 -
Lieben Dank für die vielen Antworten und Erfahrungsberichte! Der Austausch ist wirklich sehr hilfreich.
@jenner & @einbein: Eure Zweifel verstehe ich und tatsächlich habe ich auch schon mehrfach darüber nachgedacht, direkt zu Beginn aussortiert zu werden. Auf der anderen Seite halte ich es aber auch für absolut realistisch, bei Verschweigen zu Beginn dann direkt nach dem persönlichen Vorstellungsgespräch rauszufliegen. Wenn eine uneingeschränkte Arbeitnehmerin gesucht wird, ist’s dem Unternehmen vermutlich egal, ob die Absage nun nach Phase eins oder Phase zwei erfolgt. Die Entscheidung wird dann natürlich so oder so mit anderen Argumenten begründet 🙁
0 -
The user and all related content has been deleted.0
-
Es besteht die Möglichkeit in Phase 1 rauszufliegen. Wenn das so ist, kommst du nicht in Phase 2. was hast du also zu gewinnen, wenn du in Phase 1 was von der Behinderung erwähnst?maren_o hat geschrieben:
Lieben Dank für die vielen Antworten und Erfahrungsberichte! Der Austausch ist wirklich sehr hilfreich.
@jenner & @einbein: Eure Zweifel verstehe ich und tatsächlich habe ich auch schon mehrfach darüber nachgedacht, direkt zu Beginn aussortiert zu werden. Auf der anderen Seite halte ich es aber auch für absolut realistisch, bei Verschweigen zu Beginn dann direkt nach dem persönlichen Vorstellungsgespräch rauszufliegen. Wenn eine uneingeschränkte Arbeitnehmerin gesucht wird, ist’s dem Unternehmen vermutlich egal, ob die Absage nun nach Phase eins oder Phase zwei erfolgt. Die Entscheidung wird dann natürlich so oder so mit anderen Argumenten begründet 🙁
0 -
Wenn du beim Bewerbungsgespräch feststellst, dass du nicht uns Gebäude kommst, hast du nichts verloren. Kommst du dich rein, kannst du gewinnen. Ohne Einladung besteht diese Chance aber nicht.Helmut60 hat geschrieben:einbein hat geschrieben:
Was hast du für Chancen, was hast du zu verlieren?
Bevorzugt wirst du sicher nicht.
Gibst du die Behinderung an, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass du direkt aussortiert wirst.
WEnn man das Gebäude kennt, in dem die Firma steckt, und weis das alles Rolligerecht ist, kann man vielleicht darauf verzichten anzugeben, das man Rollifahrer ist. Aber was passiert, wenn man sich wo bewirbt, woman das Gebäude nicht kennt, wird zum Gespräch eigeladen... und mußt dann sagen... Schön... aber komm ich da auch rein. ?
😀 Helmut
0 -
einbein hat geschrieben:
Wenn du beim Bewerbungsgespräch feststellst, dass du nicht uns Gebäude kommst, hast du nichts verloren. Kommst du dich rein, kannst du gewinnen. Ohne Einladung besteht diese Chance aber nicht.
......
Sorry einbein....
aber sowas kann man nicht "beim Bewerbungsgespräch" festellen.... wenn man nicht zum Gespräch in das Gebäude kommt. Hat man seine Rollstuhlgebundenheit in den Bewerbungsunterlagen, der Bewerbungsmappe verschwiegen, sollte man im Falle einer Einladung zum Gespräch vorher televonisch klären, wie das vor Ort.... und das mit der Ehrlichkeit in der Bewerbungsmappe ... so ist.
Ich bin zwar nicht Rollstuhlgebunden, aber war durch Faliliere Umstände so eingeschränkt verfügbar, das ich allein dadurch als Handwerker nicht einsetzbar war. Hab ich in meiner Bewerbungsmappe nur meine Qualifikationen aufgezählt, ohne deutlich auf die Einschränkungen hin zu weisen, war der Arbeitgeber beim Gespräch immer ungehaltener über "meinen Nachtrag" als wenn ich zuerst meine Einschränkungen, und dann die Qualifikationen aufgezählt hab. Es gab sogar mehr Arbeitgeber die Verständnis zeigten, und es mit mir wegen meiner Offenheit versucht haben....
Als rollstuhlgebundener Arbeitnehmer brauchst man einen Arbeitgeber der dazu steht, .... und das geht nur mit einem Arbeitnehmer, der ebenso zu seiner Situation steht. Nachträglich bekanntgegebenen Einschränkungen sind keine gute Grundlage für ein Vertrauensverhältnis.
😀 Helmut
0 -
The user and all related content has been deleted.0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 104 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche