Kann Kindergeld an gesetzlichen Betreuer ausgezahlt werden?

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  • Hallo liebe leute ich bin der amtliche Betreuer von meinem betreuten wir haben Probleme mit seinen kindergeld ich habe extra ein Betreuer Konto eingerichtet wo das kindergeld drauf geht und für ihm das Geld für seine anschaffen mit ihm zusammen ausgebe
    Den abzweigungsantrag bewilligt bei der kindergeldkasse

    In September 2019 hat die kindergeldkasse uns einen Brief geschrieben mein betreuter barunterhalt kriegt
    Und seitdem ist das kindergeld eingestellt
    und dann haben wir Post gekriegt von der grundsicherung an meinem betreuter soll andere grundsicherung Geld zurückzahlen wegen das kindergeld die sagen das Einkommen ist Seins von das kindergeld aber das Konto läuft der auf meinen Namen und eigentlich ist doch das nicht von meinem betreuten das Einkommen

    Und letztens haben wir Post gekriegt wir sollen Quittungen einreichen von 2018 November bis Oktober 2019 ist das rechtens was die grundsicherung ?
    Würde mich freuen wenn einige mir mal zurückschreiben können


  • Hallo Chris,

    ich habe das gleiche Problem. Es ist so: Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu. Aber bei berechtigtem Interesse kann das Kindergeld auch an das Kind ausgezahlt werden. Dann ist es aber Einkommen des Kindes und wird auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet also für das Kind eine Nullnummer 🙁 Auch wenn das Konto auf deinen Namen läuft, bist du nur Treuhänder des Kindergeldes. Der rechtliche Empfänger ist immer noch dein Betreuter. Somit hat die Stadt in deinem Fall leider Recht. Das an dich ausgezahlte Kindergeld wird zu 100% auf die Grundsicherung angerechnet. Dein Betreuter hat das Recht auf Rechtsberatung. Frage mal bei dem zuständigen Amtsgericht nach. Ich habe bei der Familienkasse den Antrag gestellt, die kindergeldberechtigte Person zu werden. Das wird wahrscheinlich abgelehnt, weil es nicht vorgesehen ist, dass gesetzliche Betreuer das Kindergeld erhalten. Nur Eltern, Pflege- oder Adoptiveltern. Wie es hier weiter geht, weiß ich noch nicht. Evtl. kommt das aber auch in deinem Fall in Frage. Einfach mal nachfragen. Und... lass dir alles schriftlich geben! Wenn man nämlich nachfragt, „wo steht das, damit ich es nachlesen kann“, dann kommen die meisten ins Schwimmen. Für weitere rechtliche Schritte brauchst du eh einen Bescheid.
    Tut mir für euch leid, aber das wird noch hart. Bitte schreibe doch mal, wie es bei dir weiterging.

    LG
    Tina
  • Hallo Chris,

    das habe ich noch vergessen: wenn du Belege für das ausgegebene Kindergeld einreichst, lass dich vorher beraten!!! Nicht alles was du für deinen Betreuten ausgegeben hast, ist über das Kindergeld abgedeckt. Wenn du die „falschen“ Belege einreichst, musst du evtl. das Kindergeld bzw. die Grundsicherung zurückzahlen. Bei uns im Ruhrgebiet gibt es das KoKoBe. Das gibt es bei euch bestimmt auch. Die Leute da kennen sich gut aus.

    LG
    Tina
  • Hallo zusammen,

    ich wollte nur mal den aktuellen Stand mitteilen: Erwartungsgemäß hat die Familienkasse meinen Antrag auf Kindergeld abgelehnt. Allein diesen Antrag stellen zu können, hat Monate gedauert! Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden, weil die Akten von Menschen mit Handicap nicht zugänglich sind. Auf FAX, Email und Brief kam keine Antwort. Als ich persönlich bei der Familienkasse vorstellig wurde und nach einem Sachbearbeiter gefragt habe, ist die Dame an der Anmeldung fast in Ohnmacht gefallen. Es ist nicht möglich in irgendeiner Form Informationen von einem Sachbearbeiter zu erhalten!!! Auch hat man tatsächlich keinen Anspruch auf eine Beratung beim Ausfüllen des Antrages. Nachdem ich dann einfach den Kindergeldantrag gestellt habe, hat mich nach 6 Wochen eine Sachbearbeiterin (die eigentlich gar nicht zuständig ist) angerufen, dass ich als gesetzliche Betreuerin nicht die kindergeldberechtigte Person werden kann und doch Kindergeld im Namen meines Betreuten beantragen soll. Ich habe einen Ablehnungsbescheid gefordert und diesen dann auch erhalten. Mein Einspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid wurde als unbegründet zurückgewiesen. Ab hier hat meine Rechtschutzversicherung einen Rechtsanwalt bezahlt. Auf die eingereichte Klage wurde wider Erwarten das Kindergeld an mich genehmigt. Jetzt muss ich mich nur noch mit der Stadt wegen einer evtl. Abzweigung für die gezahlte Grundsicherung auseinandersetzen. Ich werde berichten, wie das ausging!

    Liebe Grüße und bleibt gesund!
    Tina66
  • Hallo Zusammen,

    hier der letzte Akt: das an mich gezahlte Kindergeld wird nicht auf die Grundsicherung meines Betreuten angerechnet! Dem Sozialamt habe ich wahrheitsgemäß folgendes mitgeteilt:
    1 Wochenende pro Monat kommt mein Betreuter uns besuchen. Wir zahlen die Verpflegung und die Freizeitgestaltung. 1x im Monat besucht mein Betreuter seinen Bruder und übernachten dann bei uns, inkl. Verpflegung. 1x im Monat besuche ich ihn und helfe bei der Haushaltsführung. Und ich übernehme die Nägel- und Fußpflege. Es wird keine Zahlung direkt an meinen Betreuten geleistet.
    Keine Belege eingereicht, keine Nachfragen!
    Jetzt haben wir die Geldmittel für einen Urlaub, aber dank Corona keine Möglichkeit????
    Aber vielleicht hat es auch nur geklappt, weil alle Gerichte und Ämter aus dem Homeoffice keine Lust hatten, sich mit dem Fall näher zu beschäftigen????
    Wie auch immer: Ein Versuch lohnt sich. Und nehmt immer die Bezeichnung aus dem Gesetz oder den Verordnungen. Da steht z.B. ...muss im Haushalt aufgenommen sein. Die Familienkasse hat übersetzt... muss im Haushalt leben. Das steht da aber nicht. Lasst euch also nicht verwirren und regelt nichts mündlich. Lasst euch alles schriftlich geben!

    Liebe Grüße und bleibt alle gesund!
    Tina