Kann Kindergeld an gesetzlichen Betreuer ausgezahlt werden?
Als ehrenamtliche gesetzliche Betreuerin eines 24-jährige geistig behinderten jungen Mannes stell ich mir die Frage, ob das den Eltern zustehende Kindergeld an mich ausgezahlt werden kann. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, die Mutter ist zwischenzeitlich gestorben. Bisher hat der LVR das Geld im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten. Nun bezieht mein Betreuter seine 1. eigene Wohnung. Bei einer Auszahlung an ihn, würde das die Auszahlung der Grundsicherung durch das Sozialamt mindern. Deshalb meine Frage: Kann das Kindergeld an mich ausgezahlt werden oder wer tritt bei dieser Konstellation anstatt der Eltern ein? Zur Erläuterung: mein Betreuter hat bei uns ein Zimmer und kommt regelmäßig am Wochenende zu Besuch und wir unternehmen viel miteinander. Bei einer zusätzlichen Auszahlung des Kindergeldes wäre dann auch mal ein Urlaub drin????
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Antworten
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Hallo Tina,
Kindergeld können Pflegeeltern, Vormunde (gesetzl. bestellte Betreuer) od. Kinder (unter best. Voraussetzungen) selber beantragen. Bekommt der Sohn Grundsicherung, ist jedes Einkommen zu berücksichtigen, darunter zählt auch das Kindergeld.
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Das ist aber genau der Punkt. Das Kindergeld steht nicht den Kindern zu, sondern den Eltern bzw. Vormund etc.. Deshalb gilt es nur als Einkommen der Kinder, wenn es direkt an diese ausgezahlt wird.
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Ich weiß nicht, ob es für die Fragestellung wichtig ist. Ich bin nicht verwandt mit meinem Betreuten.
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Hallo Tina,
irgendwie weiß ich nicht auf was du hinaus möchtest.
Ich schrieb bereits daß du als gesetzl. Betreuerin Kindergeld für den Betreuten beantragen kannst.
Als gesetzl. Betreuerin hast du natürlich auch Zugriff auf das Einkommen des Betreuten.
Worum geht es also im einzelnen?
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Hallo Idur65,
sorry, dass ich mein Problem so schlecht in Worte fassen kann. Ich möchte vermeiden, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Bisher hat das Kindergeld und die Waisenrente der LVR erhalten und mein Betreuter hatte nichts davon. Jetzt hat er eine eigene Wohnung und das Kindergeld (wenn er es ausgezahlt bekommt) und die Waisenrente würde von der Grundsicherung durch das Sozialamt abgezogen. Da hat er wieder nichts von. Er ist ID-Judoka. Das ist kostspielig. Das Startgeld zur Europameisterschaft kostet schlappe 130 €. Er hat ADHS und verliert häufig Sachen. Er hat nur Pflegegrad 1, aber ohne Hilfe würde er als Messi enden. Als ehrenamtliche Betreuerin werden meine Fahrtkosten vom Betreuungsgericht erstattet. Der Zeitaufwand wird nicht abgerechnet, ist ja ehrenamtlich. Das Kindergeld ist nur Einkommen meines Betreuten, wenn er es direkt ausgezahlt bekommt. Eigentlich ist es Einkommen der Eltern bzw. des Vormundes. Deshalb möchte ich das Kindergeld nicht für meinen Betreuten beantragen, sondern für mich. Ich möchte davon sein Hobby und seine sonstige Freizeitgestaltung und wenn es klappt, einen Urlaub finanzieren. Wie gesagt, er hat eine eigene Wohnung, ist aber bei uns häufig zu Besuch und übernachtet bei uns in seinem eigenen Zimmer. Wir sind weder verwandt noch verschwägert. Also meine ganz konkrete Frage: Was muss ich tun bzw. nachweisen, damit das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird?
LG
Tina66
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Da dein Betreuter eine eigene Wohnung hat dürfte das sehr schwierig sein.
Vielleicht versuchst du es einfach mal.
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Hallo Idur65,
ja, alles nicht so einfach. Schade, dass noch keiner in dieser Sache Erfahrungen gesammelt hat. Ist auch eine sehr spezielle Konstellation. Ich stelle jetzt mal den Antrag bei der Familienkasse für das Kindergeld an mich und dem Sozialamt melde ich nur die Waisenrente als zusätzliches Einkommen meines Betreuten. Ich werde dann (wahrscheinlich in einigen Monaten!?) berichten, wie das Projekt ausgegangen ist😀
LG
Tina66
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Hallo Tina,
ich drücke dir die Daumen, wäre schön wen du uns informierst was bei rausgekommen ist. Lass aber bitte nicht zu schnell locker und lass dir alles schriftlich begründen.
Gruß
idur
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Tina66 hat geschrieben:
Was muss ich tun bzw. nachweisen, damit das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird?
Hallo Tina,
als rechtliche Betreuerin kannst du ja Kindergeld für deinen Betreuten beantragen und an dich überweisen lassen, wenn es die Eltern nicht tun (können / dürfen...). Wenn du dann das KG nachweislich zum Wohle / Nutzen des Betreuten (Hobby etc.) einsetzt, dürfte dein Vorhaben evtl. Erfolg haben.
Die Frage ist nun: Bist du als Betreuerin den Eltern rechtlich gleich gestellt? Lies' bitte einmal hier (unter Kindergeld):
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/grundsicherung.php
UND hier:
https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/gesundheitsrecht/rechtstipps/anrechnung-kindergeld/
Vielleicht hilft es ja bei deiner möglichen Argumentation.
Familienkasse / Sozialamt werden da ohne Druck wohl eher versuchen zu mauern.
Lg, Frank
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Hallo Frank,
keine Ahnung. Das war ursprünglich meine Frage. Leider habe ich es nicht so richtig in Worte fassen können. Das Kindergeld steht rechtlich den Eltern zu - wenn diese es für das Kind ausgeben. In meinem Fall wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen. Mutter ist zwischenzeitlich verstorben. Der Erzeuger ( Vater wäre die falsche Bezeichnung, Mutter allerdings auch!!!) ist nicht als Beziehungsberechtigter geeignet. Vormund war bis zur Volljährigkeit das Jugendamt. Ab da wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Also nochmal anders gefragt: wenn keine erziehungsberechtigten Eltern da sind, steht dann das Kindergeld dem Vormund bzw. gesetzlichen Betreuer zu? Ich will mir das Geld nicht einsacken, sondern nur für über die Grundsicherung hinausgehende Ausgaben verwenden, zB für sein kostspieliges Hobby. Vielleicht wurde das Problem jetzt besser erklärt!?
LG
Tina
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Hallo tina,
die Kostellation Kindergeld -> gesetzlicher Betreuer ist auch mir tatsächlich völlig neu, insofern kann ich ausser einem möglichen Hinweis auf einen erfolgsversprechenden Hinweis auf das Forum
https://www.intakt.info/forum/ geben.
Dort diskutieren zwar überwiegend Eltern behinderter Kinder, aber insbesondere das Kindergeld für behinderte Erwachsene ist dort sehr ausführlich diskutiert worden und womöglich kannst du dort Argumentationen und neuen Input herausziehen können?!
Viel Erfolg!
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Hallo Little,
den Link kann ich leider nicht öffnen. Trotzdem danke! Ich stelle jetzt erstmal den Antrag bei der Familienkasse. Denen kann es ja egal sein, an wen das Kindergeld gezahlt wird. Dann setze ich mich mit dem Sozialamt auseinander. Ich finde es einfach nicht richtig, dass mein Betreuter jeden Tag arbeiten geht und trotzdem nur das Existenzminimum erhalten soll. Schließlich kann er für seine Situation nichts. Er wurde so geboren. Ich werde dann berichten, wie es weiterging. Evtl. kann der Eine oder Andere mit dieser Info etwas anfangen.
LG
Tina
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Ich versuche mal den Link anders zu setzen:
http://www.intakt.info/forum/
Ansonsten markieren, dann rechte Maustaste und (je nach Angebot) "Link öffnen" oder "google-suche" anklicken.
little
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Vielen Dank little, jetzt hat es geklappt😀
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Tina66 hat geschrieben:
Ich stelle jetzt erstmal den Antrag bei der Familienkasse. Dann setze ich mich mit dem Sozialamt auseinander.
Genau so hatte ich mir das gedacht - dem Sozialamt gegenüber würde ich dann (nachweislich schriftlich) argumentieren, dass ich als Betreuerin ja quasi die Eltern ersetze und das KG nachweislich zum Nutzen des Betreuten verwendet wird, Belege darüber würdest du regelmäßig vorlegen.
Bei (wahrscheinlicher) Ablehnung erhälst du einen Bescheid, gegen den du dann weiter vorgehen kannst.
Ich wünsche dir viel Erfolg, einfach wird das bestimmt nicht, anwaltlicher Rat würde spätestens beim Sozialgericht hilfreich sein können.
Lg, Frank
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Hallo liebe leute ich bin der amtliche Betreuer von meinem betreuten wir haben Probleme mit seinen kindergeld ich habe extra ein Betreuer Konto eingerichtet wo das kindergeld drauf geht und für ihm das Geld für seine anschaffen mit ihm zusammen ausgebe
Den abzweigungsantrag bewilligt bei der kindergeldkasse
In September 2019 hat die kindergeldkasse uns einen Brief geschrieben mein betreuter barunterhalt kriegt
Und seitdem ist das kindergeld eingestellt
und dann haben wir Post gekriegt von der grundsicherung an meinem betreuter soll andere grundsicherung Geld zurückzahlen wegen das kindergeld die sagen das Einkommen ist Seins von das kindergeld aber das Konto läuft der auf meinen Namen und eigentlich ist doch das nicht von meinem betreuten das Einkommen
Und letztens haben wir Post gekriegt wir sollen Quittungen einreichen von 2018 November bis Oktober 2019 ist das rechtens was die grundsicherung ?
Würde mich freuen wenn einige mir mal zurückschreiben können
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Hallo Chris,
ich habe das gleiche Problem. Es ist so: Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu. Aber bei berechtigtem Interesse kann das Kindergeld auch an das Kind ausgezahlt werden. Dann ist es aber Einkommen des Kindes und wird auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet also für das Kind eine Nullnummer 🙁 Auch wenn das Konto auf deinen Namen läuft, bist du nur Treuhänder des Kindergeldes. Der rechtliche Empfänger ist immer noch dein Betreuter. Somit hat die Stadt in deinem Fall leider Recht. Das an dich ausgezahlte Kindergeld wird zu 100% auf die Grundsicherung angerechnet. Dein Betreuter hat das Recht auf Rechtsberatung. Frage mal bei dem zuständigen Amtsgericht nach. Ich habe bei der Familienkasse den Antrag gestellt, die kindergeldberechtigte Person zu werden. Das wird wahrscheinlich abgelehnt, weil es nicht vorgesehen ist, dass gesetzliche Betreuer das Kindergeld erhalten. Nur Eltern, Pflege- oder Adoptiveltern. Wie es hier weiter geht, weiß ich noch nicht. Evtl. kommt das aber auch in deinem Fall in Frage. Einfach mal nachfragen. Und... lass dir alles schriftlich geben! Wenn man nämlich nachfragt, „wo steht das, damit ich es nachlesen kann“, dann kommen die meisten ins Schwimmen. Für weitere rechtliche Schritte brauchst du eh einen Bescheid.
Tut mir für euch leid, aber das wird noch hart. Bitte schreibe doch mal, wie es bei dir weiterging.
LG
Tina
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Hallo Chris,
das habe ich noch vergessen: wenn du Belege für das ausgegebene Kindergeld einreichst, lass dich vorher beraten!!! Nicht alles was du für deinen Betreuten ausgegeben hast, ist über das Kindergeld abgedeckt. Wenn du die „falschen“ Belege einreichst, musst du evtl. das Kindergeld bzw. die Grundsicherung zurückzahlen. Bei uns im Ruhrgebiet gibt es das KoKoBe. Das gibt es bei euch bestimmt auch. Die Leute da kennen sich gut aus.
LG
Tina
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Hallo zusammen,
ich wollte nur mal den aktuellen Stand mitteilen: Erwartungsgemäß hat die Familienkasse meinen Antrag auf Kindergeld abgelehnt. Allein diesen Antrag stellen zu können, hat Monate gedauert! Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden, weil die Akten von Menschen mit Handicap nicht zugänglich sind. Auf FAX, Email und Brief kam keine Antwort. Als ich persönlich bei der Familienkasse vorstellig wurde und nach einem Sachbearbeiter gefragt habe, ist die Dame an der Anmeldung fast in Ohnmacht gefallen. Es ist nicht möglich in irgendeiner Form Informationen von einem Sachbearbeiter zu erhalten!!! Auch hat man tatsächlich keinen Anspruch auf eine Beratung beim Ausfüllen des Antrages. Nachdem ich dann einfach den Kindergeldantrag gestellt habe, hat mich nach 6 Wochen eine Sachbearbeiterin (die eigentlich gar nicht zuständig ist) angerufen, dass ich als gesetzliche Betreuerin nicht die kindergeldberechtigte Person werden kann und doch Kindergeld im Namen meines Betreuten beantragen soll. Ich habe einen Ablehnungsbescheid gefordert und diesen dann auch erhalten. Mein Einspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid wurde als unbegründet zurückgewiesen. Ab hier hat meine Rechtschutzversicherung einen Rechtsanwalt bezahlt. Auf die eingereichte Klage wurde wider Erwarten das Kindergeld an mich genehmigt. Jetzt muss ich mich nur noch mit der Stadt wegen einer evtl. Abzweigung für die gezahlte Grundsicherung auseinandersetzen. Ich werde berichten, wie das ausging!
Liebe Grüße und bleibt gesund!
Tina66
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Hallo Zusammen,
hier der letzte Akt: das an mich gezahlte Kindergeld wird nicht auf die Grundsicherung meines Betreuten angerechnet! Dem Sozialamt habe ich wahrheitsgemäß folgendes mitgeteilt:
1 Wochenende pro Monat kommt mein Betreuter uns besuchen. Wir zahlen die Verpflegung und die Freizeitgestaltung. 1x im Monat besucht mein Betreuter seinen Bruder und übernachten dann bei uns, inkl. Verpflegung. 1x im Monat besuche ich ihn und helfe bei der Haushaltsführung. Und ich übernehme die Nägel- und Fußpflege. Es wird keine Zahlung direkt an meinen Betreuten geleistet.
Keine Belege eingereicht, keine Nachfragen!
Jetzt haben wir die Geldmittel für einen Urlaub, aber dank Corona keine Möglichkeit????
Aber vielleicht hat es auch nur geklappt, weil alle Gerichte und Ämter aus dem Homeoffice keine Lust hatten, sich mit dem Fall näher zu beschäftigen????
Wie auch immer: Ein Versuch lohnt sich. Und nehmt immer die Bezeichnung aus dem Gesetz oder den Verordnungen. Da steht z.B. ...muss im Haushalt aufgenommen sein. Die Familienkasse hat übersetzt... muss im Haushalt leben. Das steht da aber nicht. Lasst euch also nicht verwirren und regelt nichts mündlich. Lasst euch alles schriftlich geben!
Liebe Grüße und bleibt alle gesund!
Tina
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