Beantragung der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (gerege

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  • @StevenW,

    bei Grundsicherungsleistungen wird nach dem SGB II anders berechnet als nach dem SGB XII.
    Bitte lies dir einmal folgendes Urteil durch: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=163242 , es kann für deine Sache eine gute Argumentationshilfe sein.

    LG, Frank

    @idur

    Warum liegt hier der Fall ganz anders, im Grunde hat StevenW das gleiche Problem wie Person A aus meinem Beispiel. Im SGB II wird es anders bewertet, womit wir wieder einmal bei der Ungerechtigkeit wären.

    LG, Frank
  • @ Youdoright68

    Danke für dieses Urteil, das hatte ich in meiner Klagebegründung schon mit eingebaut : )
    Die Gründe sind ausgetauscht in meinem Fall, es gab ja extra neben den reichlich Schriftlichen dann eine Mündliche Verhandlung, es kommt jetzt nur noch auf das Versorgungsamt an bezgl.des Mz.H, falls nicht wird ein Urteil gesprochen.
    Da die Wertmarke mittlerweile ja längst abgelaufen wäre, hat das Gericht direkt erläutert das es dann umgemünzt werde in eine Feststellungsklage, damit ich in Zukunft nicht mehr das Problem hätte, das bis ein Urteil gesprochen würde die Wertmarke wieder abgelaufen sei.Das erwähnte sie ( vor dem "Kuhhandel ) nur um mir den weiteren weg zu erklären, ohne eine Prognose abgeben zu können in welcher Richtung ein Urteil gehen würde.

    Ist mein 1.Gerichtsverfahren, weiß ja nun nicht wie es weiter geht, ob das Gericht nun einfach Formlos das Pflegegutachten an das Versorgungsamt schickt, oder ob das Gericht direkt einen Vergleich bezgl.des Mz.H vorschlägt, obwohl nicht Klagesache war.Ich weiß es nicht, werde es aber erfahren, noch bekam ich nichts.

    Grüße
  • Hallo StevenW,

    ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Sache.

    LG, Frank

    P.S.: Du kannst hier ja eventuell mal mitteilen, was draus geworden ist...
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