Liebe Foristen*innen,
ich bitte euch hier um eure Meinung.
Zwei Beispiele:
1:
Person A und Person B bilden eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB XII:
Person A (GdB 60, Merkzeichen G) bezieht eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit gedeckt.
Person B (GdB 60, Merkzeichen G) bezieht eine Erwerbsminderungsrente der DRV, ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Person A zahlt 80,00 € / Jahr für die Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Person B erhält sie kostenfrei.
2:
Person C und Person D bilden ebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB XII:
Person C (GdB 60, Mz. G) bezieht eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV), ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter…).
Person D (GdB 60, Mz. G) bezieht eine Erwerbsminderungsrente der DRV, ihr sozialhilferechtlicher Bedarf ist damit n i c h t gedeckt, sie erhält aufstockende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Person C und Person D erhalten die Wertmarken kostenfrei.
Die Bedarfsgemeinschaften verfügen also über das gleiche Gesamteinkommen, der Bedarfsgemeinschaft von A und B stehen jedoch jährlich 80,00 € weniger zur Verfügung als der Bedarfsgemeinschaft von C und D, es besteht somit bei A und B eine Bedarfsunterdeckung.
Findet ihr das gerecht? Wie könnte Person A gegen diese Ungleichbehandlung vorgehen?
Gruß, Frank
Beantragung der Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (gerege
Ich sehe keine Ungleichbehandlung.
Person A ist zwar Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft mit Person B, allerdings ohne sozialhilferechtlichen Bedarf !
Anders bei Person B.
Das Einkommen von Person A wird bei der Bedarfsermittlung für Person B durch das Sozialamt berücksichtigt, der BG von A und B steht danach nicht mehr Geld zur Verfügung als der BG von C und D. Person A muss dennoch 80 € für die Wertmarke zahlen, im Vergleich zur anderen BG sehe ich das als Ungleichbehandlung an > es stehen definitiv 80 € / Jahr weniger zur Verfügung.
LG, Frank
Du kannst gerne klagen aber die Gesetzeslage ist eindeutig.
Die Gesetzeslage ist eindeutig – ist sie auch gerecht?
Von Person A wird angenommen und erwartet, dass sie ihr Einkommen für die Belange der Bedarfsgemeinschaft (BG) einsetzt, ihr Einkommen wird bei B zur Bedarfsermittlung angerechnet. C und D haben zu geringes Einkommen, stocken mit Grundsicherung auf - und verfügen so monatlich über die gleichen Beträge wie A und B.
Wie kann es da rechtens sein, dass A für die Wertmarke zahlen muss?? Hier wird eine BG begünstigt – C und D haben einen geldwerten Vorteil von 80 € / Jahr, sie müssen keine Beträge für den Erhalt der Wertmarke ansparen.
Entweder zahlen beide BG für die Wertmarke oder keine – das wäre gerecht.
Und… wen soll A jetzt verklagen?
LG, Frank
Die Gesetzeslage ist eindeutig – ist sie auch gerecht?
Was ist mit den Bedarfsgemeinschaften, in denen niemand einen Wertmarkenanspruch hat und die weitaus mehr als 80 Euro im Jahr für Fahrten mit dem ÖPNV aufwenden müssen?
Und… wen soll A jetzt verklagen?
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, welche diese Gesetze erlassen hat.
Ich wünsche einen langen Atem.
„Was ist mit den Bedarfsgemeinschaften, in denen niemand einen Wertmarkenanspruch hat und die weitaus mehr als 80 Euro im Jahr für Fahrten mit dem ÖPNV aufwenden müssen?“
Um sie geht es hier nicht, im Übrigen werden diese ja gleich behandelt – im Regelsatz der Grundsicherung sind Aufwendungen für Verkehr (ÖPNV, Fahrrad, Taxi) enthalten. Alle BG ohne Wertmarkenanspruch haben also die gleichen Bedingungen.
LG, Frank
Dann müssen sich Person A und Person B wohnraumtechnisch trennen, damit Person A nicht mehr mit für Person B aufkommen muss und dann sind die 80 Euro für die Wertmarke für Person A sicher besser zu verschmerzen.
@Schwbprofi
„Dann müssen sich Person A und Person B wohnraumtechnisch trennen, damit Person A nicht mehr mit für Person B aufkommen muss und dann sind die 80 Euro für die Wertmarke für Person A sicher besser zu verschmerzen.“
Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.
Doch abgesehen davon sind 80 € für die meisten Bedürftigen viel Geld, um sie anzusparen müsste die BG A/B in zwölf Monaten jeweils 6,66 € zur Seite legen. „Regelsatztechnisch“ also beispielsweise ca. 1,5 Tage im Monat auf Essen und Trinken verzichten – die BG C/D muss das nicht.
Findest du das gerecht??
Sich „wohnraumtechnisch“ zu trennen, nur weil die Gesetze nicht passen, kannst du aber nicht wirklich ernst gemeint haben…oder?
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, welche diese Gesetze erlassen hat. Ich wünsche einen langen Atem.“
Eine Petition würde wohl eher helfen, langen Atem braucht man ohnehin bei nahezu allen Rechtsstreitigkeiten.
LG, Frank
Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.
Es wird wohl nie ein Gesetz geben, in welchem alle möglichen Fallkonstellationen berücksichtigt werden können.
Insofern wird hierin nie ein Bundesrichter eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehen.
Eine Petition würde wohl eher helfen, langen Atem braucht man ohnehin bei nahezu allen Rechtsstreitigkeiten.
Das ist meiner Meinung nach genauso wenig erfolgversprechend wie eine Klage. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Vielmehr sollte man sich eigentlich glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt.
Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der Staat sowohl an der sozial-finanziellen Situation als auch der Behinderung eine Mitschuld trägt.
Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.
Findest du das gerecht??
LG, Frank
Findest du es gerecht daß im Nahen und Fernen Osten Kinder sterben vor Hunger und wir diese Tonnenweise in die Tonne kloppen?
Wie viele Beispiele soll ich noch aufzählen.
Diese Selbstgerechtigkeit kann man auch übertreiben, meist dann wenn man die Schuld immer bei anderen sucht!
Es geht hier um das Prinzip der Gleichbehandlung und es geht um Gerechtigkeit.
Doch abgesehen davon sind 80 € für die meisten Bedürftigen viel Geld, um sie anzusparen müsste die BG A/B in zwölf Monaten jeweils 6,66 € zur Seite legen. „Regelsatztechnisch“ also beispielsweise ca. 1,5 Tage im Monat auf Essen und Trinken verzichten – die BG C/D muss das nicht.
Findest du das gerecht??
LG, Frank
Hallo Frank,
da im Regelsatz-Korb PRO MONAT eh ein Teil für Verkehrsausgaben von rund 35€ vorgesehen sind, muss NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten!
Siehe https://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte2018.jpg
Somit macht AUCH Person A einen "guten Schnitt" mit den 80€/Jahr.
Keinen so guten wie C und D, aber das wäre vergleichbar wie Lottogewinne, bei denen einer 1Million Jackpot erhält und die andere aber 30 Millionen. Willst du da auch eine Petition starten?
little
@Schwbprofi
Es wird wohl nie ein Gesetz geben, in welchem alle möglichen Fallkonstellationen berücksichtigt werden können. Insofern wird hierin nie ein Bundesrichter eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sehen.
Das ist wohl richtig, deshalb sind ja eine Vielzahl verschiedenster Juristen mit der Auslegung unserer bestehenden Sozialgesetze beschäftigt, auch für mein Beispiel gibt es mindestens ein Urteil (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R).
Vielmehr sollte man sich eigentlich glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt. Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der Staat sowohl an der sozial-finanziellen Situation als auch der Behinderung eine Mitschuld trägt.
Wir alle sind der Staat und haben uns die Sozialstaatlichkeit bereits in unser Grundgesetz geschrieben. Unsere Sozialgesetzgebung sorgt dafür, dass niemand „Almosen“ empfangen muss, man muss sich also nicht glücklich schätzen, dass es überhaupt eine „Aufstockung“ durch den Staat gibt, es gibt bei uns einen Rechtsanspruch auf Grundsicherungsleistungen. Diese sollen helfen, schwierige sozial-finanzielle Situationen positiv zu beeinflussen.
@idur65
Findest du es gerecht daß im Nahen und Fernen Osten Kinder sterben vor Hunger und wir diese Tonnenweise in die Tonne kloppen?
Das finde ich auch ungerecht, ist aber hier nicht mein Thema.
Diese Selbstgerechtigkeit kann man auch übertreiben, meist dann wenn man die Schuld immer bei anderen sucht!
Ich vermag bei Person A keine Selbstgerechtigkeit zu erkennen, sie hat faktisch nur die Diskrepanz der beiden Bedarfsgemeinschaften erkannt. Sie sucht auch nicht die Schuld immer bei anderen, sie sieht lediglich die Unzulänglichkeit des § 228 Abs. 4 Satz 2 SGB IX.
@little
da im Regelsatz-Korb PRO MONAT eh ein Teil für Verkehrsausgaben von rund 35€ vorgesehen sind, muss NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten!
Natürlich muss (üblicherweise) in unserem Sozialstaat NIEMAND auf Essen und Trinken verzichten, dieses Beispiel war bewusst extrem gewählt.
Somit macht AUCH Person A einen „guten Schnitt“ mit den 80€/Jahr.
Keinen so guten wie C und D, aber das wäre vergleichbar wie Lottogewinne, bei denen einer 1Million Jackpot erhält und die andere aber 30 Millionen.
Dass AUCH Person A einen „guten Schnitt“ mit den 80€/Jahr macht, vermag ich nicht zu erkennen, in meinem Vergleich der beiden Bedarfsgemeinschaften jedenfalls nicht. Für C und D gelten die gleichen Regelsätze + Mehrbedarf.
Die unentgeltliche Beförderung ist für Besitzer entsprechender Merkzeichen vorgesehen, Hilfebedürftige, die diese nicht vorweisen, müssen sich ausschließlich mit dem Regelsatz behelfen.
(Das Lottospiel ist bekannterweise immer ein Glücksspiel, das sollte in unserer Sozialgesetzgebung jedoch nicht der Fall sein müssen.)
LG, Frank
Reich Klage beim Bundessozialgericht ein und gut ist.
Durch deine ausufernden Gedankenspiele erreichst du gar nichts, verschwendete Zeit die 80,-€ Wert sein könnte.
Es ist allgemein bekannt daß man es nicht ALLEN recht machen kann.
Danke für deine Ausführungen, allerdings liegt bei dir der Fall ganz anders als hier die Fragestellung lautet.
Trotzdem, Infos sind immer gut, danke.
@StevenW,
bei Grundsicherungsleistungen wird nach dem SGB II anders berechnet als nach dem SGB XII.
Bitte lies dir einmal folgendes Urteil durch: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=163242 , es kann für deine Sache eine gute Argumentationshilfe sein.
LG, Frank
@idur
Warum liegt hier der Fall ganz anders, im Grunde hat StevenW das gleiche Problem wie Person A aus meinem Beispiel. Im SGB II wird es anders bewertet, womit wir wieder einmal bei der Ungerechtigkeit wären.
LG, Frank
@ Youdoright68
Danke für dieses Urteil, das hatte ich in meiner Klagebegründung schon mit eingebaut : )
Die Gründe sind ausgetauscht in meinem Fall, es gab ja extra neben den reichlich Schriftlichen dann eine Mündliche Verhandlung, es kommt jetzt nur noch auf das Versorgungsamt an bezgl.des Mz.H, falls nicht wird ein Urteil gesprochen.
Da die Wertmarke mittlerweile ja längst abgelaufen wäre, hat das Gericht direkt erläutert das es dann umgemünzt werde in eine Feststellungsklage, damit ich in Zukunft nicht mehr das Problem hätte, das bis ein Urteil gesprochen würde die Wertmarke wieder abgelaufen sei.Das erwähnte sie ( vor dem "Kuhhandel ) nur um mir den weiteren weg zu erklären, ohne eine Prognose abgeben zu können in welcher Richtung ein Urteil gehen würde.
Ist mein 1.Gerichtsverfahren, weiß ja nun nicht wie es weiter geht, ob das Gericht nun einfach Formlos das Pflegegutachten an das Versorgungsamt schickt, oder ob das Gericht direkt einen Vergleich bezgl.des Mz.H vorschlägt, obwohl nicht Klagesache war.Ich weiß es nicht, werde es aber erfahren, noch bekam ich nichts.
Grüße
Hallo StevenW,
ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Sache.
LG, Frank
P.S.: Du kannst hier ja eventuell mal mitteilen, was draus geworden ist…