Rechtliche Grundlagen Sexualität

Hallo zusammen

Ich bin aufgrund Recherchen auf diese Site gestossen. Ich bin im Studium zur Naturheilpraktikerin und darf eine Arbeit über ein Tabuthema schreiben. Mein gwähltes Thema: Sexualität v.a. geistig (auch körperlich) behinderten Menschen. Ich versuche mich im Rechtstschungel durchzuschlagen, werde aber nicht fündig und es würde mich doch sehr erstaunen, wenn keine einzige Rechtsgrundlage bestehen würde! Inclusion Handicap ist leider zur Zeit nicht zu erreichen. Die KESB kennt keine rechtliche Grundlage dazu. Wer kann mir weiterhelfen? Die Rechtliche Grundlage zwischen Schutzbedürftigen und Betreuer ist mir geläufig. Nur die andere Seite finde ich nicht: Sexualität ist soweit ich weiss in der CH ein Grundrecht. Wenn nun z.B. eine Beeinträchtigte Person äussert, dass sie gerne sexuell aktiv wäre - dies aber nicht selbstständig ausleben kann aufgrund körperlicher Einschränkung - darf dann die Vormundschaft diesen "Wunsch" verweigern? Wie ist es wenn z.B. eine Berührerin eangagiert werden könnte, die Finanzquellen sich aber dagegen stellen? Gibt es für solche Fälle eine Anlaufsstelle oder Unterstützungen?
Ich wäre euch allen sehr dankbar für weitere Quellen oder Aufklärung! Ich finde dies ein sehr wichtiges Thema und ich glaube es ist an der Zeit auch dieses Tabu zu durchbrechen.

Liebe Grüsse
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Antworten


  • Hoi Connamur

    probier doch mal, ob dir der Sozialdienst der Gemeinde weiterhelfen kann. Vielleicht hat der BEOBACHTER eine brauchbare Antwort auf deine Fragen.

    Gruss Kohlrabi
  • Conmamur hat geschrieben:
    ... Ich bin im Studium zur Naturheilpraktikerin und darf eine Arbeit über ein Tabuthema schreiben. Mein gwähltes Thema: Sexualität v.a. geistig (auch körperlich) behinderten Menschen. Ich versuche mich im Rechtstschungel durchzuschlagen, werde aber nicht fündig....

    Ach ja? Ich hätte auch paar Fragen an dich 😉
    Wie ist die rechtliche Lage über das Studium von Heilpraktikern in der Schweiz? Da kannst wohl auch nicht fundig werden?
    Abgesehen davon, sag uns doch bitte, welche HPS gibt euch einen solchen Aufsatz.
    Oder warum suchst du dir nicht ein Thema, wo du dich besser auskennst?
    Und falls du in Deutschland studierst, dann mach´ dich zuerst mit der Gesetzeskunde vertraut...Oder meinst du Psychotherapie nach dem HP-Gesetz? Oder weiss du nicht, was du studierst?
    Gehe ich recht in der Annhame, dass du der Betroffener bist?
    Fragen über Fragen 😡


  • Hallo yvonne2

    Ich weiss nicht womit ich diese angriffige und feindselige Nachricht verdient habe.
    Du hast die Frage wahrscheinlich nicht verstanden. Ich könnte dir gerne Auskunft geben über die Rechtliche Situation betreffend NHP in der CH aber eben, es geht nicht um dieses Thema. Aber du kannst ja auch eine neue Frage stellen in diesem Formu. Da ich mein Wissen erweitern möchte, suche ich mir meist Themen aus in denen ich mich eben noch nicht auskenne, das ist der Sinn der Sache...
    Falls du es noch immer nicht verstanden hast, versuche ich mich mit der Gesetzeslage vertraut zu machen in einem Thema in dem ich mich noch nicht auskenne.
    Ich hoffe, dass deine anderen 301 Beiträge etwas hilfreicher waren.
    Vielleicht konnte ich dir ja nun einige Fragen damit beantworten. Auf weitere Sticheleien kann ich im übrigen gut verzichten. Besten Dank

    yvonne2 hat geschrieben:
    Conmamur hat geschrieben:
    ... Ich bin im Studium zur Naturheilpraktikerin und darf eine Arbeit über ein Tabuthema schreiben. Mein gwähltes Thema: Sexualität v.a. geistig (auch körperlich) behinderten Menschen. Ich versuche mich im Rechtstschungel durchzuschlagen, werde aber nicht fündig....

    Ach ja? Ich hätte auch paar Fragen an dich 😉
    Wie ist die rechtliche Lage über das Studium von Heilpraktikern in der Schweiz? Da kannst wohl auch nicht fundig werden?
    Abgesehen davon, sag uns doch bitte, welche HPS gibt euch einen solchen Aufsatz.
    Oder warum suchst du dir nicht ein Thema, wo du dich besser auskennst?
    Und falls du in Deutschland studierst, dann mach´ dich zuerst mit der Gesetzeskunde vertraut...Oder meinst du Psychotherapie nach dem HP-Gesetz? Oder weiss du nicht, was du studierst?
    Gehe ich recht in der Annhame, dass du der Betroffener bist?
    Fragen über Fragen 😡



  • Hoi Kohlrabi

    Danke dir!
    Werde ich gerne ein Auge drauf werfen. Habe auch in der Bundesverfassung einige Artikel gefunden.

    Gruss

    Kohlrabi hat geschrieben:

    Hoi Connamur

    probier doch mal, ob dir der Sozialdienst der Gemeinde weiterhelfen kann. Vielleicht hat der BEOBACHTER eine brauchbare Antwort auf deine Fragen.

    Gruss Kohlrabi

  • Conmamur hat geschrieben:
    ...Vielleicht konnte ich dir ja nun einige Fragen damit beantworten.
    So, so? Greife ich dich damit an oder bin ich dir feindselig, wenn ich dir paar Fragen stelle? Wenn du das so siehst, dann bist du für Heilpraktiker-Beruf nicht geeignet. Die Eignung wird besonders geprüft 😉
    Aber das ist dein Problem. Ich finde allerdings nur respektlos, dass du auf meine Fragen nicht antwortest.
    Es wäre mir aber ganz neu, wenn in der Schweiz anerkannte Heilpraktiker geben würde.

    Der Begriff Heilpraktiker ist in der Schweiz nicht geschützt, aber hier ist eben eine deutsche Plattform. Wenn das so ist, das dies in der Schweiz nicht geschützt ist, dann kann sich dort jeder als „selbsternannter Heilpraktiker“ nennen, nach Lust und Liebe als Autodidakt sein Wissen erweitern oder sich selbst behandeln; das berechtigt aber Keinen, an Patienten herumzudoktern. Sonst verstößt man eben gegen das Heilpraktiker Gesetz von 17.02.1939 bzw. die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz….

    Und wenn du dir solche Themen suchst, die du noch nicht kennst, habe ich dir schon vorab geantwortet, dann mach´ dich mit der Gesetzeskunde für Heilpraktiker vertraut. Diese müsstest du im Schlaf auswendig kennen, wenn du irgendwann HP sein willst. Dann erübrigt sich auch deine eigentliche Frage. In der Gesetzeskunde steht nämlich, was ein HP behandeln darf und was nicht. Und bevor du da irgendein Studium bezahlst, solltest du dich mit der Gesetzeslage schon vertraut machen (oder brauchst du letztlich das Wissen doch nur für sich selbst. 🥺 )

    Wie gesagt, du könntest in Deutschland eine Ausbildung für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz studieren, dann würdest du das auch so nennen; hast aber nicht!
    Psychotherapie dürftest du aber nur ausüben, wenn du eine Heilpraktikererlaubnis hättest.
    In einer Psychotherapie geht aber auch nicht darum, ob der Vormund dir eine *Berührerin* besorgen muss. In meiner psychologischen Ausbildung bin ich dem Ausdruck einer „Berührerin“ nicht begegnet. Ist auch nur ein anderer Ausdruck für Prostituierte.

    Nächstes Mal nenne dein Problem beim Namen, dann bekommst du auch die Antwort, die du haben möchtest. Wenn du aber damit den Beruf Heilpraktiker missbrauchst, dann hast du noch ein Problem mehr.

    Off-topic, weil das eine juristische Frage war


  • Seit 2015 besteht ein eidg. Titel für NHP.
    Wie gesagt ich lasse mich nicht weiter auf provokationen ein.

    yvonne2 hat geschrieben:
    Conmamur hat geschrieben:
    ...Vielleicht konnte ich dir ja nun einige Fragen damit beantworten.
    So, so? Greife ich dich damit an oder bin ich dir feindselig, wenn ich dir paar Fragen stelle? Wenn du das so siehst, dann bist du für Heilpraktiker-Beruf nicht geeignet. Die Eignung wird besonders geprüft 😉
    Aber das ist dein Problem. Ich finde allerdings nur respektlos, dass du auf meine Fragen nicht antwortest.
    Es wäre mir aber ganz neu, wenn in der Schweiz anerkannte Heilpraktiker geben würde.

    Der Begriff Heilpraktiker ist in der Schweiz nicht geschützt, aber hier ist eben eine deutsche Plattform. Wenn das so ist, das dies in der Schweiz nicht geschützt ist, dann kann sich dort jeder als „selbsternannter Heilpraktiker“ nennen, nach Lust und Liebe als Autodidakt sein Wissen erweitern oder sich selbst behandeln; das berechtigt aber Keinen, an Patienten herumzudoktern. Sonst verstößt man eben gegen das Heilpraktiker Gesetz von 17.02.1939 bzw. die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz….

    Und wenn du dir solche Themen suchst, die du noch nicht kennst, habe ich dir schon vorab geantwortet, dann mach´ dich mit der Gesetzeskunde für Heilpraktiker vertraut. Diese müsstest du im Schlaf auswendig kennen, wenn du irgendwann HP sein willst. Dann erübrigt sich auch deine eigentliche Frage. In der Gesetzeskunde steht nämlich, was ein HP behandeln darf und was nicht. Und bevor du da irgendein Studium bezahlst, solltest du dich mit der Gesetzeslage schon vertraut machen (oder brauchst du letztlich das Wissen doch nur für sich selbst. 🥺 )

    Wie gesagt, du könntest in Deutschland eine Ausbildung für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz studieren, dann würdest du das auch so nennen; hast aber nicht!
    Psychotherapie dürftest du aber nur ausüben, wenn du eine Heilpraktikererlaubnis hättest.
    In einer Psychotherapie geht aber auch nicht darum, ob der Vormund dir eine *Berührerin* besorgen muss. In meiner psychologischen Ausbildung bin ich dem Ausdruck einer „Berührerin“ nicht begegnet. Ist auch nur ein anderer Ausdruck für Prostituierte.

    Nächstes Mal nenne dein Problem beim Namen, dann bekommst du auch die Antwort, die du haben möchtest. Wenn du aber damit den Beruf Heilpraktiker missbrauchst, dann hast du noch ein Problem mehr.

    Off-topic, weil das eine juristische Frage war



  • @Conmamur,
    es besteht keine Notwendigkeit eine Antwort direkt zu zitieren!
    Im übrigen sehe ich das ähnlich wie Yvonne, eher noch drastischer.
    Rudi
  • @ Conmamur,
    Was heißt das eidg. Titel? Kannst du das Wort bitte ausschreiben, die Abkürzung ist hier nicht geläufig.
    Auch wenn das ein HP wäre, darf er so manches nicht be-Hand-eln.
    Für Sexualkunde bräuchtest du doch die psychologische Ausbildung. Weil, siehe da, Sex beginnt im Kopf ; in diesem, dass du auf den Schultern trägst.

    Conmamur hat geschrieben:Ich hoffe, dass deine anderen 301 Beiträge etwas hilfreicher waren.
    Ja, ich wohn zwar hier, habe aber keinen Arbetsvertrag, dass mich zu einer Leistung verpflichtet. Und ich trage seit der Anmeldung das gleiche Kleidchen (Nick). Da kommt schon einiges zusammen. Ob was jemanden hilft oder nicht; das will ich nicht zu meinem Problem machen.
    Als aut. ausgebildete Modedesignerin, könnte ich mir auch ein neues Kleidchen machen, wenn ich es für nötig fände, eine andere Rolle zu spielen.

    Conmamur hat geschrieben:...Wie gesagt ich lasse mich nicht weiter auf provokationen ein.
    So was änliches hast ja auch schon mal geschrieben, und ?
    Herausforderungen könntest du auch als deine Chancen sehen 😉
  • yvonne2 hat geschrieben:
    @ Conmamur,
    Was heißt das eidg. Titel? Kannst du das Wort bitte ausschreiben, die Abkürzung ist hier nicht geläufig.


    Hallo Yvonne
    das eidg.. steht für eidgenössisch.

    LG Heaven
  • Guten Morgen Conamur

    Herzliche Willkommen in unserer Community.

    Ich finde das Thema durchaus interessant. Allerdings kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Auch ich müsste recherchieren.

    Ich hoffe, du findest die Antworten und grüsse dich herzlich.
    Maria

    @Yvonne: Das hier ist sowohl ein deutsches als auch ein schweizer Forum.
  • Stimmt Maria,
    wobei auffällt daß du nur auf schweizer Fragen antwortest. 🥺
    Rudi
  • Danke euch 😀
    Ja, es tut sich tatsächlich was, man sollte erreichen, dass das Gesundheitsamt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Eignung überprüft. Einfach dran bleiben, damit das nicht in die esotherische Ecke geschoben wird. Ich nehme an, dass da noch keinen NHP Gesetz oder Berufsordnung gibt?
    Wenn eine private Schule Diplom verteilt, dann sehe ich das eher als Zweck der Kundengewinnung (der Student ist ein zahlbarer Kunde). Wenn sie die Überprüfung dem deutschen Gesetz nicht anpassen, dann dürfen sie den - zum verwechseln ähnlichen - Titel auch nicht benützen. Dann wäre die Berufsbezeichnung "Heiler" treffender 😉
    lg
  • yvonne2 hat geschrieben:
    Danke euch 😀
    Ja, es tut sich tatsächlich was, man sollte erreichen, dass das Gesundheitsamt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Eignung überprüft. Einfach dran bleiben, damit das nicht in die esotherische Ecke geschoben wird. Ich nehme an, dass da noch keinen NHP Gesetz oder Berufsordnung gibt?
    Wenn eine private Schule Diplom verteilt, dann sehe ich das eher als Zweck der Kundengewinnung (der Student ist ein zahlbarer Kunde). Wenn sie die Überprüfung dem deutschen Gesetz nicht anpassen, dann dürfen sie den - zum verwechseln ähnlichen - Titel auch nicht benützen. Dann wäre die Berufsbezeichnung "Heiler" treffender 😉
    lg


    Liebe yvonne2

    Ich versuche da mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Bin selber Autistin und Naturheilpraktikerin (NHP) nach schweizerischem Gesetz und psychologische Beraterin. Tatsächlich ist es so, dass in der Schweiz seit 2015 die Heilpraktiker der Bundesverordnung unterstehen und damit eben der neue Diplom-Lehrgang gebildet wurde. Die ganze Ausbildung dauert Rund 6 Jahre und wird mit 7 Modulprüfungen inklusive Fallstudie abgeschlossen. Ein Modul davon ist ein 6 monatiges Praktikum. Somit investiert hier die Schweiz im Vergleich zu Deutschland sehr viel mehr Zeit in die NHP-Ausbildung und der Abschluss entspricht der Hochschul-Bildungsstufe also dem eines Studiums. Auch werden sehr viele NHP-Dienstleistungen von der Krankenkasse übernommen. Was soviel ich weiss in Deutschland eher weniger der Fall ist.

    Ausserdem sind die Seiten von MyHandicap nicht nur bezogen auf Deutschland. Denn wir hier in der Schweiz haben ebenfalls eine eigene Zweig-Stelle in St. Gallen von MyHandicap. Es ist also eine deutschsprache Website der DACH-Organisationen.
    ---

    So nun noch was an Conmamur. Also in der Schweiz gibt es keine Vormundschaft mehr. Sondern dies wird neu alles über die KESB des jeweiligen Kantons geregelt. Dabei gilt grundsätzlich: soviel Selbstbestimmung für den behinderten Menschen wie möglich und dazu gehört auch das Recht auf freie Sexualität. Es gibt dazu sogar einen eigenen Diplomlehrgang in Sexualpädagogik und speziell ausgebildete Sexualtherapeuten, welche in gewissem Sinne entsprechende Dienstleistungen mit Berührung durchführen. Gab dazu auch mal einen Dokumentarfilm glaube im Schweizer Fernsehen. Müsstest du halt mal suchen. Ansonsten bekommst du eventuell auch mehr Infos unter https://www.sexualpaedagogik.ch/

    Lieben Gruss von einer Berufsgenossin
    Priska

    Dipl. Naturheilpraktikerin TEN und Neurofeedback-Therapeutin


    Naturpraxis Hitz - Heilkunde | Neurofeedback | Biofeedback

    Flühstrasse 5, 5415 Rieden AG, www.naturpraxis-hitz.ch

    • EMR Zulassung: Von Krankenkassen anerkannt
  • Hallo Priska,
    nebenbei bemerkt: ich finde es nicht in Ordnung mit der Signatur Werbung für sich selber zu machen.
    Würde das jeder machen wäre es das reinste Werbeforum!
    Es sollte reichen wenn es im Profil steht, da gehört es hin und wer Interesse hat schaut dort nach!
    Rudi
  • Hallo Rudi

    So ganz nebenbei bemerkt: arbeite ich hier, als Fachexpertin komplett gratis und versuche möglichst unterstützende Kommentare zu geben. Was man von dir nicht unbedingt behaupten kann. Wenn also jeder nur ein paar leere Floskeln von sich gibt, haben wir bald keine sinnvolle Diskussion mehr.

    Im Übringen empfehle ich dir gerne mal https://de.wikipedia.org/wiki/Signatur_(E-Mails_und_Postings) zu lesen. Mehr mag ich zu deinem Kommentar nichts sagen. Denn dieser ist komplett Off-Topic.

    Grüsse, Priska

    Dipl. Naturheilpraktikerin TEN und Neurofeedback-Therapeutin


    Naturpraxis Hitz - Heilkunde | Neurofeedback | Biofeedback

    Flühstrasse 5, 5415 Rieden AG, www.naturpraxis-hitz.ch

    • EMR Zulassung: Von Krankenkassen anerkannt
  • OFF Topic
    Dein Satz "Was man von dir nicht unbedingt behaupten kann" zeigt mehr als deutlich was für eine Fachexpertin du bist!

    So also geht Priska als psychologische Beraterin mit ihren Klienten um!
    Beschämend.
    Rudi 🥺
  • Hallo ihr beide :c)

    Priska, Das war keine deutliche Antwort auf meine Frage. Meines Erachtens handelt es sich hier um Therapeuten ohne rechtliche Anerkennung. Gibt es nun einen NHP Gesetz und eine Berufsordnung für den NHP oder nicht?

    In Deutschland haben folgende Bezeichnungen keine rechtliche Anerkennung: Psychologischer Berater, Osteopath/Diplom Osteopath, Gesundheitberater, Ernährungsberater, Sportphysiotherapeut, Chiropraktiker, Homöopath, Kiinesiologe, Massagetherapeut, Diplom Vitalogist, Vitametiker, Ayurvedatherapeut, Aromatherapeut, Bewegungstherapeut, Körpertherapeut und andere Therapeuten… Man darf es nur ausüben, wenn man dazu auch noch einen rechtlich anerkannten Titel hat, z.B. als Heilprakitker.

    Darüber hinaus ist es in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Heilpraktikern und sonstigen Vertretern der Naturheilkunde per Gesetz ausdrücklich verboten Genitalien zu untersuchen – oder gar zu berühren. Dann kommst du mit der Bundesverordnung daher, - DANN ZITIERE SIE BITTE 😳

    In D haben auch einen Prostitutionsgesetz für die Berührer/inen, der zahlbarer Kunde muss doch von ansteckenden Krankheiten geschützt werden. Das hat aber mit NHP (Heilung) wirklich nicht zu tun; sondern nur mit einer gewerblichen Dienstleistung.
    Die Privaten Institute, die einen Master Sexologen ausbilden, nehme ich nicht ernst.

    Wie kommst du damit klar – als psychologische Beraterin? Bei fachgerechten Ausbildung werden die Sexualstörungen doch psychotherapeutisch behandelt, wenn es nicht gerade Durchblutuns- oder sonstige somatische Störungen sind, für die jeweiliger Spezialist zuständig ist?

    Also, wenn das stattlich geregelt ist, dann her damit – welcher Gesetz und welcher Paragraf? Danke 😀

    Auch die Bezahlung des Heilpraktiekrs wird in D per Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) geregelt. Man darf nicht umsonst behandeln. Auch keine Medikamnete empfehlen, wenn man die Person nicht kennt. Also, da bewegt euch an sehr dünnen Eis.
    LG



  • Hallop Yvonne

    Du vermischt hier ein paar Dinge. Die Schweiz ist ein 3-Stufen-System was die Gesetze anbelangt. Der Bund regelt in vielen Bereichen übergeordnet und allgemein. Die Kantone haben dann das Recht selber Gesetze - insbesondere im Bereich Gesundheit - zu verfassen. Selbst auf Gemeindeebene gibt es Regelungen die gelten. Es ist also nicht möglich das deutsche System 1:1 auf die Schweiz zu übertragen.

    Also die Bezeichnung "Heilpraktiker" oder "psychologische Berater" ist in der Schweiz ebenfalls nicht geschützt. Geschützt sind jedoch eidgenössische Diplome. Geprüft durch den Bund - sprich eidg. Dipl. Naturheilpraktiker. Zur Ausübung des NHP braucht es eine Berufsausübungsbewilligung. welche vom jeweiligen Kanton geregelt wird. Auch regelt der Kanton welche Methoden genau zu gelassen sind und welche nicht. In einigen Kantonen ist blutiges Schröpfen erlaub - in anderen Kantonen eben nicht.

    Gemäss den neuen Gesetzen gibt es bis 2023 eine Übergangsregelung (im Aargau ist dies 311.121 - Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen) zum Erlangen des eidg. Diploms mit entsprechender Prüfung. Das Problem dabei ist, dass es Wartefristen bei den Prüfungen gibt und somit viele ausgebildete HPs warten müssen für ihr eidg. Diplom. Steht alles unter OdA AM (http://www.oda-am.ch), OdA KT (http://www.oda-kt.ch/) oder SGfB (https://www.sgfb.ch/de/) welche die genaue Ausbildung im Auftrag des Bundes regelt.

    Ach ja: und dann wären noch die Vorgaben von EMindex (/https://www.emindex.ch/) und ASCA (http://www.asca.ch/) welche kassenzulässigen Methoden regelt und prüft.

    Viel Spass beim Lesen der Gesetze.

    Links dazu:
    https://www.ag.ch/de/dgs/gesundheit/admin/berufsbew/naturheilpraktiker/naturheilpraktiker_1.jsp - Aargau
    https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/fulltext_searches/124510 - Aargauer Gesetze zum NHP
    https://www.gef.be.ch/gef/de/index/gesundheit/gesundheit/gesundheitsberufe/heilpraktikerin_heilpraktiker.html - Bern inkl. Gesetzestexte
    https://gesundheit.tg.ch/bewilligungen/berufe-nichtuniversitaer/naturheilpraktikerin-naturheilpraktiker.html/5474 Thurgau inkl. Gesetzestexte
    https://www.becc.admin.ch/becc/public/bvz/beruf/show/85834 - Bund
    https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitspolitik/stand-umsetzung-des-neuen-verfassungsartikels-zur-komplementaermedizin.html - Bund
    https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-57238.html - Bund
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151046/index.html - Bund
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20091866/index.html - Bund

    Dipl. Naturheilpraktikerin TEN und Neurofeedback-Therapeutin


    Naturpraxis Hitz - Heilkunde | Neurofeedback | Biofeedback

    Flühstrasse 5, 5415 Rieden AG, www.naturpraxis-hitz.ch

    • EMR Zulassung: Von Krankenkassen anerkannt
  • Sicherlich werden sie auch etwas für dich dabei haben..
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