Merkzeichen B
MyHandicap User
✭✭✭
Ich habe seit etwa zwei Monaten das Merkzeichen G und habe nun hier gelesen, dass Menschen mit Epilepsie (ich leide an Epilepsie) sogar Anspruch auf das Merkzeichen B haben, wenn sie bereits G haben: https://www.epilepsie-vereinigung.de/wp-content/uploads/2022/12/Epilepsie-und-Schwerbehinderung-PC-2023.pdf
Kann das Merkzeichen B aber nicht eher ein großes Hindernis sein? Würde ich dieses Merkzeichen nämlich mal beantragen und erhalten, hätte ich die Befürchtung, dass sich mein Arbeitgeber fragen würde, warum ich denn nun berechtigt bin, eine Begleitperson mitzuführen. Das muss ja dann einen größeren gesundheitlichen Grund haben. Außerdem habe ich mal von einem Fall gelesen, in dem es darum ging, dass eine Frau, die das Merkzeichen B hatte, u. a. wegen Epilepsie, nicht alleine in ein Schwimmbad gelassen wurde. Der Schwimmbadbetreiber hätte sie nur dann ins Schwimmbad gelassen, wenn sie eine Begleitperson dabei gehabt hätte. Da hab ich eher so den Verdacht, dass man eher ziemlich vorsichtig sein sollte mit dem Beantragen des Merkzeichens B. Wie seht ihr das?
Kann das Merkzeichen B aber nicht eher ein großes Hindernis sein? Würde ich dieses Merkzeichen nämlich mal beantragen und erhalten, hätte ich die Befürchtung, dass sich mein Arbeitgeber fragen würde, warum ich denn nun berechtigt bin, eine Begleitperson mitzuführen. Das muss ja dann einen größeren gesundheitlichen Grund haben. Außerdem habe ich mal von einem Fall gelesen, in dem es darum ging, dass eine Frau, die das Merkzeichen B hatte, u. a. wegen Epilepsie, nicht alleine in ein Schwimmbad gelassen wurde. Der Schwimmbadbetreiber hätte sie nur dann ins Schwimmbad gelassen, wenn sie eine Begleitperson dabei gehabt hätte. Da hab ich eher so den Verdacht, dass man eher ziemlich vorsichtig sein sollte mit dem Beantragen des Merkzeichens B. Wie seht ihr das?
Getaggt:
0
Antworten
-
Die Merkzeichen stellen eine Berechtigung dar und keine Verpflichtung!
Sie sollen ja einen Nachteil ausgleichen und nicht neue schaffen.
Es zwingt sich keiner dazu, es zu beantragen.
Letztlich musst du entscheiden, was dir wichtig ist und dann das Amt, ob es bei dir eine Berechtigung siht.
Deinen Arbeitgeber geht das gar nichts an.
Sollten vereinzelt Probleme auftreten,wie du sie da irgendwo aufgeschnappt hadt, kann das dann geklärt werden. Würde wirklich eine Diskriminierung entstehen, hat man genug Rechtsmittel sich zu wehren. Natürlich wäre es sehr ärgerlich, wir kennen das ja alle aus verschiedenen Bereichen. Aufgrund des B ist mir aber noch nie etwas derartiges begegnet.
Alles Gute!
0 -
renichur hat geschrieben:
Die Merkzeichen stellen eine Berechtigung dar und keine Verpflichtung!
Ja, ich hab auch schon mal bzgl. des B gelesen, dass man keine Begleitperson mitnehmen muss. Im Falle der Frau und dem Schwimmbad hat der Schwimmbadbetreiber aber eine Begleitperson als Pflicht angesehen: https://blog.zeit.de/stufenlos/2015/02/15/nicht-alleine-ins-schwimmbad/
Das fand ich schon etwas heftig.
0 -
Ich habe seit 4 Jahren ein B und ein G im Ausweis. Für mich hat das B nur Vorteile. Ausserdem hast du ja als Schwerbehinderte normalerweise eh ein gewisses Kündigungsrecht etc.. in der Firma. Mit dem B kann dein Partner in vielen Fällen kostenlos mit rein (Schwimmbad oder Zoo etc...) und beim Bus und Bahn kannst du auch einen Hund kostenlos mitnehmen. Du bist ja nicht verpflichtet, auf deinem Recht zu stehen bzw. von deinem Recht mit der Begleitperson gebrauch zu machen und im Schwimmbad dürfen sie dich daher auch nicht abweisen. Du müsstest ihnen dann ja Nachweisen, dass du keine Minute oder so ohne Begleitperson bleiben kannst und wer sagt, dass die dich dann retten kann?
Also für mich hatte das bislang nur Vorteile und ich musste mit meinem Mann und unserem Hund oft weniger bezahlen.
0 -
Na ja, aber laut dem hier ist die Voraussetzung für das Merkzeichen B, dass eine ständige Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln nötig ist: https://www.betanet.de/merkzeichen-b.html
Das ist bei mir nicht der Fall. Auch bei einem Merkzeichen G ist wohl auch Voraussetzung, dass man bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen sind. Ist bei mir auch nicht der Fall. Deshalb bin ich mittlerweile der Meinung, dass es nicht ganz gerecht wäre, wenn ich das Merkzeichen B beantragen würde.
So ganz verstehe ich das mit dem Merkzeichen B ehrlich gesagt eh nicht so wirklich, wenn es auf der einen Seite heißt, dass man es erst dann bekommt, wenn eine ständige Begleitung nötig ist, man aber auf der anderen Seite trotzdem auch alleine unterwegs sein kann.
0 -
Hast du erst n G bekommen und später das B oder beides gleichzeitig
Gruß
1 -
@info du schreibst an eine person, die gar nicht mehr user*in ist. da würde ich keine antwort erwarten 😎
1 -
0
-
also ich hab mit dem Merkzeichen B noch keinerlei schlechte Erfahrung gemacht und denke dass so etwas zwar vorkommen kann aber sicherlich eine Ausnahme ist. Die Vorteile eines Merkzeichen sollte man auf jeden Fall ohne schlechtes Gewissen in Anspruch nehmen das Leben mit einer Einschränkung ist schwer genug da ist jede Erleichterung angebracht und angemessen
Mit den besten Grüßen aus dem Frankenland.
P. S. always look on the bright Side of Life! 😍
2
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche