Petition - Pflege im EU-Ausland

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  • hmmmm ......

    Also zum Abschluss:

    Die völkerrechtlichen Richtlinien haben außerhalb und innerhalb Deutschlands Gültigkeit.
    EU-Recht geht ebenfalls vor Bundesrecht. Genauso wie jeder EU-Staat verpflichtet ist, sich den EuGH Beschlüssen unterzuordnen.

    Ganz so einfach ist es also nicht, wenn sich ein Staat nur auf nationales Recht beruft. Schließlich leben wir in einer Völkergemeinschaft und Deutschland hat diverse Konventionen und Chartas unterzeichnet und diese damit zum Bundesrecht gemacht, nur an vielen Stellen vergessen, auch die nationalen Gesetze mit anzupassen (Beispiel AGG)

    Das Thema wird aber eh demnächst brisant, denn gerade die UN-BRK rückt mittlerweile immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Warten wir also ab, wie sich die Sache weiter entwickeln wird.

    In diesem Sinne,
    Schließen wir das Thema damit endgültig ab und schauen auf das, was internationales Recht ist.

  • nu Kribbelt es mich schon sehr!

    Ich weiß nicht was manche für ein Rechtsverständnis haben.
    Die Bundesrepublik ist ein souveräner Staat, kann alle inneren und äußeren Angelegenheiten selbst entscheiden.
    Alle übergeordneten Richtlinien, Gesetze und sonstigen Vereinbarungen (EU, UN) müssen in nationales Recht (Gesetz) durch die politischen nationalen Gremien erst umgesetzt werden.
    (Siehe dazu: http://www.europarl.europa.eu/germany/de/die-eu-und-ihre-stimme/gesetzgebungsverfahren )
    Und so ähnlich verhält es sich auch mit weiteren übergeordneten Richtlinien.

    Ob ein übergeordnete Richtlinie oder Gesetz nationales Recht wird, entscheidet letzt endlich der souveräne Staat selbst!
    Wem das nicht passt, dem steht es natürlich frei eine andere politischen Staatsordnung zu suchen. Aber eines kann man wohl sagen,es gibt kein Staat, der sich durch übergeordnete Richtlinien in die innerlichen Hoheitsgewalt etwas sagen lässt!.
    Siehe Menschenrechte in anderen Ländern. Selbst innerhalb der EU hat man verschiedene Auffassungen, was Menschenrechte sind. Menschenrechte werden immer noch unterschieden zwischen den Menschen die in einem Land leben und Menschen die außerhalb des Hoheitsgebietes eines souveränen Staates leben.

    Jeder Staat ist für die Menschen verantwortlich, die in seinem Hoheitsgebiet wohnen/leben oder sich aufhalten - und nicht sonst wo auf dieser Welt.
    Das heißt nicht, dass man auch für globale Auswirkungen seine Interessen versucht umzusetzen.
    Persönliche Nationalitäten haben keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit von Sozialgesetzen des Herkunftslandes.

    Gruß
    rollispeedy

    PS: ...um bei dem Thread zu bleiben, ich denke es ist richtig, das unsere Sozialgesetze nur Anwendung bei Menschen Anwendung finden, die auch nur in Deutschland leben. Wer sich für ein anderes Land entscheidet, was ihm selbstverständlich zusteht, muss mit den Konsequenzen leben, das die Sozialgesetze für diesen dann nicht mehr zutreffen bzw. für ihn ausgesetzt werden.
  • rollispeedy hat geschrieben:
    (Siehe dazu: http://www.europarl.europa.eu/germany/de/die-eu-und-ihre-stimme/gesetzgebungsverfahren )
    seine Interessen versucht umzusetzen.
    Persönliche Nationalitäten haben keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit von Sozialgesetzen des Herkunftslandes.



    Es geht nicht um Gesetzgebungsverfahren, sondern um Völkerrecht und da hat sogar das BVerfG sowie BSG bereits geurteilt.
    Da kann man sich jetzt auch tausendmal drum herum drehen, es sind nun mal Beschlüsse unserer höchsten Gerichte und da tun Meinungen nicht mehr zur Sache.

  • Aha... nun sind wir auf der a la "Basta & Aus Argumentation"!

    Einmal die Nachfrage sind die User EU-Schwerbehinderung und Hubertus2014 eventuell ein und die selbe Person?? 🥺
    Aber egal, Grundsätzlich mal Nachgefragt, warum sollen deutsche Sozialkassen für Menschen im Ausland aufkommen??
    Ein spanischer Bürger, der unter Umständen auch in die spanische Sozialsysteme einzahlt oder eingezahlt hat, hat umgekehrt auch keine Ansprüche aus diesen Sozialkassen wenn er im Ausland lebt.

    Sozialkassensysteme eines Landes sind auch nur für die im Land eines Landes lebenden Menschen bestimmt. Da sich die Sozialleistungen sich an das Wirtschaftssystem (Warenkorb eines Landes) orientiert.
    Sag mir ein Land, welches Leistungen aus Sozialleistungssystemen an einen Menschen in ein anderem Land zahlt. Wie sie Staaten die Sozialsysteme finanzieren... darauf bin ich bereits in vorherigen Threadsanworten eingegangen.

    Und wenn man Gerichtsurteile zur Begründung anführt, sollte man diese auch richtig lesen.
    Die Bundesrepublik ist wohl eines der Staaten, die sehr wohl alle völkerrechtlichen Bestimmungen einhält! Das ist bereits in unserem Grundgesetz inhaltlich mehrmals erwähnt.
    Und unsere Gerichte - selbst das BVerfG (Bundesverdassungsgericht) oder das BSG (Bundessozialgericht) halten sich bei ihren Urteilssprüchen in 1. Linie an das Grundgesetz.
    Es steht auch m Einklang mit den übergeordneten "Europäischen Menschenrechtskonvention".

    Wer ein anderes Land als sein Lebensmittelpunkt wählt, muss auch die dortigen Rechtssysteme anerkennen.
    Du musst dich ja auch an andere rechtlichen Dinge halten.

    Du kannst ja auch nicht die StVO der BRD im Ausland anwenden, nur weil du ein deutschen Kfz-Kennzeichen am Auto hast und deutsche Kfz-Steuer bezahltst (....um es einmal ganz PLUMP auszudrücken)

    tztztz...

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Aha... nun sind wir auf der a la "Basta & Aus Argumentation"!

    Einmal die Nachfrage sind die User EU-Schwerbehinderung und Hubertus2014 eventuell ein und die selbe Person??
    Aber egal, Grundsätzlich mal Nachgefragt, warum sollen deutsche Sozialkassen für Menschen im Ausland aufkommen??


    Zu Punkt 1: Nein, wir sind nicht bei der "Basta & Aus Argumentation" Argumentation, aber Eu-Recht ist nun mal über Bundesrecht.

    Zur Frage 1: Nein, ich unterstütze nur.
    Zur Frage 3: Frage könnte berechtigt sein, wenn es sich nicht um Personen handeln würde, die trotz Aufenthalt im EU-Ausland, in das deutsche Sozialsystem einzahlt. Dann müsste man die Personen konsequenter weise von der Zahlung befreien.

    Anmerkung: Hilfreich wäre es, wenn wir beim Kernthema bleiben.

    Gruß
    Hubertus

  • ....wie bereits in meinen vorherigen Antworten heraus zu lesen ist, Sozialsicherungssysteme und die daraus entstehenden Leistungen sind "Ländersache".
    Jedes Land gestaltet und finanziert seine Sozialsysteme anders. Jeder Bürger und andere Personen in einem Land erkennt die Rechtssysteme an, in dem er sich aufhält.
    Die Sozialsysteme in den EU Staaten werden unterschiedlich finanziert und werden auch unterschiedlich in Zuständigkeiten von Leistungsträgern zugeordnet.

    Es gibt Staaten, da wird es aus den großen Steuertopf der Allgemeinheit bezahlt, in anderen wird es in Abhängigkeit des erworbenen und wirtschafteten Entgeltes in einem Land als Beitrag zu einer Sozialkasse erhoben. Darin kann man bereits ersehen, wie verschieden die nationalen Länder die Sozialsicherungssysteme finanzieren.
    In der EU ist man jedoch einig, das Sozialleistungen Ländersache ist. Die Pflegeversicherung ist eine Sozialleistung nach dem SGB XI. Und deutsche Sozialleistungen stehen nur den Bürgern in Deutschland zu. So handhaben es alle Staaten in Rahmen ihrer Gesetze. Warum also, sollte Deutschland anders agieren? Als die SG-Bücher entstanden, gab es sogar mal eine Irritation, da es nach dem alten übernommen BSHG es sozialleistungsberechtigte Familienmitglieder in Rumänien gab - was aber höchstrichterlich und entschieden entgegen sprachen, da es nicht mit unserem Grundgesetz konform war. Sozialleistungen werden nur in Deutschland lebenden Bürgern bezahlt.

    Ändert ein Beitragszahler der Sozialsicherungssysteme sein Wohnsitz ins Ausland, setzen die Leistungen aus, da ein anderer Staat für die entsprechenden Sozialleistungen verantwortlich ist.
    Wenn es im anderem Staat keine vergleichbaren Leistungen gibt... dann hat er wohl sich den falschen 1. Wohnsitz ausgesucht und nicht an alles gedacht - was für ihn wichtig ist.

    Ebenso könntest du ja auch sagen, jemand der nun im Ausland lebt, ist auch nicht mehr bei uns Einkommensteuerpflichtig (Renten sind ebenso Steuerpflichtig), da er keine Leistungen aus dem SGB XII beziehen kann usw.

    Man sollte, wenn man sich Rosinen heraus pickt... das gesamte Sozialsystem dann schon verulken!

    Gruß
    rollispeedy

    🥺 🥺 🥺
  • rollispeedy hat geschrieben:
    In der EU ist man jedoch einig, das Sozialleistungen Ländersache ist. 🥺 🥺 🥺


    Das kann so nicht ganz stimmen, wenn man sich mal die Urteile des EuGH genau anschaut.
  • Nun, was meine Meinungen zu Sozialleistungen sind habe ich bereits gesagt...

    Aber nach all dem Gekritzel & Getippe hier, hätte der Threadstelle sich das EuGH C-562/10 Urteil sich mal angesehen, werden bereits Pflegeleistungskosten und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung auch im Ausland übernommen. Zwar hat der Richter Einschränkungen dazu erläutert.. aber es werden welche gezahlt.
    Also braucht man nun noch eine Petition ....?

    Gruß
    rollispeedy