Petition - Pflege im EU-Ausland

Guten Tag,

Ich habe mich mit dem Thema Pflege im EU-Ausland beschäftigt.
Viele hier sind Rentner, also auch solche mit Erwerbsminderung, sehen einen Grund, in das EU-Ausland auszuwandern. Oft geschieht dieses unter den Aspekt der Gesundheit. Aber auch wenn man noch nicht Rentner ist sollte man sich vorab mit dem Thema auseinandersetzen, denn es kann jeden treffen. Das man zu einem Pflegefall wird. Dann stehen diese Menschen oft vor dem Problem, wieder nach Deutschland zurück kehren zu müssen.

Der Grund ist dabei das Deutsche Recht, nachdem Pflegesachleistungen nicht in das EU-Ausland gezahlt werden. Pflege gehört zu solcher Sachleistung. Da pflegebedürftige Menschen nach der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) als "Menschen mit Behinderung" zählen, sind wir der Meinung, dass damit gegen die UN-BRK verstoßen wird.

Deshalb haben wir für euch eine Petition eingerichtet, nicht nur für Rentner und Erwerbsgeminderte. Es ist wichtig für jeden später abgesichert zu sein, auch wenn man jetzt vielleicht noch nicht daran denkt. Doch lieber jetzt etwas tun bevor es zu spät ist. https://www.change.org/p/pflegeversicherung-auch-deutsche-im-eu-ausland-haben-ein-recht-auf-pflege?utm_source=embedded_petition_view . Ihr könnt euch gerne nochmal alles durchlesen und bitte unterschreiben. Jede Stimme zählt. Vielleicht noch ein Kommentar da lassen. Das wäre super, es ist wichtig im Alter für jeden.

Du kannst auch gerne die Petition teilen. Denn jeder sollte das Recht haben seinen Ort Frei zu wählen, dieses ist auch im Artikel Art. 18c UN-BRK zu finden.

Vielen Dank

EU-Schwerbehinderung

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Antworten

  • Wie wäre es mit der richtigen Rubrik?
    Ich unterschreibe nicht, alles muß auch Grenzen haben.
    Gruß Hippy
  • Hallo sei gegrüsst,

    ich kann dein Ansinnen gut nachvollziehen!
    Aber wie du in deinem Text bereits geschrieben hast, sind diese Leistungen "nur" für hier in Deutschland lebende pflegebedürftige Personen diese Art von Leistungen aus der Pflegekasse zu bezahlen.

    Und wenn man es sich richtig überlegt, ist das auch gut so!
    Das deutsche Sozialrecht soll in erster Linie den Menschen helfen die in Deutschland leben. Und damit rede ich von allen Menschen die in Deutschland leben, unabhängig welcher Nationalität sie angehören!!!!!
    Ich denke, damit kommt die Bundesrepublik Deutschland allen Menschenrechten und UN - Konventionen auf dem eigenem Staatsgebiet nach.

    Wenn sich nun eine Person dazu entscheidet, nicht mehr hier leben zu wollen, hat sie weiterhin das Recht sich überall auf dieser Welt niederzulassen. Der freie Wille ist da nicht ausgebremst. Und in anderen Staaten gibt es ebenso Sozialleistungen, dass diese nicht immer identisch sind mit unseren, das liegt nicht an der Bundesrepublik Deutschland.
    Die soziale Versorgung von Menschen beschränkt sich ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland und der hier lebenden Bürger.

    Selbst das "Schwerbehindertenrecht" bezieht sich nur auf hier lebende Menschen. Eine Anerkennung als schwer behinderter Mensch nach dem deutschen Rechtssystem findet erst nach sechs Monaten bestehen der gesundheitlichen Einschränkung statt. Die Person muss hier in Deutschland ihren ständigen Aufenthalt oder einen vergleichbaren Aufenthaltsstatus haben um die Rechte nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) in Anspruch nehmen zu können.

    Sozialleistungen werden nach den hier geltenden Lebenskostenaufwendungen (statistischer Warenkorb) berechnet. Demzufolge werden Sozialleistungen erst gegenüber den Bundessozialkassen gerechtfertigt.
    Warum sollte ein Bürger im Ausland von Steuerzahlern der BRD finanziert werden, wenn er nicht hier lebt und die Kosten zu bestreiten hat ??? Da alle Sozialleistungen nach dem hier errechneten statistischen Warenkorb berechnet werden, kann man diese nicht auf alle Länder vergleichen. Man kann sich nicht nur die Rosinen heraus picken, wenn man den Gedanken hat, im Ausland leben zu wollen.

    Nein, die Petition ist nicht fair zu den hier lebenden & arbeitenden Menschen, die in das Sozialsystem der BRD, einzahlen.
    Dafür ist der Staatsgebiet eben begrenzt, wo eben diese Regeln bestehen. Wer einen anderen Staat vorzieht, muss eben auch mit anderen Regeln und dort geltenden Umständen leben. Das steht jedem frei.
    Aber warum sollte ein Bürger der Bundesrepublik (Sozialkosteneinzahler) hier für Aufwendungen eines anderen Bürgers im Ausland mit anderen Sozialsystemen oder ohne soziale Systeme aufkommen???
    Wenn sich ein anderer Staat sich für andere Sozialsysteme entscheidet, steht die Bundesrepublik und deren Bürger doch dafür nicht ein. Unsere Sozialleistungen sind auf die hier lebenden Bürger abgestimmt und nicht auf die im Ausland lebenden Menschen. Das bei uns auch nicht alles zu 100% stimmt, wissen wir alle - aber im Ausland möchte man wohl auf manche Sozialleistungen dann wohl doch gerne zurückgreifen - da sie dort nicht bestehen.
    Nicht ohne Grund möchten viele Menschen in Deutschland leben und arbeiten - aber wer a sagt muss auch b ertragen.

    Gruß
    rollispeedy

    PS : Deine Petition solltest du an den Staat stellen, in dem du die Leistungen einfordern möchtest - das Land, in dem Du lebst. Die Sozialkassen der Bundesrepublik sind nicht verantwortlich für im Ausland lebende Pflegefälle sondern nur für hier lebenden Menschen!

  • Hallo,

    das sehe ich etwas anders, denn ein im EU-Ausland lebender Rentner zahlt trotzdem seine Sozialabgaben in Deutschland, so auch in die Pflegeversicherung. Hat sogar in seinem Leben in Deutschland gearbeitet, dort Steuern und Sozialabgaben geleistet. Warum soll man ihm dann in einem "Vereinten Europa" das Recht auf Pflege verwehren?

    Zumal, wenn wir hier um Menschenrechte für Behinderte Menschen (und pflegebedürftige Menschen sind schon nach deutschem Sozialrecht Menschen mit Behinderung) reden.

    Da ist es doch nur fair, wenn man ihm die Leistungen gibt, für die er auch jahrelang eingezahlt hat.
    Ich werde die Petition unterzeichnen.

    Grüße
    Hubertus
  • Hallo Hubertus,
    die Ausgaben für die Pflege eines Rentner\in oder Behinderten Menschen müssen überprüfbar bleiben. Das geht meiner Meinung nach am besten in dem Land wo sie gewährt werden. Der bürokratische Aufwand wäre viel zu hoch wenn zum Beispiel der MDK zur Feststellung eines Pflege Grades durch ganz Europa reisen müsste. Die haben zur Zeit mit den neu Begutachtungen in Deutschland genug zu tun.
    Und Menschenrechte beziehen sich auf die ganze Welt. Somit werde ich diese Petition nicht unterschreiben weil sie mir zu Praxis fern ist. Es kann mir keiner die Garantie geben, das die Gelder, für das Verwendung finden für die sie gedacht sind. Mit freundlichen Grüßen
  • Voltinnes747 hat geschrieben:
    Der bürokratische Aufwand wäre viel zu hoch wenn zum Beispiel der MDK zur Feststellung eines Pflege Grades durch ganz Europa reisen müsste.


    Das braucht de MDK noch nicht einmal, denn dafür gibt es bereits Regelungen.
    Die Pflegekassen sind so gut organisiert, dass Gutachter Vorort beauftragt werden. Das ist heutzutage bereits Standard.
  • Aha, die Pflegekassen z.B. in Griechenland haben den gleichen Standard wie in der BRD?
    Das muß ich mir auf der Zunge zergehen lassen solchen einen Unsinn!. 🥺
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Aha, die Pflegekassen z.B. in Griechenland haben den gleichen Standard wie in der BRD?
    Das muß ich mir auf der Zunge zergehen lassen solchen einen Unsinn!. 🥺
    Hippy


    Was hat die griechische Pflegekasse mit der deutschen Pflegeversicherung zu tun?
    Und was die Pflegeheime in Griechenland angeht, sind einige deutschen Standards überlegen.

  • Hallo "Hubertus" 😉

    es steht jedem frei, diese Petition zu unterschreiben - dafür ist es ja eine Petition.

    Nur eines sollte man dann auch mal sehen, der Mindestlohn in Deutschland liegt bei 8,84€/Stunde - in Spanien bei 4,29€/Stunde.

    Ein "Wohlfahrtsstaat" kostet dem Land, der ein solches hat, eine Menge an Steuern.
    Wir in Deutschland haben eine Sozial-Steuerlast von ca. 15% (+ Soli), Dänemark ca. 22%, Schweden bei ca. 22%, Spanien zwischen 1% bis 30% (abhängig vom Einkommenart)

    Bei der Einkommensteuer:
    Hier liegt Deutschland zwischen 14% - 45% (abhängig der Steuerbelastungsgrenzen), Dänemark bis zu 55,7, Schweden zwischen 29,19% bis 60,15%, Spanien 48%

    Umsatzsteuersätze:
    Deutschland: 19% / 7% ; Dänemark: 25%, Schweden 25% /12% und 6%, Spanien 21%

    Bei allen zu entrichtenden Steuern, obliegt es doch jeden Staat selbst, wie er seine Steuermittel einsetzt!

    Es bezahlt keiner den Mindestlohn, Mehrwertsteuersatz Einkommensteuer nach deutschen Recht im Ausland (Gebot der doppelten Besteuerung in der EU), sondern nach den dort geltenden Regeln.
    Im Gegensatz können hier zu entrichtende Einkommen-Steuern, selbst steuerpflichtige Rentner die im Ausland leben, mit allen pauschalierten Sätzen in Anrechnung gebracht werden - obwohl nicht der gleiche Lebensaufwand zu einem hier arbeitenden Bürgers gleichzusetzen ist.

    Also ist man bestraft, wenn man hier in Deutschland lebt, arbeitet und in das deutsche Sozialsystem einbezahlen muss?
    Warum muss ein Bundesbürger für Sozialleistungen aus der Solidarkasse, die nach "deutschen Standarts" errechnet und an hier lebende Bürger als Leistung zustehen, für jemanden im Ausland aufkommen der zu weniger Standard Zahlungen im Vergleich verpflichtet ist, aufkommen???

    Niemand ist gezwungen in Deutschland zu arbeiten und somit nach deutschen Regeln in die deutschen Sozialsysteme einzuzahlen und um ggf. auch daraus Leistungen zu beziehen. Man hat sich zu einer Solidargemeinschaft bekannt, die Leistungen der hier lebenden Menschen gewährt, wo Leistungen nach den hier geltenden Standards berechnet wurden , einzuzahlen.
    Das Deutsche Recht und dieser Wohlfahrtsstaat (Sozialsicherungssysteme) der BRD ist nur auf die hier lebenden Menschen, im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, anwendbar.

    Man entscheidet sich nicht "nur" für die günstigen Lebenshaltungskosten in einem anderem Land, sondern man entscheidet sich auch für ein anderes Sozialsysteme (politische Rechtssysteme & Ordnungen usw.), wenn man wo anders leben möchte.
    Legst du denn auch den Maßstab der "Gleichberechtigung, Grundsicherung, Teilhabe, Barrierefreiheit" dort an, welches du nach deutschen Recht in Deutschland hast???

    Bitte nicht immer nur die Rosinen herauspicken aus einem Sozialstaat, das ist unsolidarisch und es entspricht nicht den Gepflogenheiten eines Sozialstaates und es entspricht auch nicht den Prinzip der Solidargemeinschaft der Sozialkassen!

    Die Organisation der Sozialensicherungssysteme ist und bleibt die Hoheit eines jeden Staates selbst und bezieht sich nur auf deren Grenzen (sofern keine Abkommen bestehen, wo gleichwertige Sozialsicherungssysteme gegengerechnet oder aufgerechnet werden können)!
    Das Sozialsicherungssystem "Pflegeversicherung" bezieht sich in erster Linie auf Menschen die im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland leben und sol das Leben der Menschen in Deutschland sichern.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Das Sozialsicherungssystem "Pflegeversicherung" bezieht sich in erster Linie auf Menschen die im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland leben und sol das Leben der Menschen in Deutschland sichern.

    Gruß
    rollispeedy 🥺


    Hi,

    diese Aussage ist Auslegungssache. Pflegegelder werden auch ins EU-Ausland gezahlt, warum dann nicht auch die Sachleistungen? Zudem gibt es immer noch Menschenrechte und denen haben sich alle EU-Staaten verpflichtet.

    Und warum soll jemand, der ins deutsche Sozialsystem eingezahlt hat (als Rentner auch immer noch tut) im EU-Ausland schlechter gestellt werden? Spalten wir damit nicht die Menschen mit Behinderung?

    LG
    Hubertus
  • Hubertus2014 hat geschrieben:

    Hi,

    diese Aussage ist Auslegungssache. Pflegegelder werden auch ins EU-Ausland gezahlt, warum dann nicht auch die Sachleistungen? Zudem gibt es immer noch Menschenrechte und denen haben sich alle EU-Staaten verpflichtet.

    Und warum soll jemand, der ins deutsche Sozialsystem eingezahlt hat (als Rentner auch immer noch tut) im EU-Ausland schlechter gestellt werden? Spalten wir damit nicht die Menschen mit Behinderung?

    LG
    Hubertus


    So soo... Auslegungssache 😉

    Mal einen Schwank in die Realität:
    Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei einem Aufenthalt im Ausland.
    Das bedeutet, dass die Ansprüche aus der Pflegeversicherung bei einem Auslandsaufenthalt zwar unverändert bleiben, aber für die Zeit des Auslandsaufenthalts nicht erbracht werden.

    Aber, keine Regel ohne Ausnahme:
    Einige Leistungen der Pflegeversicherung werden unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland und im Urlaub erbracht:
    Das Pflegegeld wird dauerhaft auch im Ausland gezahlt, wenn der Pflegebedürftige sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält.

    Bei Aufenthalt in anderen Ländern wird bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr das Pflegegeld weiter gezahlt.
    Das bedeutet, dass Pflegegeld auch im Urlaub weiter gezahlt wird, egal wo der Urlaubsort ist.

    Sachleistungen werden bei einem Aufenthalt im Ausland nicht erbracht.
    Ausnahme: Bei vorübergehendem Aufenthalt von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr, und wenn die Pflegekraft, die ansonsten die Pflegesachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen während des Auslandsaufenthaltes begleitet.
    Das dürfte bedeuten, dass der Mitarbeiter des Pflegedienstes, der die Sachleistung erbringt, den Pflegebedürftigen begleitet. In diesem Fall wird die Sachleistung, also die Leistungen an den Pflegedienst, weiter gezahlt.
    Auch die Leistungen der Verhinderungspflege werden im Ausland nicht gezahlt, da sie nicht Leistungen des Pflegedienstes ersetzen.
    Pflegehilfsmittel werden im Ausland nicht bezahlt.
    Das bedeutet auch, dass Reparaturen an Hilfsmitteln (z.B. Pflege-/Dusch-Rollstuhl/Rollator ) nicht bezahlt werden. Im Ausland sind dieses ggf. auch Leistungen der Krankenkassen.

    Ich denke, unser Verständnis von Solidargemeinschaft beschränkt sich auf Menschen die auch in der BRD leben.
    Wenn jemand sich zu einem anderem Lebensumfeld im Ausland entscheidet, dann entscheidet er sich auch zu anderen rechtsstaatlichen und politischen Sozialsystemen.
    In Deutschland lebende Menschen haben nun mal entschieden, das Sozialleistungen nur an hier lebende Bürger gelten sollen.

    Und wenn da nun mal jemand denkt, das entscheiden ja nur die Politiker, der irrt!
    Am Ende entscheiden es die Wähler, die Sozialversicherungssysteme (Mitwirkung von gewählten Mitgliedern in der Selbstverwaltungen - Subsidiaritätsprinzip in den Körperschaften wie z.B. Krankenkassen, Rentenkassen, Pflegekassen usw.)
    Das sind Menschen wie du und ich... (In diesen Gremien sind ca. 50.000 Menschen bei den Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, usw. insgesamt vertreten) ... die alle werden bestimmt sich nicht in den gesetzlichen Prozessen geirrt haben. (Mitbestimmungsrechte in den Selbstverwaltungen durch die Gremium-Versammlungen).. bei ihren Ausführungen.

    Und ich denke auch, das Leben in Deutschland muss gewährleistet werden, was jemand im Ausland macht, geht mich nichts an und ich selber bin auch nicht bereit, das Leben eines anderen im Ausland zu finanzieren.

    Der Beitrag in die Solidarkasse der Pflegeversicherung entspricht nicht dem Betrag, den man als Leistungsberechtigter beziehen würde.
    Wer nach deutschen Werten sein Geld verdienen möchte und bekommt, der hat eben auch seinen Beitrag an die Solidargemeinschaftskasse in Deutschland zu entrichten.

    Es ist ein geben und nehmen.

    Gruß
    rollispeedy 😉
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  • Hubertus2014 hat geschrieben:
    Hippy hat geschrieben:
    Aha, die Pflegekassen z.B. in Griechenland haben den gleichen Standard wie in der BRD?
    Das muß ich mir auf der Zunge zergehen lassen solchen einen Unsinn!. 🥺
    Hippy


    Was hat die griechische Pflegekasse mit der deutschen Pflegeversicherung zu tun?
    Und was die Pflegeheime in Griechenland angeht, sind einige deutschen Standards überlegen.


    Du hast doch behauptet:
    "Die Pflegekassen sind so gut organisiert, dass Gutachter Vorort beauftragt werden. Das ist heutzutage bereits Standard. "
    nicht ich!
    Hippy
  • Hubertus2014 hat geschrieben:
    Und warum soll jemand, der ins deutsche Sozialsystem eingezahlt hat (als Rentner auch immer noch tut) im EU-Ausland schlechter gestellt werden? Spalten wir damit nicht die Menschen mit Behinderung?

    LG
    Hubertus


    Du meinst doch jetzt nicht etwa nach dem Motto " einmal in das deutsche Sozialsystem eingezahlt und immer davon profitiert" in jedem Winkel der EU?
    Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Hubertus2014 hat geschrieben:
    Und warum soll jemand, der ins deutsche Sozialsystem eingezahlt hat (als Rentner auch immer noch tut) im EU-Ausland schlechter gestellt werden? Spalten wir damit nicht die Menschen mit Behinderung?

    LG
    Hubertus


    Du meinst doch jetzt nicht etwa nach dem Motto " einmal in das deutsche Sozialsystem eingezahlt und immer davon profitiert" in jedem Winkel der EU?
    Hippy


    Ne, ich rede von aktiven Zahlern.

    Außerdem ist das vom Staat eine Milchmädchenrechnung. Dadurch da viele im EU-Ausland, trotz einzahlen in die PV, eben keine Sachleistungen erhalten, kehren sie dem Ausland den Rücken und liegen somit dem Gesundheitssystem in DE noch mehr auf der Tasche, denn plötzlich darf das deutsche Gesundheitssystem auch die Medikamente zahlen, die sonst der andere EU-Staat hätte zahlen müssen.



  • Hubertus2014 hat geschrieben:
    Ne, ich rede von aktiven Zahlern.

    Außerdem ist das vom Staat eine Milchmädchenrechnung. Dadurch da viele im EU-Ausland, trotz einzahlen in die PV, eben keine Sachleistungen erhalten, kehren sie dem Ausland den Rücken und liegen somit dem Gesundheitssystem in DE noch mehr auf der Tasche, denn plötzlich darf das deutsche Gesundheitssystem auch die Medikamente zahlen, die sonst der andere EU-Staat hätte zahlen müssen.





    Ich glaube, du verstehst nicht, wie das Gesundheitssystem im Ausland funktioniert!
    Du musst eine Auslandskrankenversicherung bei deiner Krankenkasse abschließen. Ein ausländische Krankenversicherung tritt hier nur als Kooperierende Krankenkasse hierzu auf. Oder willst du alles bar im Ausland bezahlen und in Deutschland bei der KK einreichen?? 🥺
    Das kann recht Teuer werden bei Krankenhausaufenthalten!
    Und Krankheitskosten zahlt kein Staat, diese Kosten werden von der Gemeinschaft der Krankenkassenmitglieder bezahlt. Das Prinzip wird sogar in allen Ländern so praktiziert. Okay, in KUBA und China und vergleichbare politische Ländersysteme nicht....
    Hier bei uns funktioniert das mit Sozialhilfeemfänger so, das diese vom Sozialamt gesagt bekommen, das sie eine KK sich aussuchen sollen, wenn sie das nicht tun, muss die AOK diese Kunden aufnehmen. Krankenkassen bekommen dann eine Finanziellen Ausgleich vom Staat.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:

    Ich glaube, du verstehst nicht, wie das Gesundheitssystem im Ausland funktioniert!
    Du musst eine Auslandskrankenversicherung bei deiner Krankenkasse abschließen. Ein ausländische Krankenversicherung tritt hier nur als Kooperierende Krankenkasse hierzu auf. Oder willst du alles bar im Ausland bezahlen und in Deutschland bei der KK einreichen?? 🥺
    Das kann recht Teuer werden bei Krankenhausaufenthalten!
    Und Krankheitskosten zahlt kein Staat, diese Kosten werden von der Gemeinschaft der Krankenkassenmitglieder bezahlt. Das Prinzip wird sogar in allen Ländern so praktiziert. Okay, in KUBA und China und vergleichbare politische Ländersysteme nicht....
    Hier bei uns funktioniert das mit Sozialhilfeemfänger so, das diese vom Sozialamt gesagt bekommen, das sie eine KK sich aussuchen sollen, wenn sie das nicht tun, muss die AOK diese Kunden aufnehmen. Krankenkassen bekommen dann eine Finanziellen Ausgleich vom Staat.

    Gruß
    rollispeedy


    Rollispeed, ich verstehe das System sogar sehr gut, nur frage ich mich gerade, was KUBA und CHINA mit der EU zu tun hat.

    Sobald jemand in das EU-Ausland auswandert (als Rentner) bezahlt dieser weiterhin in die deutsche Krankenkasse und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus, mit deren Hilfe man sich im entsprechenden Land bei der regionalen Krankenversicherung, versichern kann. Der "Ziel EU-Staat" erhält dann von der Krankenversicherung einen anteiligen Betrag. Die deutsche Krankenversicherungskarte behält man und bekommt vom "Ziel EU-Land" zusätzlich eine landesspezifische KV-Karte. Jedoch bleibt der Beitrag zur Pflegeversicherung komplett in Deutschland und genau da fängt der Punkt an, in dem es in der Petition geht.

    Hat also NICHTS mit Sozialhilfeempfänger oder einen NICHT-EU-STAAT zu tun.

    Gruß
    Hubertus
  • Hubertus2014 hat geschrieben:
    "....
    Rollispeed, ich verstehe das System sogar sehr gut, nur frage ich mich gerade, was KUBA und CHINA mit der EU zu tun hat.
    ...."
    Gruß
    Hubertus


    Die angeführten Länder wie KUBA und China soll verdeutlichen, das in diesen Ländern es die Staatskasse die Gesundheitskosten tragen.. 🥺

    Andere Länder, wie auch die EU-Staaten, rechnen untereinander die Gesundheitskosten von Krankenkasse zur Krankenkasse ab.
    Da bezahlt kein anderer Staat dir deine Krankheitskosten.

    Über deine kooperierenden ausländischen Krankenversicherung werden die Gesundheitskosten mit deiner deutschen Krankenkasse abgerechnet, solange du ein deutscher Staatsbürger bist.
    Daher brauchst du ja auch eine Auslandsversicherung deiner KK. Oder meinst du etwa, wer in ein System nicht eingezahlt hat, hat ein Anspruch daraus, wenn man nicht ein Bürger diesen Staates ist???
    Die Solidargemeinschaft einer Krankenkasse, die Versicherten einer Krankenkasse, tragen die Krankheitskosten eines Mitgliedes. Bei ausländischen Krankenkassen holt sich die ausländische Krankenkasse sich Sinngemäß das Geld von deiner deutschen Krankenkasse zurück. Nix mit " in anderen Staaten bezahlt der Staat deine Krankheitskosten"

    (in welcher Welt lebst du denn??? ...)

    Und das mit der Pflegeversicherung habe ich bereits ausführlich erklärt.
    Wenn du damit nicht einverstanden bist, das die Pflegeversicherung eine Versorgung nur im Deutschen Staatsgebiet sicher stellen soll dann hast du dich für den falschen Sozialstaat entschieden wo du in die Sozialversicherungssysteme als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bürger eingezahlt hast.
    Die Leistungen die man aus der PV bezieht, sind nach dem deutschen Warenkorb (sinngemäß) errechnet worden und die Beiträge zur PV sind daraus errechnet worden.
    Die PV soll in Deutschland lebenden Bürgern die Pflege erleichtern. Als Deutscher Staatsbürger und/oder der nach deutschen Recht hier Geld nach unseren Grundwerten verdient hat, beteiligt sich in den Sozialsicherungssystemen der Solidargemeinschaften.

    Eine solche Absicherung findest du z.B. nicht in Italien (EU) oder USA, wo doch alle Lebenserhaltungskosten so niedrig sind.
    Aber dann hätte man die Beiträge anders berechnen müssen und das geht leider nicht. Du kannst niemanden verpflichten, wenn er nach deutschem Recht Rentner ist, wo anders zu leben. Also geht man nach dem deutschen Warenkorb, für die hier zu bezahlenden Kosten einer Pflege.
    Und da es eine Solidarkasse ist, warum soll ein anderer Beitragszahler für höherwertigere Leistungen nach deutschem Recht oder nach deutschen Arbeitsentgelten jemanden Pflegegelder zugestehen, der diese in diesem Umfang nicht benötigt???

    Als deutscher Staatsbürger oder jemand der nach unseren Grundwerten hier sein Geld verdient hat, hast du dich nun mal verpflichtet, dich am deutschen Sozialsystemen und in der Solidargemeinschaft dich zu beteiligen und deinen Obolus zu entrichten.


    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Hubertus2014 hat geschrieben:
    "....
    Rollispeed, ich verstehe das System sogar sehr gut, nur frage ich mich gerade, was KUBA und CHINA mit der EU zu tun hat.
    ...."
    Gruß
    Hubertus


    Die angeführten Länder wie KUBA und China soll verdeutlichen, das in diesen Ländern es die Staatskasse die Gesundheitskosten tragen.. 🥺

    Andere Länder, wie auch die EU-Staaten, rechnen untereinander die Gesundheitskosten von Krankenkasse zur Krankenkasse ab.
    Da bezahlt kein anderer Staat dir deine Krankheitskosten.

    Über deine kooperierenden ausländischen Krankenversicherung werden die Gesundheitskosten mit deiner deutschen Krankenkasse abgerechnet, solange du ein deutscher Staatsbürger bist.
    Daher brauchst du ja auch eine Auslandsversicherung deiner KK. Oder meinst du etwa, wer in ein System nicht eingezahlt hat, hat ein Anspruch daraus, wenn man nicht ein Bürger diesen Staates ist???
    Die Solidargemeinschaft einer Krankenkasse, die Versicherten einer Krankenkasse, tragen die Krankheitskosten eines Mitgliedes. Bei ausländischen Krankenkassen holt sich die ausländische Krankenkasse sich Sinngemäß das Geld von deiner deutschen Krankenkasse zurück. Nix mit " in anderen Staaten bezahlt der Staat deine Krankheitskosten"

    (in welcher Welt lebst du denn??? ...)

    Und das mit der Pflegeversicherung habe ich bereits ausführlich erklärt.
    Wenn du damit nicht einverstanden bist, das die Pflegeversicherung eine Versorgung nur im Deutschen Staatsgebiet sicher stellen soll dann hast du dich für den falschen Sozialstaat entschieden wo du in die Sozialversicherungssysteme als Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bürger eingezahlt hast.
    Die Leistungen die man aus der PV bezieht, sind nach dem deutschen Warenkorb (sinngemäß) errechnet worden und die Beiträge zur PV sind daraus errechnet worden.
    Die PV soll in Deutschland lebenden Bürgern die Pflege erleichtern. Als Deutscher Staatsbürger und/oder der nach deutschen Recht hier Geld nach unseren Grundwerten verdient hat, beteiligt sich in den Sozialsicherungssystemen der Solidargemeinschaften.

    Eine solche Absicherung findest du z.B. nicht in Italien (EU) oder USA, wo doch alle Lebenserhaltungskosten so niedrig sind.
    Aber dann hätte man die Beiträge anders berechnen müssen und das geht leider nicht. Du kannst niemanden verpflichten, wenn er nach deutschem Recht Rentner ist, wo anders zu leben. Also geht man nach dem deutschen Warenkorb, für die hier zu bezahlenden Kosten einer Pflege.
    Und da es eine Solidarkasse ist, warum soll ein anderer Beitragszahler für höherwertigere Leistungen nach deutschem Recht oder nach deutschen Arbeitsentgelten jemanden Pflegegelder zugestehen, der diese in diesem Umfang nicht benötigt???

    Als deutscher Staatsbürger oder jemand der nach unseren Grundwerten hier sein Geld verdient hat, hast du dich nun mal verpflichtet, dich am deutschen Sozialsystemen und in der Solidargemeinschaft dich zu beteiligen und deinen Obolus zu entrichten.


    Gruß
    rollispeedy


    Hallo rollispeedy,

    da ich selber viele Menschen kenne, die schon seit Jahren im EU-Ausland leben, denke ich mal, dass diese Menschen auch wissen, wie das mit der KK funktioniert. Zumindest ist Deine Darstellung so nicht ganz richtig. Erklärt habe ich alles dazu.

    Ebenso habe ich erklärt, dass wir hier von Menschen reden die, trotz lebend im EU-Ausland, ihren Obolus, inklusive Steuern in Deutschland weiterhin zahlen. Darum bleibt es weiterhin unverständlich warum Leistungen (teilweise) verweigert werden, für die man nun mal zahlt .... Wir reden immerhin von einem vereinten Europa.

    Alles Andere ist ausführlich erklärt.

    Dir ein schönes Wochenende
    Gruß
    Hubertus

  • Hallo Hubertus,
    es besteht keine Notwendigkeit den Beitrag unmittelbar zuvor zu zitieren, der ist für jeden in direkten Zusammenhang zu bringen ohne zu scrollen etc.
    Zum Thema:
    Du möchtest oder kannst offenbar nicht erkenn auf was der User rollispeedy hinaus will, seis drum, ich erkenne sehr gut was er meint und teile auch die Meinung.
    Einen Konsenz werden wir sicher nicht finden.
    Gruß Hippy
  • OOOh-Jeee Hubertus,

    ich will es mal Versuchen es ganz einfach Auszudrücken.

    Jeder der im wirtschaftlichen Raum der BRD ein Einkommen bezieht, hat "für die Bürger die in der BRD leben" ein Obolus in die PV zu zahlen. Dazu zählen alle Arten von Einkommen auf die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
    Die PV ist nur an Bürger zu gewähren, die ihr Lebensmittelpunkt und ihr Lebensaufenthalt in der BRD haben.

    Es werden nur Sozialleistungen aus der Solidarkassen nach dem SGB V, VI oder VII ins Ausland gezahlt. Das sind Sozialleistungen die auf einen Solidarvertrag zwischen den Generationen aufbauen (Generationsvertrag).
    Was bei den PV nicht der Fall ist, hier zahlen alle Bürger ein.
    Da Renten wiederum ein Einkommen aus den Wirtschaftsraum der BRD darstellen, sind hiervon wiederum Sozialbeiträge in die Solidarkassen, nach den Sozialgesetzen, zu entrichten.
    Das macht eben ein Sozialstaat, wie es die Bundesrepublik ist, aus.

    Unser Sozialstaat hat aber nun einmal Abgrenzungen und das ist auch gut so. Sozialleistungen soll nur der beziehen bzw. bekommen, der in diesem Wirtschaftsraum der Bundesrepublik Deutschland auch lebt. Zu diesen Regelungen bekennt sich jeder, der hier sein Einkommen bezieht und auch lebt.

    Wenn du dich nun für ein ständigen Auslandsaufenthalt entscheidest, bist du kein Bürger mit dem Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der BRD. Also hast du kein Anrecht auf Sozialleistungen aus dem deutschen Sozialversicherungssystemen die für hier lebenden Bürger gelten.

    Aber ich möchte nicht wissen, wie viele "anrechtsberechtigte im Ausland" so schnell wie möglich sich auf das Deutsche Staatsgebiet begeben, um diese Sozialleistungen wieder zu bekommen. Oder doch einen "geldwerten Vorteil" im Ausland vorziehen. ...darüber lässt sich bestimmt ebenso lange philosophieren.

    Aber was hat das mit "Europa" zu tun... das frage ich da schon!
    In Europa gelten nicht überall die gleichen Sozialversicherungssysteme, selbst in der Bundesrepublik haben die Bundesländer und Stadtstaaten eigene Gesetze.
    Viele Europa Gesetze, Bundesgesetze müssen von den Landesregierungen auf ihr Bundesland ratifiziert werden. Im Bundesrat werden alle Gesetze Länderübergreifend miteinander als Bundesgesetz beschlossen bzw. für den Bundestag vorgelegt, so das sie in der Landesgesetzgebung Geltung haben können.

    Die Gesetzgebung ist liegt immer noch in der Hoheit der Mitgliedsstaaten! Es gibt viele EU-Verordnungen die andere Länder umgesetzt haben aber wir noch nicht. Das mal sooo am Rande!!!!

    Und was jemand unter Sozialkassen versteht... naja... da vergleich einmal USA und Deutschland in Sachen Pflichtversicherung in einer Krankenkasse! Es gibt verschiedene Ansichten von "Sozial-Moral" !
    Oder warum haben wir einen GdB - Ausweis und die Schweizer kennt sozusagen keinen Behindertenausweis!
    Es ist immer eine Sichtweise... was und wie Sozialpolitik ist oder man sie sieht. Daher, finde ich es gut, wie wir unsere Sozialleistungen regulieren!

    Gruß
    rollispeedy