Amt will Grundsicherung. Trotz Schüler bis Sommer 2017. Gefahr für die Berufsbildung/-findung (BBW)?

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Mein Sohn wird im Mai 19 Jahre alt.
Er besucht noch bis Sommer 2017 eine Schule für Köperbehinderte.
Letztes Jahr kam der Jobcenter (ich beziehe auf Grund der Pflege Hartz IV/SGB II) der Gemeinde auf die Idee ihn aus den SGB II Leistungen zu streichen (3 Tage bevor es Geld gab). Auf meine Frage wie das den funktionieren soll, damit hätte ich am 1. ein Minus von 42 Euro (1/2 Miete, 1/2 Heizkosten) auf dem Konto, sagte man uns wir sollen doch für ihn Grundsicherung beantragen, dann hätten wir wieder Geld. (Erpressung?)
Nach insgesamt 2 Monaten hat das Sozialgericht (Einstweilligerrechtsschutz) meinen Sohn vorläufig dem SGB II wieder zugeführt.
Anscheinend hat mein zuständiger Sachbearbeiter (als SGB II-Zuständiger) bei sich selber als SGB XII-Zuständiger (unsere Gemeind ist optional) einen Antrag gestellt um eine dauerhafte voll Erwerbsminderung von der Rentenversicherungsanstalt Bund überprüfen zu lassen. Und das ganze schon Monate vor seinem 18. Geburtstag.
Einen Tag vor seinem 18. teilte die RV Bund der Gemeinde mit mein Sohn sei (laut Gutachten REIN NACH AKTENLAGE) dauerhaft voll Erwerbsgemindert.
Das mein Sohn noch zur Schule geht und auf der Internetseite des Bundesministeriums f. Arbeit u. Soziales steht das behinderte die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Schul-/Berufsausbildung und/oder in einerm Eingangsverfahren der WfbM sich befinden, noch gar nicht als dauerhaft voll Erwerbsgemindert eingestuft werden können, weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, interessiert keinen.

Das Sozialgericht hat ihn aus der Grundsicherung wieder raus geholt weil die Akten die für das Gutachten heran gezogen wurden aus dem Jahre 2003 stammten und mein Sohn zu besagtem Zeitpunkt noch nicht mal 6 Jahre alt war.
Und weil ich zwei ärzliche Atteste vorgelgt hab in denen bestätigt wird das er über 3 Stunden am Tag arbeiten kann und einen Praktikumsbericht vom 1. Arbeitsmarkt.
Das Sozialgericht hat festgelegt das mein Sohn PERSÖNLICh überprüft werden müsse. Allerdings hat der Richter nicht gesagt wann.
So hat die Gemeinde (Jobcenter), letztes Jahr im Juli, einen neuen Antrag gestellt. Diesmal zu Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. (Die RV Bund sagt es war nicht der Jobcenter/SGB II sonder als SGB XII-Zuständiger. Was allerdings nicht möglich wäre.) Was vielleicht noch dazu zusagen wäre ist das in dem Antrag drin steht mein Sohn/ich wären die Antragsteller und es wird der anschein erweckt das mein Sohn nicht noch Schüler ist und auch nicht erwerbstätig.
Die RV Bund hat mir daraufhin eine Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht/ Einwilligungserklärung der Antragssteller/in zu geschickt + Befundberichtanforderungen für die zwei Ärzt. Telefonisch teilte ich der RV Bund mit das wir die Einwilligungserklärungen nicht unterschreiben können, da wir keine Antragssteller sind. Man sagte mir ich könne die Einwilligungserklärung weglassen und solle wenigstens die zwei Befundberichte abgeben.
In dem beiligendem Hinweisblatt für Ärzte zum Befundbericht steht:
"Ihr Patient hat einen Antrag auf Rente bzw Grundsicherunggestellt,... " und " Ihr Patient hat Sie ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden und ist ebenfalls mit der vollständigen Weitergabeder Ihnen vorliegenden Unterlagen von anderen Ärzten bzw. anderen Stellen einverstanden:"
Wie schon gesagt wir sind keine Antragssteller und ich bin auch nicht bereit eine Schweigepflichtsentbindung zu geben, da wenn man sich das ganze durchliest es ganz schnell klar wird, dass es nur auf eine dauerhafte volle Erwerbsminderung hinaus gehen kann, wenn man aufschreibt was mein Sohn alles nicht kann.
Persönlich begutachtet wird er nicht. Dort würde man aber sehen und erzählen können was er alles kann.

Inzwischen droht man uns mit Kürzungen der SGB II Leistungen, wegen mangelnder Mitwirkung.

Meine Fragen:
Darf man ihn , jetzt als Schüler trotzdem überprüfen? (Laut BMAS geht das ja noch nicht)
Mit Grundsicherung (dauerhaften vollen Erwerbsminderung) hat er doch keine Chance eine Berufsförderung anzutreten (BBW Oder Berufsschule), oder?
Was kann ich tun?

Ich habe mit gefühlten 1000 Leuten/Ämtern gesprochen. Keiner kann mir helfen. Sie sagen so einen Fall das da jemand raus will hatten Sie noch nicht.

Danke für Eure Geduld,
Eure Alexandra

Persönliches von meinem Sohn: Fast 19 Jahre, 100% aG, H, E-Rolli-Fahrer, geistig absolut Fit, ein Crack am Computer, Leicht Lese-Rechtschreib-Schwäche, Tetraplegie

Antworten

  • @MissChilali Hallo MissChilali,

    danke für deinen Post. Wie geht´s denn deinem Sohn inzwischen und wie habt ihr das Problem gelöst? Das ist sicher interessant für unsere Community.

    Viele Grüße

    Annemarie

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