AOK deckt den Nahbereich ab - was bedeutet das?

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Wozu ist die AOK verpflichtet? Beschränkt sich die Zuständigkeit der AOK bei der Bewilligung eines Hilfsmittels auf die Abdeckung des Nahbereichs? Ist die Aussage der AOK richtig, dass ich den Nahbereich verlasse, sobald ich einen PKW nutzen muss. Mit einem Faltrollstuhl mit Elektroantrieb kann ich mit dem PKW eigenständig einkaufen, Arztbesuche wahrnehmen, etc., d.g. am gesellshaftlichen / soziales Leben teilhaben. Ich habeein Faltrollstuhl, den ich auch gesundheitlichen Gründen manuell nicht bewegen kann, habe einen eletrischen Antrieb, keine Schiebehilfe beantragt. Bewilligt wurde ein E-Rollstuhl, den ich weder mit dem PKW mitnehmen kann noch hiesige öffentliche Verkehrsmittel erreiche und nutzen kann. Ist die AOK nicht verpflichtet, das zu gewährleisten? Wenn nicht die AOK, wer ist dann der Kostenträger?

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