Wohnungsgröße für Schwerbehinderte in München

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  • Pitjes
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    @annevich habe mich entschieden, auf dein Posting zu antworten, weil mir aufgefallen ist, dass meine Posts nicht richtig gelesen werden. Ich habe Niemandem in den Ämtern vorsätzlich und böswillig vorgeworfen, unwillig oder untätig zu sein. Aber ich bin jetzt seit 15 Jahren 1oo % schwerbehindert, mit Merkzeichen G , und habe dadurch einschlägige Erfahrungen gesammelt. Ich habe das aber absichtlich so geschrieben, weil ich der allgemein bestehenden Meinung etwas entgegensetzen möchte, auf den Ämtern würden Probleme gelöst. Wer ohne Kenntnisse seines Themas meint, einfach dort Hilfe zu bekommen, wird enttäuscht werden.

    Ferner ist es nicht richtig, bei einer vergleichbaren Behinderung keinen Anspruch auf eine größere Wohnung zu haben. Solche Küchen sind tief, und benötigen Platz, und im Sinne des Erhalts der Selbständigkeit in eigenen vier Wänden ist das forderbar. Im Rollstuhl ist Kochen eine gefährliche Sache. Aber wer meint es besser zu wissen, muss dann auch nicht hier fragen und Antworten mit selbst erlebten Erfahrungen als falsch und unfair abzustempeln.

    Sorgen sind wie Nudeln, man macht sich immer zuviel

    Gib Alles, bloß nicht auf!

  • Pitjes
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    @jenner

    ...und du entscheidest darüber-

    Was passt dir denn an meinen Erfahrungen nicht? Oder fühlst du dich etwa angegriffen?Wieso sonst solltest du dich bemühen, mich wegen meines Beitrags zu massregeln, und mir Konsequenzen anzudrohen -

    Ich ende mit einem Zitat von Dieter Nuhr:" Einfach mal

    Ne, das wäre wider der Netiquette.

    Liebe Grüße von Pitjes

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  • "Für ständig und nicht ständig im Rollstuhl fahrende Menschen (Singles) gilt für eine zwei-Zimmer-Wohnung NACH MÜNCHEN-MODELL die 65qm-Grenze."


    @Bellaitalia von einem münchen-modell habe ich noch nie gehört und gelesen, das ist interessant.


    vg jenner

  • Bellaitalia
    Bellaitalia ✭✭
    bearbeitet 4. Okt 2022, 12:02
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    Hallo Jenner, dies gilt nur für Menschen mit 100% aG, G, B.

    Da Menschen mit 100% und aG auf der gleichen Stufe sind wie Rollstuhlfahrer.


    Ich z.B. habe schwere Lähmungen, Polyneuropathie, Sichel- Klumpfüße, Arthrose, Arthritis. Bin im Dezember gestürzt wegen mangelndem Gleichgewicht (gehe auf den Fuß-Außenrändern) und habe mir die Schulter ausgekugelt. Drei Monate Wohnungsrollstuhl.

    Seit 2019 habe ich durch falsche orth. Versorgung eine schlimme Knochenhaut-Entzündung (vier Monate Wohnungsrollstuhl plus Krankenhaus-Aufenthalt) und muss über eine OP nachdenken.

    Und wegen meiner vielen Stürze in der Vergangenheit habe ich abgerissene Armsehnen, wie ich seit Neuestem weiß.

  • Wo wohnst Du?

  • ich suche selbst keine wohnung, fragte aus reinem interesse an dem thema.

  • Lena2
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    Liebe Helfende_Hand2022,

    könntest du mir/uns verraten, woher du diese Informationen hast? In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsgesetz beträgt der "angemessene Wohnraum" für Alleinstehende 50m² oder 2 Wohnräume, wobei ausdrücklich auch Wohnungen, die größer als 50m² sind, aber die 2-Wohnräume-Regelung erfüllen, ebenfalls als angemessen gelten.

    Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVWoBindR-0

    Ich bin juristischer Laie, und soweit ich weiß muss sich das Amt nicht unbedingt an die Vorschriften halten. Meine Erfahrung bestätigt eher die Richtigkeit deiner Angaben aus deinem Beitrag - sie sehen mir wesentlich praxisnäher aus. Daher würde ich mich riesig freuen, wenn du mir mitteilen könntest, wo ich die Info mit den 40m² für einen Ein-Personen-Haushalt in Bayern

    finden kann.

    Danke im Voraus,

    Elena

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 27. Feb 2023, 18:39
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    @Lena2

    Die Ämter haben die Vorgabe, IMMER i. S. d. Individualfalls zu prüfen und zu entscheiden!

    Somit kann dir auch eine von der Größenvorgabe nach oben abweichende Wohnung zugesprochen werden. Ich würde alle unterstützenden Unterlagen, Rezepte, Gutachten etc. sammeln.

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  • Hallo Lena2, ja, Du hast recht: die max. Wohnungsgröße beträgt 50qm.

    Habe nun die Stelle kontaktiert, die dieses Gesetz abgesegnet haben.

    Und sie gefragt, ob ein ärztl. Attest vom Wohnungsamt anerkannt wird, wenn man eine etwas größere Wohnung (55qm) benötigt, da wir ja auf keine Leiter steigen können und mehr Stellfläche für Möbel auf Augenhöhe brauchen.

    Außerdem habe ich z.B. Stoma-Material, Verbandsmaterial, viele Medikamente, aber eben auch einen Wohnungsrollstuhl (wenn ich mal wieder eine Verletzung habe), aber eben auch ein Ergometer zur Muskel-Erhaltung.


    Antwort: Es liegt am Ermessen des Wohnungsamtes, ob sie dies anerkennen. Toll, weil die Leute vom Amt von Schwerbehinderung sicher sehr viel Ahnung haben. Das hat für mich schon etwas von Willkür, oder wie halt der Beamte gerade so gelaunt ist. Und nachdem ich in der Vergangenheit mit denen sehr viel Ärger hatte, kann ich mir schon denken, wie das ausgeht bei meinem neuen Antrag. Kann ich mich gleich darauf einstellen, dass ich in Widerspruch gehen werde müssen. 🙄

  • Hallo Jenner, ich habe die Stelle kontaktiert, die für mich zuständig ist (Bayern).

    Und zwar dieses:

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

  • Leider habe ich in der Vergangenheit nicht sehr klug verhandelt.

    Nachdem ich es mit ca. Mitarbeitern (5 gegen eine) zu tun hatte, ist mir da leider der Geduldsfaden schon ordentlich gerissen.

    Und das haben die sich natürlich gemerkt, bzw. ist gespeichert.


    Ich bin mehrfachbehindert mit Wahnsinnschmerzen, habe deshalb die entsprechenden Probleme, und hatte bereits mehrere Nervenzusammenbrüche. Musste auch für den Pflegegrad 2 so wahnsinnig kämpfen (bin sogar am Sozialgericht gescheitert).


    Für alles muss man kämpfen, ja, aber woher die Kraft immer nehmen? Aber wehe, man wagt es, und wird ungehalten.

    Es ist halt ein ein ungleicher Kampf: Gesund gegen Schwerbehindert. Und irgendwer sitzt immer am längeren Hebel.


    Schönen Tag noch, muss mich fertig machen, zum Arzt.

    Krankenkasse hat auch gerade geschrieben, wegen Taxirechnungen.

    Kostet mich aber auch nur noch ein müdes Lächeln.

  • Pitjes
    Pitjes ✭✭✭
    bearbeitet 28. Feb 2023, 12:32
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    @Bellaitalia

    Ja, es ist schon speziell in Deutschland eine Zumutung, die überhaupt nicht nötig sein müsste. In den Niederlanden hat man einen völlig anderen Umgang damit.

    Aber ich habe häufig das Gefühl, da wird um deren eigenes Geld geschachert. Echt schade. Aber dass du vor dem SG verloren hast, muss wohl an deinem Anwalt gelegen haben, denn nach meinen Erfahrungen wird dort in überwiegender Mehrheit zu Gunsten der KlägerINNEN beschlossen.

    Wie Dem auch sei, wünsche ich dir weiterhin viel Kraft und gutes Gelingen!

    Könnte die neue Wohngeldverordnung kein Potential haben für dich?

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  • Liebe Community,

    in diesem Thread gab es einige Beiträge, die nicht zur Klärung der ursprünglichen Frage beigetragen haben. Da dieses Thema erledigt zu sein scheint, schließen wir diesen Thread.


    Bitte achtet zukünftig bei euren Posts auf eine wertschätzende Kommunikation untereinander. Uns ist ein respektvoller Umgang wichtig! Achtet auch darauf, dass mancher Kommentar anders aufgefasst werden kann, als ihr ihn gemeint habt. Deshalb ist es in manchen Fällen besser, erst etwas Abstand zu einem Post zu bekommen und ihn am nächsten Tag noch einmal aus einem anderen Blickwinkel zu lesen. Bitte an alle User, achtet auf einen konstruktiven Austausch auch in allen anderen und neuen Threads (Nettiquette).


    Viele Grüße

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